Erlös mehr als 100 Mio. EUR
Wirecard-Kerngeschäft verkauft: So können Aktionäre profitieren
Die spanische Santander-Bank kauft das europäische Kerngeschäft von Wirecard. Wie können geschädigte Anleger daran teilhaben?
Der Verkauf der Unternehmensteile der insolventen Wirecard AG kommt voran. Jetzt hat sich die spanische Großbank Santander den größten noch verbliebenen Brocken gesichert. Mehr als 100 Mio. Euro soll Insolvenzverwalter Jaffé für den Verkauf des europäischen Kerngeschäfts der pleitegegangenen Wirecard AG erlöst haben. Die Wirecard Bank wird nicht mitverkauft – sie soll abgewickelt werden. Vermutlich scheuen die Spanier Risiken aus dem Altgeschäft des Skandalunternehmens.
Damit ist es Zeit für eine erste Bestandsaufnahme des Insolvenzverfahrens: Gut 500 Mio. Euro sind offenbar durch die bisherigen Verkäufe in die Kasse des Insolvenzverwalters geflossen. Der größte Teil davon durch den Verkauf des Amerika-Geschäfts. Einiges wird noch dazukommen, da kleinere Verkäufe noch ausstehen. Allerdings rechnen Beobachter nicht damit, dass die Marke von einer Milliarde Euro erreicht wird.
Klar ist: Die „normalen“ Wirecard-Aktionäre werden von dem Geld nichts sehen. Dazu sind die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu hoch. Das hat mittlerweile auch die Börse eingesehen. Die Wirecard-Aktie notiert deutlich unter einem Euro und hat auf die Meldung der Unternehmensverkäufe kaum reagiert – völlig zurecht.
Eine Ausnahme gibt es jedoch für Anleger, die mit Wirecard-Papieren Geld verloren haben, die sie vor dem 18. Juni 2020 gekauft haben. Dieser Termin ist entscheidend, weil an diesem Tag in einer Ad-hoc-Meldung des Unternehmens erstmals offiziell über den Betrug bei Wirecard informiert wurde. Käufe von Wertpapieren müssen also vor dieser Meldung stattgefunden haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Wirecard-Aktien oder um Derivate auf Wirecard handelt.
Aufgrund des betrügerischen Handelns von Wirecard-Verantwortlichen stehen diesen Anleger Ansprüche im Insolvenzverfahren zu. Juristen sprechen dabei von sogenannter „deliktischer Haftung“. Damit werden geschädigte Wirecard-Anleger gleichbehandelt wie beispielsweise Banken, die Kredite an Wirecard vergeben haben.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Insolvenzverwalter Jaffé die Forderungen der Anleger anerkennt. Und hier wird es knifflig. Denn Aufgabe eines Insolvenzverwalters ist es, die Summe der anerkannten Forderungen möglichst gering zu halten und genau zu prüfen, ob ein Anspruch wirklich berechtigt ist. Es wird also nicht ausreichen, als geschädigter Anleger einfach nur einen Zweizeiler samt Wertpapierabrechnungen an den Insolvenzverwalter zu schicken. Vielmehr ist die Anmeldung der Forderungen als Anleger komplex. Sie muss juristisch korrekt formuliert werden, um anerkannt zu werden. Hier ist die Unterstützung eines Anwalts nötig, damit nichts schiefgeht.
Die IG Widerruf bietet dabei Unterstützung mit Hilfe einer großen deutschen Kanzlei für Anlegerrecht. Vorab prüfen wir dabei kostenlos und unverbindlich, welche Ansprüche Sie haben und welche Kosten bei einem Vorgehen entstehen würden. Dabei wird nicht nur die Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt, sondern auch die Schadensersatzklage gegen den Wirtschaftsprüfer EY sowie eine Klage auf Staatshaftung wegen Amtsmissbrauch der Finanzaufsicht Bafin. Zumindest die Klage gegen EY kann dabei auf Wunsch auch mit einem reinen Erfolgshonorar (20 Prozent des Schadensersatzes) verbunden werden. Damit entsteht Anlegern kein Kostenrisiko.