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    Abgasskandal  1061  0 Kommentare Das ist aktuell wichtig - Seite 2


    EuGH zeitnah entscheiden. Die Generalstaatsanwaltschaft des EuGH hat bereits im
    April 2020 in ihrem Schlussantrag in der Sache verkündet, dass jede
    Abschalteinrichtung illegal sei, wenn dadurch der Schadstoffausstoß auf dem
    Prüfstand anders ausfällt als im tatsächlichen Straßengebrauch. So seien
    Abschalteinrichtungen nur dann zu rechtfertigen, wenn unmittelbare
    Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und
    eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, vorhanden sind.

    Nahezu alle Autobauer der Welt - darunter BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen, Volvo
    und Mitsubishi - haben Abschalteinrichtungen in ihren Autos verbaut. Ein
    verbraucherfreundliches EuGH-Urteil würde demnach wohl zu mehreren Millionen
    PKW-Rückrufen und einer Klagewelle führen. Den Autobauern drohen Strafen in
    Milliardenhöhe. Bislang ist jedoch noch unklar, wann die Entscheidung verkündet
    wird. Beobachter hatten das Urteil eigentlich noch in diesem Herbst erwartet.
    Fakt ist, dass die Entscheidung erhebliche Folgen für die Automobilindustrie und
    Verbraucher in ganz Europa haben wird.

    3. Der VW-Abgasskandal: EA 189-Vergleiche und -Verjährungsfrist

    Auch der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht beendet. Zwar genießen deutsche
    Halter von VW-Fahrzeugen mit dem manipulierten Motor EA 189 seit dem BGH-Urteil
    im Mai 2020 Rechtssicherheit, doch noch immer laufen mehrere Zehntausend
    Verfahren in der Sache. Volkswagen bietet den Klägern aktuell Vergleiche an und
    will in der Regel 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung
    zahlen. Dafür sollen die Kläger die manipulierten PKW behalten und auf weitere
    rechtliche Schritte verzichten.

    Spannend ist, dass die Vergleichsangebote etwa ein Viertel höher ausfallen als
    die Angebote, die die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage im Frühjahr
    erhielten. Damals haben mehr als 200.000 Sammelkläger die Vergleichsangebote des
    Autokonzerns akzeptiert. Mittlerweile befinden sich betroffene Verbraucher
    jedoch in einer besseren Verhandlungsposition aufgrund des positiven
    BGH-Urteils. Wer nicht auf das Vergleichsangebot von VW eingeht, kann sein
    manipuliertes Fahrzeug an den Konzern zurückzugeben und eine Entschädigung
    erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

    Am 14. Dezember befasst sich der BGH zudem mit der Frage, ob die Rechte im
    VW-Abgasskandal bereits verjährt sind oder nicht. Im Fall von Betrug oder
    sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland grundsätzlich eine
    Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten
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    Abgasskandal Das ist aktuell wichtig - Seite 2 Nach über fünf Jahren ist der Abgasskandal noch immer nicht vollständig aufgeklärt: Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich zeitnah mit den Verbraucherrechten im Daimler-Dieselskandal und ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die …

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