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     862  0 Kommentare Wohnungskauf: So sparen Sie die Maklerprovision bei einer Immobilie

    Käufer einer Immobilie sind sauer wegen der hohen Provision für den Immobilienmakler. Doch ein BGH-Urteil zeigt: Oft lässt sich die Zahlung vermeiden.

    Für viele Immobilienkäufer sind sie ein richtiges Ärgernis: die hohen Maklerprovisionen, die beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie anfallen. Nicht selten machen sie mehrere zehntausend Euro aus. Doch in vielen Fällen können Kunden dieses Geld zurückfordern. Das zeigt ein aktuelles Urteil des BGH (Az. I ZR 134/18).

    Der Schlüssel, um das Maklerhonorar zurückzubekommen (oder es gar nicht erst zu bezahlen) ist der Widerruf des Vertrags, der mit dem Makler geschlossen wurde. Dafür gibt es einige Voraussetzungen.

    Immobilienkauf muss privat erfolgen

    Erstens muss der Kunde ein privater Verbraucher sein. Nur dann hat er beim Abschluss eines Vertrags ein Widerrufsrecht. Das ist unabhängig davon, ob er die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet. Er darf allerdings kein Profi sein, der das Geschäft mit Immobilien gewerblich betreibt.

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie eine Maklerprovision zurückbekommen können.

    Zweitens muss der Vertrag mit dem Makler im sogenannten Fernabsatz zustande gekommen sein, also ausschließlich per Telefon, Internet, Mail, Post oder Fax. Das bedeutet, dass es kein persönliches Treffen zwischen Makler und Kunden gegeben haben darf, bevor der Makler beauftragt wurde. Diese Voraussetzung ist beispielsweise dann erfüllt, wenn der Kunde eine Immobilie in einem Internetportal (z.B. Immobilienscout) findet und den dort angegebenen Makler zwecks weiterer Informationen kontaktiert. In der Regel verlangt der Makler dann eine Beauftragung, bevor er ein ausführliches Exposé schickt. In solchen Fällen ist das Kriterium des Fernabsatzes erfüllt, auch wenn sich Makler und Kunde später persönlich treffen.

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

    Die dritte Voraussetzung besteht darin, dass der Makler den Kunden entweder gar nicht über sein Widerrufsrecht informiert – oder dies fehlerhaft tut. Denn der Gesetzgeber verlangt vom Makler, dass er seinen Kunden auf ganz bestimmte Art und Weise über sein Widerrufsrecht informiert. Nach unseren Analysen machen Makler hier häufig Fehler. In diesen Fällen kann der Kunde seinen Maklervertrag widerrufen. Die Frist für den Widerruf beträgt dann ein Jahr und 14 Tage (statt normalerweise 14 Tage). Im Klartext: Auch wenn der Immobilienkauf längst über die Bühne gegangen ist, muss der Makler in diesen Fällen dem Kunden seine gesamte Provision erstatten.

    So gehen Sie vor

    Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet Verbrauchern, die im letzten Jahr eine Immobilie mit Hilfe eines Maklers gekauft oder verkauft haben, hier die kostenlose Prüfung ihrer Unterlagen. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie, ob ein Widerruf und damit die Erstattung der Maklerprovision möglich ist. Wir sagen Ihnen auch, wie Sie vorgehen müssen, um den Widerruf korrekt auszusprechen. Lehnt der Makler den Widerruf ab, so bieten wir anwaltliche Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Rechte.

    Die Kosten eines Rechtsstreits werden in aller Regel von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Besonders charmant: Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann vor dem Widerruf noch bei einigen Versicherungen eine entsprechende Police abschließen, die die Kosten übernimmt. Auch dazu mehr im Rahmen der kostenlosen Prüfung durch die Interessengemeinschaft Widerruf.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
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