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    DGAP-Ad-hoc: ABO Wind AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
    ABO Wind AG plant Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

    11.11.2020 / 15:28 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien.

    ABO Wind AG plant Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

    Der Vorstand der ABO Wind AG (ISIN DE0005760029) plant basierend auf einer heute vorgenommenen Markteinschätzung die Durchführung einer Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2020 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Voraussichtlich bis zu 550.000 neue Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung bei ausgewählten qualifizierten Investoren platziert werden. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft sowie unter der Annahme einer Vollplatzierung rechnet der Vorstand mit einem Falle ein Bruttoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 16 Mio. Dieser soll vornehmlich zur Finanzierung der Entwicklung und Errichtung neuer internationaler Wind- und Solarparks dienen.

    Der Vorstand wird in den kommenden Tagen die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festlegen. Auch steht die Zustimmung des Aufsichtsrats zur Durchführung der Kapitalerhöhung noch aus.

    ABO Wind Aktiengesellschaft

    Der Vorstand

     

    Wichtige Hinweise

    Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der ABO Wind AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der ABO Wind AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die ABO Wind AG noch ein anderer an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.

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