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Nova Minerals Limited: RPM erweitert die Grundfläche für Ressourcenbohrungen im Jahr 2021 - Seite 3
Foto 1 in der originalen englischen Pressemitteilung zeigt: RPM-009 (291 g/t Au)
Massiger Arsenkies in Stockwork-Quarzgängen
Foto 2 zeigt: RPM-018 (103 g/t Au)
Arsenkies in Quarz-Turmalin-Gang
Abbildung 1 zeigt: RPM - Interessengebiet
Abbildung 2 zeigt: RPM - Lage der Entnahmestellen der Gesteinsproben
Optimierte Erklärung kompetenter Personen
Die Informationen in der Pressemitteilung vom 21. Oktober 2020, die sich auf Explorationsergebnisse und Explorationsziele beziehen, basieren auf Informationen, die von Herrn Hans Hoffman
zusammengestellt wurden. Herr Hoffman, Inhaber von First Tracks Exploration, LLC, der Nova Minerals geologische Beratungsdienste anbietet, hat die technischen Informationen in dieser
Pressemitteilung zusammengestellt und ist Mitglied des American Institute of Professional Geologists (AIPG), das von ROPO zum Zweck der Berichterstattung gemäß den ASX Notierungsbestimmungen
anerkannt wird. Herr Hoffman verfügt über ausreichende Erfahrung, die für den betrachteten Vererzungs- und Lagerstättentyp und für die unternommenen Aktivitäten relevant ist, um als sachkundige
Person gemäß "2012 Edition of the Australian Code for Reporting of Exploration Results, Mineral Resources and Ore Reserves" (der "JORC-Code") zu gelten. Herr Hoffman stimmt der Wiedergabe der
Inhalte in diesem Bericht in Form und Zusammenhang wie sie erscheinen zu.
Die Explorationsergebnisse wurden gemäß Abschnitt 18 des Australian Code for Reporting of Exploration Results, Mineral Resources and Ore Reserves (Ausgabe 2012) (JORC-Code) berichtet.
Lesen Sie auch
Nova Minerals bestätigt in dem nachfolgenden öffentlichen Bericht, dass dem Unternehmen keine neuen Informationen oder Daten bekannt sind, die die Informationen hinsichtlich der Explorationsergebnisse in den relevanten Marktankündigungen in der Pressemitteilung vom 21. Oktober 2020 wesentlich beeinflussen, und dass alle wesentlichen Annahmen und technischen Parameter, die den Ergebnissen in der entsprechenden Marktankündigung zugrunde liegen, weiterhin gelten und sich nicht wesentlich geändert haben.