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Hinweise von Whistleblowern nehmen stark zu
Mehr als die Hälfte betreffen Anlagebetrug, insbesondere mit Krypto-Assets
Wien (APA-ots) - Whistleblower, also meist anonyme Hinweisgeber, die Missstände bei beaufsichtigten Unternehmen, dubiose Anbieter oder Marktpraktiken melden, haben sich zu einer wichtigen
Informationsquelle für die Finanzmarktaufsicht (FMA) entwickelt. So wurden im Jahr 2020 bereits 278 Hinweise über die
Whistleblower-Plattform auf der Website der FMA eingebracht, ein neuer Rekordwert seit Einführung des Systems im Jahr 2014, und eine Steigerung um 57% allein in den vergangenen fünf Jahren. Dabei
erweisen sich in etwa neun von zehn Hinweisen als aufsichtsrelevant. Von den 245 Hinweisen, die tatsächlich den Zuständigkeitsbereich der FMA betrafen, bezog sich rund die Hälfte auf Anlagebetrug
(120) sowie auf Unerlaubten Geschäftsbetrieb (9), also das Erbringen konzessionspflichtiger Finanzdienstleistungen ohne die dazu erforderliche Berechtigung. Fast ein Drittel (77 Hinweise) äußerten
den Verdacht auf Verfehlungen bei Banken, lediglich vier betrafen Versicherungsunternehmen und Pensionskassen. 19 betrafen das Wertpapiergeschäft, 15 den Verdacht auf Geldwäscherei.
Starkes Vertrauen in das Hinweisgebesystem der FMA
"Unsere webbasierte Whistleblower-Plattform garantiert den Hinweisgebern technisch absolute Anonymität. Die Informationen werden kryptographisch verschlüsselt, so ist es weder für uns noch für
Strafverfolgungsbehörden möglich, den Informanten technisch zu identifizieren," so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: "Das schafft Vertrauen und Sicherheit, und ist einer der
wesentlichen Gründe, warum dieser Informationskanal immer mehr Zuspruch erfährt." Gleichzeitig ermögliche ein anonymisiertes, ebenso abgesichertes Postfach die Kommunikation zwischen der Behörde
und dem Hinweisgeber, wenn dieser das ermöglicht. "Unsere
Whistleblower-Plattform ist so ein wichtiges - oft auch präventiv wirkendes - Instrument im Kampf gegen Anlagebetrug sowie unseriöse Marktpraktiken. Missstände können oft früh erkannt werden, und
Schaden dadurch begrenzt oder gänzlich verhindert werden. Es leistet einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Konsumenten, Anleger und Gläubiger," so Ettl und Müller.
Zwei Drittel der Hinweise auf Anlagebetrug betreffen heute bereits Angebote im Zusammenhang mit Krypto-Assets und sogenannten virtuellen Währungen, wobei der Vertrieb über dubiose oder kriminelle
Online-Trading-Plattformen im Internet erfolgt, geworben wird oft über Social Media wie Facebook, WhatsApp, TikTok oder Telegram. Neben dem
Vertrieb betrügerischer Krypto-Assets nimmt der kriminelle Handel mit virtuellen Währungen weiter zu. Auf den dubiosen
Trading-Plattformen werden insbesondere finanzielle
Differenzgeschäfte (CFDs), Fremdwährungshandel (FOREX) oder binäre Optionen angeboten sowie angeblich automatisierter Handel mit derartigen vermeintlichen Anlageprodukten. Achtung: das Angebot
binärer Optionen an Kleinanleger ist in der EU verboten, das von CFDs regulatorisch stark eingeschränkt. Ein Drittel der Hinweise auf Anlagebetrug betraf betrügerische Angebote
mit traditionellen Anlageprodukten wie Aktien oder Gold sowie verschiedene Formen von Vorschussbetrug.
Whistleblower-Hinweise haben 2020 zu sieben Investorenwarnungen, 42 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft sowie einer Vielzahl behördlicher Verfahren der FMA sowie Straferkenntnissen geführt.
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516
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