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    Hammer im Abgasskandal: Erstes Oberlandesgericht verurteilt Daimler!

    Der aktuelle Trend im Daimler-Abgasskandal setzt sich immer weiter fort. Die Gerichte entscheiden mittlerweile nahezu ausnahmslos pro Verbraucher. Nun sogar das erste Oberlandesgericht. Ende Oktober bringt der Bundesgerichtshof endgültig Klarheit!

    OLG Naumburg verurteilt Daimler

     

    Am 18. September 2020 hat das Oberlandesgericht Naumburg Daimler zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Dadurch hat nun auch erstmals ein Oberlandesgericht den Konzern im Rahmen des Abgasskandals zu einer derartigen Zahlung verpflichtet.

     

    Verhandelt wurde rund um einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic aus dem Jahr 2013 mit dem Dieselmotor OM651 mit der Euro-5-Norm. Bereits im Juni 2019 wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt für dieses Modell einen Rückruf angeordnet. Der Kläger erwarb das Auto im Jahr schließlich 2014 und forderte nun eine Entschädigung aufgrund einer unzulässigen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und einem sogenannten Thermofenster. Aufgrund dieser illegalen Abschalteinrichtungen entschied das Gericht letztendlich pro Kläger und sprach diesem auf der Grundlage des § 826 BGB wegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung den Schadensersatzanspruch zu.

     

    Übrigens! – Da der Schaden bereits bei Abschluss des Kaufvertrages entstanden ist, gleicht ein Software-Update diesen im Nachhinein auch nicht aus.

     

     

    Durchbruch im Daimler-Abgasskandal

     

    Im Gegensatz zum VW-Abgasskandal urteilten die Gerichte in Daimler-Verfahren in der Vergangenheit unterschiedlich. Mittlerweile zeichnet sich jedoch ein klarer verbraucherfreundlicher Trend ab. Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte gegen Daimler geurteilt haben, hat dies nun auch erstmals ein Oberlandesgericht getan. Ende Oktober wird auch der Bundesgerichtshof im Daimler-Abgasskandal Stellung beziehen und aller Voraussicht nach, ähnlich wie bei Volkswagen, dem Kunden einen Schadensersatzanspruch zusprechen.

     

    Ansprüche der Betroffenen

     

    Wie die aktuellen Urteile zeigen, haben Betroffene nach § 826 BGB aufgrund einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung den Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn also auch Sie betroffen sind, sollten Sie schnellstmöglich handeln und gegen den Konzern vorgehen. Wir bieten Ihnen nun im Daimler-Abgasskandal eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Ansprüche an. Senden Sie dazu Kaufvertrag und Fahrzeugschein an die office@mingers.law.

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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