Wirecard-Skandal
Gute Nachrichten im Wirecard-Skandal: Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde nimmt Ernst & Young ins Visier!
Die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young waren in den vergangenen Jahren für die Überprüfung der Wirecard-Abschlüsse verantwortlich. Aufgrund des vermutlich bereits seit mehreren Jahren laufenden Betrugs überprüft nun die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) mögliche Verfehlungen der Wirtschaftsprüfer. Die könnte auch den Betroffenen in die Karten spielen.
EY prüfte Wirecard seit Jahren
Bereits seit dem Jahr 2009 sind die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young für die Überprüfung der Abschlüsse bzw. Bilanzen des deutschen Dax-Unternehmen Wirecard zuständig. Bis einschließlich 2018 wurde jede Bilanz von Seiten der Prüfer testiert, erst bei der Prüfung der Bilanz des Jahres 2019 schritt Ernst & Young ein. Es wurden Hinweise auf einen „umfassenden Betrug“ gefunden, in den Parteien aus der ganzen Welt verwickelt sind.
Nun könnten jedoch neue Ermittlungserkenntnis der Staatsanwaltschaft EY zum Verhängnis werden. Demnach soll der Betrug bereits seit 2015 laufen, wodurch die Wirtschaftsprüfer die Bilanzen mehrerer Jahre testiert haben, obwohl diese bereits gefälscht waren.
Ermittlungsverfahren der Apas
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) überprüft grundsätzlich, ob Wirtschaftsprüfer, wie zum Beispiel Ernst & Young, die berufsrechtlichen Pflichten bei Unternehmen mit öffentlichem Interesse einhalten. Dazu zählt auch Wirecard. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde bereits im Oktober 2019 ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Als dann im Mai 2020 der Bericht zur Sonderprüfung der Prüfer KPMG erschienen ist, wurde das Vorermittlungsverfahren zu einem Berufsaufsichtsverfahren.
Nun soll die Apas laut einem vertraulichen Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums alle Bilanzen seit 2015 untersuchen und hierbei „auf die Einhaltung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben“ achten.
Bedeutung für Betroffene
Aktionäre, die von Wirecard getäuscht wurden und dadurch einen finanziellen Schaden erlitten haben, besitzen unter anderem gegen EY Schadensersatzansprüche. Durch dieses Ermittlungsverfahren dürften also auch Informationen ans Tageslicht gelangen, die für derartige Verfahren durchaus nützlich sein können.
Ansprüche der Verbraucher
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
- Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
- Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
- Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
- Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
- Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.