DGAP-Adhoc
TUI AG einigt sich mit der deutschen Bundesregierung auf zusätzliches Stabilisierungspaket in Höhe von 1,2 Mrd. €
DGAP-Ad-hoc: TUI AG / Schlagwort(e): Finanzierung TUI und KfW haben sich darauf verständigt, die bestehende KfW-Tranche um 1,05 Mrd. € aufzustocken. Die Inanspruchnahme dieses zusätzlichen Betrags ist abhängig von (i) der Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 150 Mio. € und (ii) einer Anpassung der im Oktober 2021 fälligen Anleihe durch die Anleihegläubiger. Beide Bedingungen und andere formale Anforderungen müssen bis zum 30. September 2020 erfüllt werden. |
Das Stabilisierungspaket in Höhe von insgesamt 1,2 Mrd. € stärkt die Position der TUI und würde im aktuellen volatilen Marktumfeld ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen, um den saisonalen Swing im Winter 2020/21 und im Falle weiterer langfristiger Reisebeschränkungen und Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit COVID-19, auch für die Zeit danach abzudecken.
Einschließlich des zusätzlichen Stabilisierungspakets stünden der TUI AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt Finanzmittel und Kreditfazilitäten in Höhe von 2,4 Mrd. € zur Verfügung.
Wie die erste KfW-Tranche in Höhe von 1,8 Mrd. €, die im April 2020 ausgegeben wurde, wird die zusätzliche KfW-Tranche als Aufstockung der bestehenden Revolving Credit Facility der TUI ("RCF") strukturiert. Die notwendigen Änderungen sind mit dem RCF-Bankenkonsortium nahezu umgesetzt.
Über die Bedingungen für die Begebung der Wandelschuldverschreibung besteht bereits Einvernehmen. Die mögliche Wandelschuldverschreibung würde vorbehaltlich des Abschlusses einer Übernahmevereinbarung vom WSF erworben und hat eine anfängliche Laufzeit von sechs Jahren. Die Wandelschuldverschreibung würde mit 9,5% p.a. verzinst. TUI steht nach Rückzahlung der zusätzlichen 1,05 Mrd. € KfW-Tranche ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Eine vollständige Wandlung der Schuldverschreibung entspräche einer Beteiligung an der TUI AG von bis zu 9 %.