Bahnbrechende Entscheidung im Mercedes Abgasskandal
OLG Naumburg verurteilt Daimler AG mit Urteil vom 18.09.2020 zu Schadensersatz - Seite 2
erneuten Verhandlung zurück. Das OLG Schleswig kam zu dem Ergebnis, dass dem
Kläger ein Schadensersatzanspruch gegen die Daimler AG gemäß § 826 BGB zustehen
könne. Es müsse der vom Kläger angebotene Sachverständigenbeweis über die von
ihm behaupteten unzulässigen Abschalteinrichtungen erhoben werden. Dessen
Vortrag sei hinreichend substantiiert, so dass eine Beweisaufnahme durchzuführen
sei.
Jetzt verurteilte erstmals ein Oberlandesgericht die Daimler AG zu
Schadensersatz. Nach der aktuellen Entscheidung des OLG Naumburg vom 18.09.2020,
Az.: 8 U 8/20, haftet die Daimler AG dem Käufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI
mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Euro 5) wegen einer vorsätzlichen
sittenwidrigen Schädigung auf Schadensersatz. In seiner gut begründeten
Entscheidung hob das Oberlandesgericht auch hier zunächst hervor, dass der
Kläger das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung ausreichend substantiiert
vorgetragen habe. Der Stuttgarter Autobauer dementierte demgegenüber pauschal
das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Mehr wurde nicht zu
den Anschuldigungen vorgetragen. "Tauglichen Vortrag zur Funktionsweise der
Abgasreinigung gab es von Daimler nicht, obwohl der Senat unter anderem die
Vorlage eines Schreibens des KBA und des entsprechenden Bescheids explizit
angeordnet hatte. Die Daimler AG ist damit der ihr obliegenden sogenannten
sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen und wurde daher verurteilt",
erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.
Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits aufgrund der vom KBA
aufgefundenen illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden
die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, um Schadensersatzansprüche
erfolgversprechend geltend zu machen. Hierbei muss natürlich im jeweiligen
Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet werden. In einem durch die Kanzlei
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aktuell gegen die Audi AG erstrittenen
Urteil vom 18.08.2020, Az.: 4 O 219/20, stellte das Gericht demgemäß fest, dass
"im Gegensatz zu zahlreichen anderen Fällen der Vortrag der Klagepartei
hinreichend substantiiert erfolgt" sei. Vor diesem Hintergrund obliege es nach
der zutreffenden Auffassung des Landgerichts der Beklagten, hinreichend
substantiiert zu bestreiten. Genau dies sei nicht erfolgt, so dass die
Herstellerin auch dort zu Schadensersatz verurteilt worden ist.
Die aktuelle Entscheidung des OLG Naumburg vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20, zeigt
erneut, dass auch Besitzer von betroffenen Dieselfahrzeugen der Marke
Mercedes-Benz ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz verfolgen und
durchsetzen sollten. Wegen der auch in diesen Fällen drohenden Verjährung ist
rasches Handeln erforderlich. Gerade wenn Betroffene über eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf
abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko
Pressekontakt:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg
Tel:+49 (0) 911 567 94 00
Fax:+49 (0) 911 657 94 01
E-Mail: mailto:presse@drhoffmann-partner.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/133537/4720610
OTS: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
aufgefundenen illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden
die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, um Schadensersatzansprüche
erfolgversprechend geltend zu machen. Hierbei muss natürlich im jeweiligen
Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet werden. In einem durch die Kanzlei
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aktuell gegen die Audi AG erstrittenen
Urteil vom 18.08.2020, Az.: 4 O 219/20, stellte das Gericht demgemäß fest, dass
"im Gegensatz zu zahlreichen anderen Fällen der Vortrag der Klagepartei
hinreichend substantiiert erfolgt" sei. Vor diesem Hintergrund obliege es nach
der zutreffenden Auffassung des Landgerichts der Beklagten, hinreichend
substantiiert zu bestreiten. Genau dies sei nicht erfolgt, so dass die
Herstellerin auch dort zu Schadensersatz verurteilt worden ist.
Die aktuelle Entscheidung des OLG Naumburg vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20, zeigt
erneut, dass auch Besitzer von betroffenen Dieselfahrzeugen der Marke
Mercedes-Benz ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz verfolgen und
durchsetzen sollten. Wegen der auch in diesen Fällen drohenden Verjährung ist
rasches Handeln erforderlich. Gerade wenn Betroffene über eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf
abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko
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