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    Porsche-Diesel-Abgasskandal  290  0 Kommentare Bahnbrechendes OLG-Urteil zu EA898 im Premium-Diesel zu Lasten der Audi AG (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Der Audi-Dieselmotor EA898 findet sich im Porsche
    Cayenne und im Porsche Panamera sowie im VW Touareg und in einigen
    Audi-Modellen. Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat dazu
    ein weitreichendes Urteil vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht
    errungen. Der Motorenhersteller - die Audi AG - muss einen Porsche Cayenne S
    Diesel zurücknehmen und dafür hohen Schadensersatz leisten. Ihn trifft auch die
    sekundäre Darlegungslast.

    Vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (07.08.2020, Az.: 1 U 119/19)
    hat der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein außerordentliches Urteil erstritten. Die
    Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de )
    befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat
    sich auf die Beratung von Betroffenen des gesamten Diesel-Abgasskandals
    spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der
    ersten Stunde.

    Das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht hat das Urteil des Landgerichts
    Kiel (10.10.2019, Az.: 4 O 25/19) im Sinne eines geschädigten Verbrauchers im
    Diesel-Abgasskandal teilweise abgeändert und diesem Schadensersatz zuerkannt,
    weil die Motorsteuerung seines Porsche Cayenne S Diesel manipulierend auf den
    Stickoxidausstoß einwirkt. Den Premium-SUV hatte der Kläger im Juni 2016
    gebraucht erworben. Der PKW ist mit einem von der Audi AG entwickelten und
    hergestellten Motor V 8-Zylinder Diesel 4,2 TDI (Motor EA898 mit der Abgasnorm
    Euro 5) ausgerüstet. Der EA898 findet sich im Porsche Cayenne und im Porsche
    Panamera sowie im VW Touareg und in einigen Audi-Modellen. Für das Auto, dessen
    Kaufpreis knapp 116.000 Euro betrug, erhält der klagende Verbraucher 82.580,12
    Euro sowie zusätzlich 2217,45 Euro, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf
    Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2019. Am Tag der
    mündlichen Verhandlung betrug der Kilometerstand des streitgegenständlichen
    Fahrzeugs 89.419 Kilometer.

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht führt aus: "Der Kläger hat einen
    Schaden erlitten, indem er zur Eingehung einer nicht gewollten Verbindlichkeit
    veranlasst wurde. Das Fahrzeug war für seine Zwecke nicht voll brauchbar, weil
    die Stilllegung möglich gewesen wäre. Das Fahrzeug ist mit unerlaubten
    Abschalteinrichtungen ausgerüstet, von denen mindestens eine zum Rückruf durch
    das Kraftfahrtbundesamt geführt hat. Durch eine Änderung der Motorsteuerung soll
    der Stickoxidausstoß optimiert werden. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) stuft also
    jedenfalls ein Merkmal der Motorsteuerung, durch das Einfluss auf den
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