6,4 Millionen Menschen lebten in Deutschland 2019 in überbelegten Wohnungen - Seite 2
und Jugendliche bis 18 Jahre mit 12 % die Altersgruppe stellen, die am
häufigsten zu beengt wohnt. Nach Definition der Überbelegungsquote dürfen sich
zwei Kinder unter 12 Jahren unabhängig von ihrem Geschlecht noch ein Zimmer
teilen, während dies für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren nur noch in
Frage kommt, wenn sie dasselbe Geschlecht haben. Andernfalls gilt ein eigenes
Zimmer als angemessen.
Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahre lagen 2019 mit einem Anteil von 8,3 % über
dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung (7,8 %). Seniorinnen und Senioren ab 65
Jahren (2,6 %) lebten dagegen seltener in überbelegten Wohnungen.
Menschen in Rumänien, Lettland und Bulgarien besonders betroffen
In wirtschaftlich schwächeren Staaten der EU-27 lebten generell anteilig am
meisten Menschen in überbelegten Wohnungen: In Rumänien (45,8 %), Lettland (42,2
%) und Bulgarien (41,1 %) den drei EU-27-Staaten mit der höchsten Überbelegung,
stand fast jedem zweiten Menschen zu wenig Wohnraum zur Verfügung. Die
Inselstaaten Zypern (2,2 %) und Malta (3,7 %) hatten dagegen EU-weit am
wenigsten mit Überbelegung zu kämpfen.
Armutsgefährdete Menschen lebten auch im EU-27-Vergleich überdurchschnittlich
oft in überbelegten Wohnungen. 2019 war in der EU hiervon fast jede dritte
Person (29,5 %) betroffen - 12,4 % Prozentpunkte mehr als im Durchschnitt (17,1
%).
Methodische Hinweise:
EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) ist die
EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in
Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche
Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren
Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland
seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt.
Als überbelegt gilt eine Unterkunft (Wohnung, Haus), wenn mindestens einer der
folgenden Räume nicht vorhanden ist:
- ein Gemeinschaftsraum,
- ein Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
- ein Raum für jede weitere Person ab 18 Jahren,
- ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
- ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
- ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen
Geschlechts sind.
Armutsgefährdet sind laut Definition Personen, die unter 60 % des medianen
Äquivalenzeinkommens zur Verfügung haben.
Für Irland, Italien und die Slowakei liegen für das Jahr 2019 bislang keine
Werte zur Überbelegung vor.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Weitere Auskünfte:
Pressestelle,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 34 44,
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/4774273
OTS: Statistisches Bundesamt
In wirtschaftlich schwächeren Staaten der EU-27 lebten generell anteilig am
meisten Menschen in überbelegten Wohnungen: In Rumänien (45,8 %), Lettland (42,2
%) und Bulgarien (41,1 %) den drei EU-27-Staaten mit der höchsten Überbelegung,
stand fast jedem zweiten Menschen zu wenig Wohnraum zur Verfügung. Die
Inselstaaten Zypern (2,2 %) und Malta (3,7 %) hatten dagegen EU-weit am
wenigsten mit Überbelegung zu kämpfen.
Armutsgefährdete Menschen lebten auch im EU-27-Vergleich überdurchschnittlich
oft in überbelegten Wohnungen. 2019 war in der EU hiervon fast jede dritte
Person (29,5 %) betroffen - 12,4 % Prozentpunkte mehr als im Durchschnitt (17,1
%).
Methodische Hinweise:
EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) ist die
EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in
Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche
Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren
Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland
seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt.
Als überbelegt gilt eine Unterkunft (Wohnung, Haus), wenn mindestens einer der
folgenden Räume nicht vorhanden ist:
- ein Gemeinschaftsraum,
- ein Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
- ein Raum für jede weitere Person ab 18 Jahren,
- ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
- ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
- ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen
Geschlechts sind.
Armutsgefährdet sind laut Definition Personen, die unter 60 % des medianen
Äquivalenzeinkommens zur Verfügung haben.
Für Irland, Italien und die Slowakei liegen für das Jahr 2019 bislang keine
Werte zur Überbelegung vor.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Weitere Auskünfte:
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