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    Dieselabgasskandal der Audi AG  283  0 Kommentare EA897 mit Euro 6 bleibt im Fokus! (FOTO) - Seite 2


    hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr.
    Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

    Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung hat bereits zahlreiche
    verbraucherfreundliche Urteile rund um den EA897 mit Schadenersatz wegen
    vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB erstritten. Das
    Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 13.01.2021, Az.: 5 U 145/20) revidierte
    zuletzt eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz (Urteil 09.01.2020, Az.: 16 O
    11/19). Die Audi AG wurde somit verurteilt, an den Halter eines Audi A6 allroad
    3.0 TDI des Typs EA897 (Abgasnorm Euro 6) 54.278,05 Euro und vorgerichtliche
    Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1954,56 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von
    fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Februar 2019 zu
    zahlen. Die Audi AG muss zudem 81 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen.
    Und für einen Porsche Cayenne erhält der geschädigte Verbraucher nach einem von
    Dr. Hartung erstrittenen Urteil vor dem Landgericht München I 47.127,50 Euro
    Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB nebst
    Zinsen.

    In beiden Fällen steht die sekundäre Darlegungslast im Fokus der juristischen
    Begründung. In diesem Rahmen muss sich der Autohersteller von den Vorwürfen im
    Abgasskandal aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der
    Technologien entlasten. Dem hat die Audi AG in beiden Fällen nicht einmal
    ansatzweise entsprochen. Die Audi AG müsse auch Tatsachen vortragen, von denen
    der Prozessgegner andernfalls keine Kenntnis erlangt hätte oder hätte erlangen
    können. Das habe nichts mit einer unzulässigen Ausforschung zu tun, wie die Audi
    AG behauptet. Der Rechtsanwalt betont auch, dass sich dieses Argument dezidiert
    auf ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 beziehe,
    das er gemeinsam mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Die daraus
    resultierende Anforderung ist laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung klar: "Danach
    können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal von einem Gericht nicht einfach
    als Behauptungen "ins Blaue hinein" abgewiesen werden. Im umgekehrten Falle
    können Hersteller nicht einfach das Vorliegen einer illegalen
    Abschalteinrichtung ohne jede weitere Erklärung bestreiten. Die Audi AG trifft
    damit die sekundäre Darlegungslast. In diesem Rahmen muss der Autohersteller
    sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur
    Funktionsweise der Technologien entlasten. Dem hat das Unternehmen nicht
    ansatzweise entsprochen."

    Viele weitere Gerichte haben zum Audi-Dieselmotor des Typs EA897 bereits
    verbraucherfreundlich geurteilt. Das Landgericht Oldenburg beispielsweise hatte
    Mitte Mai 2020 bereits die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
    nach § 826 BGB (Az. 4 O 106/19) verurteilt. Dabei ging es um einen Audi SQ5 3.0
    TDI mit einem EA897-Motor, bei dem nach Ansicht des Gerichts mit einer Reihe von
    unzulässigen Abschalteinrichtungen das Abgaskontrollsystem manipuliert wurde.
    Das Gericht sah die vorsätzliche Schädigung als erwiesen an. Das Landgericht
    Offenburg (Urteil vom 07.05.2020, Az.: 4 O 106/19) wiederum hatte die Volkswagen
    AG für einen Audi SQ5 competition quattro 3.0 TDI mit dem EA897 verurteilt. Das
    streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem Dreiliter-Sechszylinder-Dieselmotor
    ausgerüstet, der eine Leistung von 326 PS erreicht.

    Für den Dieselanwalt stellen das Koblenzer OLG-Urteil und die weiteren
    verbraucherfreundlichen Verfahren weitreichende positive Entwicklungen im
    gesamten Abgasskandal dar. Das Berufungsverfahren habe nochmals deutlich
    gezeigt, dass für geschädigte Verbraucher der Weg für weitreichenden
    Schadenersatz im Dieselskandal offensteht. Die Hintertürchen für die
    manipulierenden Autohersteller werden definitv immer mehr geschlossen.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Dr. Gerrit W. Hartung
    Humboldtstraße 63
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161 68456-0
    E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
    Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4847239
    OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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    Dieselabgasskandal der Audi AG EA897 mit Euro 6 bleibt im Fokus! (FOTO) - Seite 2 Der Dieselskandal der Audi AG zieht immer weitere Kreise. Deren Euro 6-Diesel EA897 kommt einfach nicht aus den Schlagzeilen. Bei Audi sind zahlreiche Dreiliter-TDI seit 2009 betroffen. Das wären damit Audi A4 (ab Baujahr 2009), Audi A5 (ab Baujahr …

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