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    Abgasskandal  223  0 Kommentare Drei verbraucherfreundliche Urteile aus Stuttgart gegen Daimler

    Berlin (ots) - Mit gleich drei verbraucherfreundlichen Urteilen im Daimler-
    Abgasskandal (https://www.rueden.de/abgasskandal/) bestätigt das Landgericht
    Stuttgart die verbraucherfreundlichen Tendenzen gegen die Daimler AG. Zwischen
    dem 28. Juli und dem 7. August 2020 verurteilten gleich drei Richter am LG
    Stuttgart den Autobauer zu Schadensersatzzahlungen an die klagenden
    Mercedes-Fahrer, die von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten
    wurden.

    Alle drei Kläger bekommen den Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung
    von der Daimler AG (https://www.rueden.de/abgasskandal/mercedes/) erstattet.
    Zudem muss der Autobauer die drei Dieselfahrzeuge mit Abschalteinrichtung
    zurücknehmen. So urteilten drei unterschiedliche Zivilkammern am LG Stuttgart
    innerhalb von knapp zwei Wochen.

    Im Urteil vom 28. Juli entschied die 23. Zivilkammer am LG Stuttgart, dass die
    Daimler AG den klagenden Verbraucher nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher zur Schadensersatzzahlung
    verpflichten werden könne. Der Kläger hatte einen Mercedes-Benz GLK 200 CDI mit
    dem Motor OM 651 der Schadstoffklasse Euro 5 als Neuwagen für 39.978,05 Euro
    gekauft. Nun erhält er 21.966,98 Euro zurück.

    Der Richter der 24. Zivilkammer sprach dem Halter des Mercedes-Benz GLC 250d
    4MATIC der Abgasnorm Euro 6 nun 58.240,50 Euro sowie Zinsen in Höhe von vier
    Prozent pro Jahr seit dem 26. Februar 2019 zu. Im Urteil wird festgestellt, dass
    das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes aufgrund der verbauten unzulässigen
    Abschalteinrichtung mangelhaft war.

    Die 29. Zivilkammer spricht dem klagenden Verbraucher 15.021,11 Euro nebst
    Zinsen in Höhe von fünf Prozent seit 15.05.2020 zu. Er hatte einen gebrauchten
    Mercedes-Benz B 200 CDI für 20.500 Euro gekauft, der nach geltendem EU-Recht
    eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte. Daher stünde auch diesem
    Mercedes-Fahrer ein Schadensersatz nach § 826 BGB zu, so der Richter.

    Die Zivilkammern halten fest, dass die Fahrzeuge Abschalteinrichtungen wie das
    Thermofenster (https://www.rueden.de/abgasskandal/thermofenster/) und die
    Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung
    (https://www.rueden.de/abgasskandal/kuehlmittel-solltemperatur-regelung/)
    enthielten. Diese führen dazu, dass die Fahrzeuge zwar auf dem Prüfstand die
    gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einhalten, im Normalbetrieb auf der Straße aber
    weit mehr schädliche Stickoxide ausstoßen als gesetzlich zulässig. Die Richter
    bewerten das als Betrug am Käufer.

    "Die drei Urteile machen die verbraucherfreundlichen Tendenzen im Abgasskandal
    an den Gerichten deutlich. Den Dieselfahrern wird immer häufiger ihr Anspruch
    auf Schadensersatz bestätigt", erklärt Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und
    Partner der Kanzlei VON RUEDEN (https://www.rueden.de/) , die die drei Kläger in
    Stuttgart vertreten hat. "Es lohnt sich für die Verbraucher mehr denn je,
    gerichtlich gegen den Autohersteller vorzugehen."

    Die meisten Klagen gegen die Daimler AG werden in Stuttgart verhandelt, da
    dieses Landgericht für den in Stuttgart ansässigen Autobauer zuständig ist.
    Alternativ können Kläger auch in dem Ort klagen, in dem sie den Kaufvertrag über
    das Dieselfahrzeug geschlossen haben. Welche Zivilkammer am LG Stuttgart sich
    mit dem individuellen Fall befasst, lässt sich nicht voraussagen - das richtet
    sich nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts.

    Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN setzt sich bundesweit für die Rechte der
    Autofahrer im Abgasskandal ein. Die Kanzlei vertritt mehr als 12.000 Mandanten
    gegen die deutschen Autobauer - darunter rund 1.700 Fälle gegen die Daimler AG.
    In einer kostenlosen Erstberatung
    (https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) erfahren die
    Verbraucher, ob sich eine Klage in ihrem individuellen Fall lohnt und wie die
    nächsten Schritte bei einer Einzelklage aussehen.

    Pressekontakt:

    VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
    Johannes von Rüden
    Leipziger Platz 9
    10117 Berlin
    030 / 200 590 770
    info@rueden.de http://www.rueden.de
    https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/140928/4679564
    OTS: VON RUEDEN



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