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    Bahnbrechende Entscheidung im Mercedes Abgasskandal  347  0 Kommentare OLG Naumburg verurteilt Daimler AG mit Urteil vom 18.09.2020 zu Schadensersatz - Seite 2


    erneuten Verhandlung zurück. Das OLG Schleswig kam zu dem Ergebnis, dass dem
    Kläger ein Schadensersatzanspruch gegen die Daimler AG gemäß § 826 BGB zustehen
    könne. Es müsse der vom Kläger angebotene Sachverständigenbeweis über die von
    ihm behaupteten unzulässigen Abschalteinrichtungen erhoben werden. Dessen
    Vortrag sei hinreichend substantiiert, so dass eine Beweisaufnahme durchzuführen
    sei.

    Jetzt verurteilte erstmals ein Oberlandesgericht die Daimler AG zu
    Schadensersatz. Nach der aktuellen Entscheidung des OLG Naumburg vom 18.09.2020,
    Az.: 8 U 8/20, haftet die Daimler AG dem Käufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI
    mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Euro 5) wegen einer vorsätzlichen
    sittenwidrigen Schädigung auf Schadensersatz. In seiner gut begründeten
    Entscheidung hob das Oberlandesgericht auch hier zunächst hervor, dass der
    Kläger das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung ausreichend substantiiert
    vorgetragen habe. Der Stuttgarter Autobauer dementierte demgegenüber pauschal
    das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Mehr wurde nicht zu
    den Anschuldigungen vorgetragen. "Tauglichen Vortrag zur Funktionsweise der
    Abgasreinigung gab es von Daimler nicht, obwohl der Senat unter anderem die
    Vorlage eines Schreibens des KBA und des entsprechenden Bescheids explizit
    angeordnet hatte. Die Daimler AG ist damit der ihr obliegenden sogenannten
    sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen und wurde daher verurteilt",
    erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.

    Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits aufgrund der vom KBA
    aufgefundenen illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden
    die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, um Schadensersatzansprüche
    erfolgversprechend geltend zu machen. Hierbei muss natürlich im jeweiligen
    Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet werden. In einem durch die Kanzlei
    Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aktuell gegen die Audi AG erstrittenen
    Urteil vom 18.08.2020, Az.: 4 O 219/20, stellte das Gericht demgemäß fest, dass
    "im Gegensatz zu zahlreichen anderen Fällen der Vortrag der Klagepartei
    hinreichend substantiiert erfolgt" sei. Vor diesem Hintergrund obliege es nach
    der zutreffenden Auffassung des Landgerichts der Beklagten, hinreichend
    substantiiert zu bestreiten. Genau dies sei nicht erfolgt, so dass die
    Herstellerin auch dort zu Schadensersatz verurteilt worden ist.

    Die aktuelle Entscheidung des OLG Naumburg vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20, zeigt
    erneut, dass auch Besitzer von betroffenen Dieselfahrzeugen der Marke
    Mercedes-Benz ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz verfolgen und
    durchsetzen sollten. Wegen der auch in diesen Fällen drohenden Verjährung ist
    rasches Handeln erforderlich. Gerade wenn Betroffene über eine
    Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf
    abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko

    Pressekontakt:

    Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
    Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
    Virchowstraße 20d
    90409 Nürnberg

    Tel:+49 (0) 911 567 94 00
    Fax:+49 (0) 911 657 94 01
    E-Mail: mailto:presse@drhoffmann-partner.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/133537/4720610
    OTS: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
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    Bahnbrechende Entscheidung im Mercedes Abgasskandal OLG Naumburg verurteilt Daimler AG mit Urteil vom 18.09.2020 zu Schadensersatz - Seite 2 Auch für Daimler wird es im Dieselskandal immer enger. Nachdem bereits verschiedene Landgerichte feststellten, dass der Premium-Autohersteller haftet, verurteilte nunmehr das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20, die Daimler AG zur …

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