Wirecard-Skandal
Regeländerung beim Dax: Wirecard soll deutschen Aktienindex bereits am 21. August verlassen!
Der Druck der anderen Marktteilnehmer wurde letztendlich zu groß. Wirecard soll den Dax so schnell wie möglich verlassen. Da die aktuellen Regelungen dies nicht zulassen, musste eine Änderung her.
Wirecard meldet Insolvenz an
Schon seit Jahren kursieren Gerüchte, nach denen Wirecard die Zahlen in der Bilanz nicht korrekt angeben soll. Dieser Vorwurf hat sich nun bestätigt. Wirecard hat in der Bilanz 1,9 Milliarden Euro angegeben, die eigentlichen nicht existieren. Nach dem Bekanntwerden stürzte die Aktie ab und viele Anleger verloren ihr Geld. Zudem musste der Konzern Insolvenz anmelden. Markus Braun, Ex-CEO, wurde daraufhin festgenommen, Ex-COO, Jan Marsalek, floh nach Asien und wird derzeit noch gesucht.
Wirecard scheidet aus dem Dax aus
Der Fall Wirecard schadet spätestens seit der Insolvenz dem deutschen Aktienindex Dax. Daher übten die übrigen Marktteilnehmer einen immensen Druck aus, um für einen Rauswurf Wirecards zu sorgen. Da Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben, allerdings erst im Rahmen einer regulären Prüfung, die alle drei Monate stattfindet, ausscheiden können, musste eine Regeländerung her.
Eine solche Änderung der Regularien wurde nun von Seiten der Marktteilnehmer mit Mehrheit beschlossen. Demnach müssen Konzerne den Dax künftig sofort verlassen, sofern ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Im Fall Wirecard wurde nun der 21. August als Stichtag festgelegt. Dies ist genau einen Monat früher, als eigentlich geplant.
Ansprüche der Verbraucher
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
- Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
- Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
- Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
- Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
- Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.