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    Schadensersatz geltend machen  17547  0 Kommentare Wirecard Insolvenzverfahren: Darum sollten Aktionäre jetzt aktiv werden!

    Normalerweise schauen Aktionäre in die Röhre, wenn ein Unternehmen pleite ist. Im Insolvenzverfahren von Wirecard sieht die Sache anders aus. Anleger haben gute Chance, einen Teil ihrer Verluste wettzumachen. Dazu müssen sie aber aktiv werden – und zwar bald.

    In dieser Woche ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet worden. In fast allen Fällen heißt das für Aktionäre: Game over. Der Insolvenzverwalter verkauft die verbliebenen Werte und verteilt den Erlös unter den Gläubigern. Die Eigentümer der Gesellschaft, also die Aktionäre, gehen in aller Regel leer aus.

    Der Fall Wirecard dürfte hier jedoch die Ausnahme von der Regel darstellen. Grund: Sind die Anteilseigner betrügerisch geschädigt worden, so steht ihnen im Rahmen der Insolvenz ein Schadensersatzanspruch zu. Juristen sprechen dabei von einem Anspruch aus Delikt nach §823ff BGB. Das bedeutet: Aktionäre und andere geschädigte Anleger (beispielsweise aus dem Kauf von Derivaten) haben den gleichen Anspruch wie normale Gläubiger.

    Allerdings geschieht das nicht automatisch. Der Anspruch entsteht nur, wenn sich Anleger rechtzeitig, also bis zum 26. Oktober 2020, beim Insolvenzverwalter melden. Nötig ist dabei eine qualifizierte Anmeldung der Ansprüche. Es reicht also nicht, einen einfachen Zweizeiler zu schicken, in dem man seine Eigenschaft als Aktionär belegt. Vielmehr werden die Ansprüche nur dann anerkannt, wenn der Anleger diese juristisch korrekt begründet und nachweist.

    Daher ist es sinnvoll, die Anmeldung beim Insolvenzverwalter durch einen fachkundigen Anwalt vornehmen zu lassen, damit der Anspruch anerkannt wird. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet diesen Service zusammen mit der führenden deutschen Kanzlei für Anlegerrecht. Vorgeschaltet ist eine kostenlose Prüfung ihrer Ansprüche, in der sie sowohl die verschiedenen Möglichkeiten des Vorgehens erfahren als auch die damit verbundenen Kosten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so prüfen wir auch kostenlos, ob diese die Kosten des Verfahrens übernehmen muss.

    Es ist jedoch nicht realistisch, dass geschädigte Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens einen vollständigen Schadensersatz ihrer Kursverluste erhalten. Experten halten eine Quote im niedrigen zweistelligen Prozentbereich für denkbar. Deswegen sollten Anleger auf jeden Fall weitere Schritte in Betracht ziehen. Besonders erfolgversprechend ist eine Klage gegen den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard, die Firma EY (Ernst&Young). Eine Musterklage ist hier eingereicht, dieser können sich Anleger anschließen. Auch hier unterstützt die Interessengemeinschaft Widerruf.

    Für dieses Vorgehen haben wir auch eine Prozessfinanzierung ins Leben gerufen. Dabei entstehen keine Vorabkosten und kein Kostenrisiko für geschädigte Anleger. Stattdessen erhält der Prozessfinanzier nur einen prozentualen Anteil des erstrittenen Schadensersatzes. Im Klartext heißt das: Ohne Erfolg (erhaltener Schadensersatz) – keine Kosten!

    Aufgrund der Frist für die Anmeldung der Ansprüche im Insolvenzverfahren (26. Oktober 2020) sollten geschädigte Anleger von Wirecard ein Vorgehen jetzt nicht mehr auf die lange Bank schieben. Erster Schritt ist dabei die kostenlose Prüfung der Möglichkeiten.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Schadensersatz geltend machen Wirecard Insolvenzverfahren: Darum sollten Aktionäre jetzt aktiv werden! Normalerweise schauen Aktionäre in die Röhre, wenn ein Unternehmen pleite ist. Im Insolvenzverfahren von Wirecard sieht die Sache anders aus. Anleger haben gute Chance, einen Teil ihrer Verluste wettzumachen. Dazu müssen sie aber aktiv werden – und …