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    Gas  130  0 Kommentare Verbraucherzentrale NRW sieht Spielräume für Preissenkung - trotz neuer CO2-Abgabe (FOTO)

    Düsseldorf (ots) - Die kommende CO2-Bepreisung könnte zum Jahreswechsel neue
    Gaspreiserhöhungen nach sich ziehen. Rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde sollen ab
    2021 als sogenannte CO2-Abgabe anfallen. Doch eine Untersuchung der
    Verbraucherzentrale NRW zeigt: Zumindest unter den Grundversorgern in den 20
    größten Städten des Landes gibt es viele, bei denen zuletzt eigentlich Spielraum
    für Preissenkungen entstanden sein muss. Denn: "Die Beschaffungskosten für Gas
    sind seit gut zwei Jahren im Sinkflug. Eine Kilowattstunde kostet die Versorger
    heute im Schnitt rund einen Cent weniger als im Sommer 2018", berichtet Udo
    Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW.
    "Trotzdem sind die Kundenpreise unverändert und in manchen Städten sogar
    gestiegen. Und das liegt keineswegs nur an Netzentgelten, Abgaben, Steuern oder
    anderen Preisbestandteilen, die die Firmen nicht beeinflussen können", betont
    der Experte. "Verbraucher sollten es deshalb nicht einfach verständnisvoll
    hinnehmen, wenn ihr Versorger jetzt den Preis allein mit Verweis auf die
    CO2-Abgabe weiter erhöht."

    Kunden sollen Wechsel prüfen, wenn Versorger erhöhen

    Stattdessen rät die Verbraucherzentrale NRW allen Gas-Kunden, denen eine
    Preiserhöhung angekündigt wird, einen Anbieterwechsel zu prüfen. Das dazu nötige
    Sonderkündigungsrecht haben sie, sobald die Ankündigung eingeht, wie Sieverding
    betont. Tipps und Hilfestellungen für die Suche nach einem neuen Tarif gibt die
    Verbraucherzentrale online unter
    http://www.verbraucherzentrale.nrw/energievertraege

    Untersuchung schaut auf beeinflussbare Kosten

    Ihre Aussagen zum Preisspielraum stützen die Verbraucherschützer auf ihre
    aktuelle Untersuchung der Gas-Grundversorgungspreise in den 20
    einwohnerstärksten Städten Nordrhein-Westfalens. Betrachtet wurde dabei die
    sogenannte Unternehmensspanne. Das ist der Preisbestandteil, den die Unternehmen
    selbst beeinflussen können. Um diese zu ermitteln, werden alle Steuern, die
    Konzessionsabgabe und die Netzentgelte einschließlich der Kosten für den
    Messstellenbetrieb und die Messung abgezogen. Übrig bleibt ein Block für
    Beschaffung, Vertrieb und Marge. Und dieser Block ist trotz der gesunkenen
    Beschaffungspreise in den vergangenen zwei Jahren bei der Mehrheit der
    Unternehmen größer geworden - nur bei sechs Firmen wurde er kleiner oder blieb
    nahezu unverändert.

    "Wenn der Hauptbestandteil der Unternehmensspanne, die Beschaffungskosten, über
    mehrere Jahre schrumpft und sich nun sogar halbiert hat, müsste sich das
    mittelfristig auch in der Unternehmensspanne niederschlagen", sagt Sieverding.
    Andere Entwicklungen wie die Inflation oder steigende Vertriebskosten könnten
    dem nicht so massiv entgegenwirken, dass sogar der bei der Mehrheit der
    Unternehmen beobachtete Anstieg gerechtfertigt sei. "Wir müssen deshalb bei
    vielen Unternehmen von gewachsenen Margen ausgehen. Die Kunden sollten sich das
    nicht gefallen lassen und auch aus diesem Grund eine weitere Erhöhung nicht ohne
    Prüfung alternativer Anbieter hinnehmen."

    Einen Überblick über die Unternehmensspannen der Gas-Grundversorger in den 20
    einwohnerstärksten Städten NRWs seit dem Jahr 2017 gibt es unter
    http://www.verbraucherzentrale.nrw/gaspreise2020

    Pressekontakt:

    Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
    E-Mail: mailto:presse@verbraucherzentrale.nrw
    Tel.: 0211/3809101

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/121716/4747232
    OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.



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