Abgasskandal
Das ist aktuell wichtig - Seite 2
EuGH zeitnah entscheiden. Die Generalstaatsanwaltschaft des EuGH hat bereits im
April 2020 in ihrem Schlussantrag in der Sache verkündet, dass jede
Abschalteinrichtung illegal sei, wenn dadurch der Schadstoffausstoß auf dem
Prüfstand anders ausfällt als im tatsächlichen Straßengebrauch. So seien
Abschalteinrichtungen nur dann zu rechtfertigen, wenn unmittelbare
Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und
eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, vorhanden sind.
Nahezu alle Autobauer der Welt - darunter BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen, Volvo
und Mitsubishi - haben Abschalteinrichtungen in ihren Autos verbaut. Ein
verbraucherfreundliches EuGH-Urteil würde demnach wohl zu mehreren Millionen
PKW-Rückrufen und einer Klagewelle führen. Den Autobauern drohen Strafen in
Milliardenhöhe. Bislang ist jedoch noch unklar, wann die Entscheidung verkündet
wird. Beobachter hatten das Urteil eigentlich noch in diesem Herbst erwartet.
Fakt ist, dass die Entscheidung erhebliche Folgen für die Automobilindustrie und
Verbraucher in ganz Europa haben wird.
3. Der VW-Abgasskandal: EA 189-Vergleiche und -Verjährungsfrist
Auch der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht beendet. Zwar genießen deutsche
Halter von VW-Fahrzeugen mit dem manipulierten Motor EA 189 seit dem BGH-Urteil
im Mai 2020 Rechtssicherheit, doch noch immer laufen mehrere Zehntausend
Verfahren in der Sache. Volkswagen bietet den Klägern aktuell Vergleiche an und
will in der Regel 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung
zahlen. Dafür sollen die Kläger die manipulierten PKW behalten und auf weitere
rechtliche Schritte verzichten.
Spannend ist, dass die Vergleichsangebote etwa ein Viertel höher ausfallen als
die Angebote, die die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage im Frühjahr
erhielten. Damals haben mehr als 200.000 Sammelkläger die Vergleichsangebote des
Autokonzerns akzeptiert. Mittlerweile befinden sich betroffene Verbraucher
jedoch in einer besseren Verhandlungsposition aufgrund des positiven
BGH-Urteils. Wer nicht auf das Vergleichsangebot von VW eingeht, kann sein
manipuliertes Fahrzeug an den Konzern zurückzugeben und eine Entschädigung
erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.
Am 14. Dezember befasst sich der BGH zudem mit der Frage, ob die Rechte im
VW-Abgasskandal bereits verjährt sind oder nicht. Im Fall von Betrug oder
sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland grundsätzlich eine
Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten
Auch der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht beendet. Zwar genießen deutsche
Halter von VW-Fahrzeugen mit dem manipulierten Motor EA 189 seit dem BGH-Urteil
im Mai 2020 Rechtssicherheit, doch noch immer laufen mehrere Zehntausend
Verfahren in der Sache. Volkswagen bietet den Klägern aktuell Vergleiche an und
will in der Regel 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung
zahlen. Dafür sollen die Kläger die manipulierten PKW behalten und auf weitere
rechtliche Schritte verzichten.
Spannend ist, dass die Vergleichsangebote etwa ein Viertel höher ausfallen als
die Angebote, die die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage im Frühjahr
erhielten. Damals haben mehr als 200.000 Sammelkläger die Vergleichsangebote des
Autokonzerns akzeptiert. Mittlerweile befinden sich betroffene Verbraucher
jedoch in einer besseren Verhandlungsposition aufgrund des positiven
BGH-Urteils. Wer nicht auf das Vergleichsangebot von VW eingeht, kann sein
manipuliertes Fahrzeug an den Konzern zurückzugeben und eine Entschädigung
erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.
Am 14. Dezember befasst sich der BGH zudem mit der Frage, ob die Rechte im
VW-Abgasskandal bereits verjährt sind oder nicht. Im Fall von Betrug oder
sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland grundsätzlich eine
Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte