Gas
Verbraucherzentrale NRW sieht Spielräume für Preissenkung - trotz neuer CO2-Abgabe (FOTO)
Düsseldorf (ots) - Die kommende CO2-Bepreisung könnte zum Jahreswechsel neue
Gaspreiserhöhungen nach sich ziehen. Rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde sollen ab
2021 als sogenannte CO2-Abgabe anfallen. Doch eine Untersuchung der
Verbraucherzentrale NRW zeigt: Zumindest unter den Grundversorgern in den 20
größten Städten des Landes gibt es viele, bei denen zuletzt eigentlich Spielraum
für Preissenkungen entstanden sein muss. Denn: "Die Beschaffungskosten für Gas
sind seit gut zwei Jahren im Sinkflug. Eine Kilowattstunde kostet die Versorger
heute im Schnitt rund einen Cent weniger als im Sommer 2018", berichtet Udo
Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW.
"Trotzdem sind die Kundenpreise unverändert und in manchen Städten sogar
gestiegen. Und das liegt keineswegs nur an Netzentgelten, Abgaben, Steuern oder
anderen Preisbestandteilen, die die Firmen nicht beeinflussen können", betont
der Experte. "Verbraucher sollten es deshalb nicht einfach verständnisvoll
hinnehmen, wenn ihr Versorger jetzt den Preis allein mit Verweis auf die
CO2-Abgabe weiter erhöht."
Kunden sollen Wechsel prüfen, wenn Versorger erhöhen
Gaspreiserhöhungen nach sich ziehen. Rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde sollen ab
2021 als sogenannte CO2-Abgabe anfallen. Doch eine Untersuchung der
Verbraucherzentrale NRW zeigt: Zumindest unter den Grundversorgern in den 20
größten Städten des Landes gibt es viele, bei denen zuletzt eigentlich Spielraum
für Preissenkungen entstanden sein muss. Denn: "Die Beschaffungskosten für Gas
sind seit gut zwei Jahren im Sinkflug. Eine Kilowattstunde kostet die Versorger
heute im Schnitt rund einen Cent weniger als im Sommer 2018", berichtet Udo
Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW.
"Trotzdem sind die Kundenpreise unverändert und in manchen Städten sogar
gestiegen. Und das liegt keineswegs nur an Netzentgelten, Abgaben, Steuern oder
anderen Preisbestandteilen, die die Firmen nicht beeinflussen können", betont
der Experte. "Verbraucher sollten es deshalb nicht einfach verständnisvoll
hinnehmen, wenn ihr Versorger jetzt den Preis allein mit Verweis auf die
CO2-Abgabe weiter erhöht."
Kunden sollen Wechsel prüfen, wenn Versorger erhöhen
Stattdessen rät die Verbraucherzentrale NRW allen Gas-Kunden, denen eine
Preiserhöhung angekündigt wird, einen Anbieterwechsel zu prüfen. Das dazu nötige
Sonderkündigungsrecht haben sie, sobald die Ankündigung eingeht, wie Sieverding
betont. Tipps und Hilfestellungen für die Suche nach einem neuen Tarif gibt die
Verbraucherzentrale online unter
http://www.verbraucherzentrale.nrw/energievertraege
Untersuchung schaut auf beeinflussbare Kosten
Ihre Aussagen zum Preisspielraum stützen die Verbraucherschützer auf ihre
aktuelle Untersuchung der Gas-Grundversorgungspreise in den 20
einwohnerstärksten Städten Nordrhein-Westfalens. Betrachtet wurde dabei die
sogenannte Unternehmensspanne. Das ist der Preisbestandteil, den die Unternehmen
selbst beeinflussen können. Um diese zu ermitteln, werden alle Steuern, die
Konzessionsabgabe und die Netzentgelte einschließlich der Kosten für den
Messstellenbetrieb und die Messung abgezogen. Übrig bleibt ein Block für
Beschaffung, Vertrieb und Marge. Und dieser Block ist trotz der gesunkenen
Beschaffungspreise in den vergangenen zwei Jahren bei der Mehrheit der
Unternehmen größer geworden - nur bei sechs Firmen wurde er kleiner oder blieb
nahezu unverändert.
"Wenn der Hauptbestandteil der Unternehmensspanne, die Beschaffungskosten, über
mehrere Jahre schrumpft und sich nun sogar halbiert hat, müsste sich das
mittelfristig auch in der Unternehmensspanne niederschlagen", sagt Sieverding.
Andere Entwicklungen wie die Inflation oder steigende Vertriebskosten könnten
dem nicht so massiv entgegenwirken, dass sogar der bei der Mehrheit der
Unternehmen beobachtete Anstieg gerechtfertigt sei. "Wir müssen deshalb bei
vielen Unternehmen von gewachsenen Margen ausgehen. Die Kunden sollten sich das
nicht gefallen lassen und auch aus diesem Grund eine weitere Erhöhung nicht ohne
Prüfung alternativer Anbieter hinnehmen."
Einen Überblick über die Unternehmensspannen der Gas-Grundversorger in den 20
einwohnerstärksten Städten NRWs seit dem Jahr 2017 gibt es unter
http://www.verbraucherzentrale.nrw/gaspreise2020
Pressekontakt:
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
E-Mail: mailto:presse@verbraucherzentrale.nrw
Tel.: 0211/3809101
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/121716/4747232
OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Preiserhöhung angekündigt wird, einen Anbieterwechsel zu prüfen. Das dazu nötige
Sonderkündigungsrecht haben sie, sobald die Ankündigung eingeht, wie Sieverding
betont. Tipps und Hilfestellungen für die Suche nach einem neuen Tarif gibt die
Verbraucherzentrale online unter
http://www.verbraucherzentrale.nrw/energievertraege
Untersuchung schaut auf beeinflussbare Kosten
Ihre Aussagen zum Preisspielraum stützen die Verbraucherschützer auf ihre
aktuelle Untersuchung der Gas-Grundversorgungspreise in den 20
einwohnerstärksten Städten Nordrhein-Westfalens. Betrachtet wurde dabei die
sogenannte Unternehmensspanne. Das ist der Preisbestandteil, den die Unternehmen
selbst beeinflussen können. Um diese zu ermitteln, werden alle Steuern, die
Konzessionsabgabe und die Netzentgelte einschließlich der Kosten für den
Messstellenbetrieb und die Messung abgezogen. Übrig bleibt ein Block für
Beschaffung, Vertrieb und Marge. Und dieser Block ist trotz der gesunkenen
Beschaffungspreise in den vergangenen zwei Jahren bei der Mehrheit der
Unternehmen größer geworden - nur bei sechs Firmen wurde er kleiner oder blieb
nahezu unverändert.
"Wenn der Hauptbestandteil der Unternehmensspanne, die Beschaffungskosten, über
mehrere Jahre schrumpft und sich nun sogar halbiert hat, müsste sich das
mittelfristig auch in der Unternehmensspanne niederschlagen", sagt Sieverding.
Andere Entwicklungen wie die Inflation oder steigende Vertriebskosten könnten
dem nicht so massiv entgegenwirken, dass sogar der bei der Mehrheit der
Unternehmen beobachtete Anstieg gerechtfertigt sei. "Wir müssen deshalb bei
vielen Unternehmen von gewachsenen Margen ausgehen. Die Kunden sollten sich das
nicht gefallen lassen und auch aus diesem Grund eine weitere Erhöhung nicht ohne
Prüfung alternativer Anbieter hinnehmen."
Einen Überblick über die Unternehmensspannen der Gas-Grundversorger in den 20
einwohnerstärksten Städten NRWs seit dem Jahr 2017 gibt es unter
http://www.verbraucherzentrale.nrw/gaspreise2020
Pressekontakt:
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
E-Mail: mailto:presse@verbraucherzentrale.nrw
Tel.: 0211/3809101
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/121716/4747232
OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
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