checkAd

     407  0 Kommentare 6,4 Millionen Menschen lebten in Deutschland 2019 in überbelegten Wohnungen - Seite 2


    und Jugendliche bis 18 Jahre mit 12 % die Altersgruppe stellen, die am
    häufigsten zu beengt wohnt. Nach Definition der Überbelegungsquote dürfen sich
    zwei Kinder unter 12 Jahren unabhängig von ihrem Geschlecht noch ein Zimmer
    teilen, während dies für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren nur noch in
    Frage kommt, wenn sie dasselbe Geschlecht haben. Andernfalls gilt ein eigenes
    Zimmer als angemessen.

    Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahre lagen 2019 mit einem Anteil von 8,3 % über
    dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung (7,8 %). Seniorinnen und Senioren ab 65
    Jahren (2,6 %) lebten dagegen seltener in überbelegten Wohnungen.

    Menschen in Rumänien, Lettland und Bulgarien besonders betroffen

    In wirtschaftlich schwächeren Staaten der EU-27 lebten generell anteilig am
    meisten Menschen in überbelegten Wohnungen: In Rumänien (45,8 %), Lettland (42,2
    %) und Bulgarien (41,1 %) den drei EU-27-Staaten mit der höchsten Überbelegung,
    stand fast jedem zweiten Menschen zu wenig Wohnraum zur Verfügung. Die
    Inselstaaten Zypern (2,2 %) und Malta (3,7 %) hatten dagegen EU-weit am
    wenigsten mit Überbelegung zu kämpfen.

    Armutsgefährdete Menschen lebten auch im EU-27-Vergleich überdurchschnittlich
    oft in überbelegten Wohnungen. 2019 war in der EU hiervon fast jede dritte
    Person (29,5 %) betroffen - 12,4 % Prozentpunkte mehr als im Durchschnitt (17,1
    %).

    Methodische Hinweise:

    EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) ist die
    EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in
    Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche
    Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren
    Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland
    seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt.

    Als überbelegt gilt eine Unterkunft (Wohnung, Haus), wenn mindestens einer der
    folgenden Räume nicht vorhanden ist:

    - ein Gemeinschaftsraum,

    - ein Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,

    - ein Raum für jede weitere Person ab 18 Jahren,

    - ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,

    - ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,

    - ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen
    Geschlechts sind.

    Armutsgefährdet sind laut Definition Personen, die unter 60 % des medianen
    Äquivalenzeinkommens zur Verfügung haben.

    Für Irland, Italien und die Slowakei liegen für das Jahr 2019 bislang keine
    Werte zur Überbelegung vor.

    Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
    sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
    https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

    Weitere Auskünfte:

    Pressestelle,

    Telefon: +49 (0) 611 / 75 34 44,

    www.destatis.de/kontakt

    Pressekontakt:

    Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
    Statistisches Bundesamt

    Pressestelle

    Telefon: +49 611-75 34 44
    www.destatis.de/kontakt

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/4774273
    OTS: Statistisches Bundesamt
    Seite 2 von 2



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    6,4 Millionen Menschen lebten in Deutschland 2019 in überbelegten Wohnungen - Seite 2 - Überbelegungsquote in Deutschland rund 9 Prozentpunkte unter EU-Durchschnitt (17,1 %) - Rund 340 000 Menschen mehr als im Vorjahr wohnten in Deutschland auf zu engem Raum - Alleinlebende, Armutsgefährdete, Alleinerziehende und Kinder …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer