checkAd

     129  0 Kommentare Wirtschaftsanwalt und Juraprofessor Dr. Volker Römermann begrüßt erstes Urteil eines Obergerichts zum Gewerbemietrecht und sieht Rettungschancen für vom Lockdown betroffene Unternehmen erhöht

    Hannover (ots) - Mit Urteil vom 24. Februar 2021 gab das OLG Dresden einer
    Gewerbemieterin Recht, die im Frühjahrs-Lockdown 2020 für ihr Geschäft eine
    Miete schuldig geblieben war. Nach dem Urteil der Vorinstanz hätte sie für ihren
    geschlossenen Laden noch die volle Summe nachzahlen müssen. Das Argument des
    OLG: Mit dem staatlich verordneten Lockdown sei die Geschäftsgrundlage für den
    Mietvertrag entfallen, weshalb der Schaden zwischen Mieter und Vermieter zu
    teilen sei. Eine wesentliche Grundlage für dieses Urteil bildet eine
    Gesetzesänderung, die im Dezember 2020 durch den Bundestag beschlossen wurde.

    Wirtschaftsanwalt Volker Römermann, der zugleich an der Berliner
    Humboldt-Universität als Professor lehrt, hatte bereits unmittelbar nach
    Inkrafttreten des Gesetzes am 31. Dezember 2020 in der Fachpresse auf die
    möglichen Rechtsfolgen hingewiesen. Insbesondere vertrat Römermann die
    Auffassung, dass die Minderung der Gewerbemiete auch rückwirkend mit Blick auf
    die Lockdowns und Teil-Lockdowns in 2020 und 2021 gerechtfertigt sei. Das hat
    das OLG Dresden nun indirekt bestätigt.

    Römermann begrüßt das Gesetz als gerecht, kritisiert aber, dass es nicht
    angemessen an die Öffentlichkeit gebracht wurde. Tausende von Gewerbemietern
    seien über die Einsparmöglichkeiten im Unklaren und würden entsprechend nicht
    profitieren. Dies gälte für kleinere Unternehmer ohnehin, aber auch für
    Filialisten, die kostenbedingt Arbeitnehmer entlassen oder ihre
    Geschäftstätigkeit aufgeben müssten. Auch wenn das OLG Karlsruhe erst jüngst ein
    dem OLG Dresden widersprechendes Urteil gefällt habe, gäbe es einige Anzeichen
    dafür, dass den Mietern deutliche Entlastungen ins Haus stünden.

    Prof. Dr. Römermann dazu: "Es ist schade, dass das Gesetz im Blitzverfahren
    verabschiedet und nicht ausreichend bekannt gemacht wurde. Stattdessen werden
    weiter staatliche Fördergelder ausgegeben, ohne den Unternehmen über eine
    Informationskampagne die proaktive Anpassung ihrer Kosten zu ermöglichen. Gut,
    dass das Oberlandesgericht Dresden hier Klarheit geschaffen hat. Die Risiken
    eines behördlich angeordneten, unvorhersehbaren und von beiden Mietparteien
    nicht zu vertretenen Geschäftsausfalls werden gerecht auf die Schultern beider
    Seiten verteilt und soziale Härten auf faire Weise reduziert."

    Im Hinblick auf die praktischen Folgen des Urteils sei davon auszugehen, dass es
    zu einer großen Zahl an Verrechnungen in den kommenden Monaten kommen werde.
    Viele Mieter hätten voll durchgezahlt, auch weil die Vermieter eine Reduzierung
    der Gewerbemiete oder sogar schon ein Gespräch darüber verweigert hätten. Andere
    Mieter seien die Miete komplett schuldig geblieben und müssten nun nachzahlen.
    Besser als der Gang vors Gericht sei stets eine einvernehmliche Lösung auf Basis
    der geltenden Gesetzgebung, indem man Probleme offen bespricht und Differenzen
    beilegt.

    Prof. Dr. Römermann: "Zwischen vielen Mietern und Vermietern sind die Fronten
    aktuell verhärtet. Es sollte aber nicht übersehen werden, dass auch viele
    Vermieter hohe laufende Kosten haben und auf die Mieten finanziell angewiesen
    sind. Im Sinne einer guten Geschäftsbeziehung sollte eine gütliche Einigung an
    erster Stelle stehen. Denn darauf kommt es in der Wirtschaft ja an: Fairness
    beim Umgang miteinander."

    Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte
    AG, ist Fachanwalt für Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Handels- und
    Gesellschaftsrecht und seit mehr als zwei Jahrzehnten Vorstandsvorsitzender des
    Instituts für Insolvenzrecht e.V., Er fungiert als Präsident der German Speakers
    Association (GSA) e.V. und ist Honorarprofessor der Humboldt-Universität zu
    Berlin. Im März 2021 erscheint seine umfangreiche Kommentierung des Art. 240 § 7
    EGBGB (Gewerbemiete nach dem Gesetz vom 22. Dezember 2020) im Verlag C. H. Beck
    (beck online).

    Pressekontakt:

    Römermann Rechtsanwälte Aktiengesellschaft
    Hamburg | Hannover | Berlin Frankfurt am Main | Erfurt | Mannheim
    Ständehausstraße 10, 30159 Hannover
    Tel.: 0511/32660-0
    Fax: 0511/32660-1
    Web: http://www.roemermann.com
    E-Mail: mailto:volker.roemermann@roemermann.com

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/142822/4848939
    OTS: Römermann Rechtsanwälte Aktiengesellschaft



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Wirtschaftsanwalt und Juraprofessor Dr. Volker Römermann begrüßt erstes Urteil eines Obergerichts zum Gewerbemietrecht und sieht Rettungschancen für vom Lockdown betroffene Unternehmen erhöht Mit Urteil vom 24. Februar 2021 gab das OLG Dresden einer Gewerbemieterin Recht, die im Frühjahrs-Lockdown 2020 für ihr Geschäft eine Miete schuldig geblieben war. Nach dem Urteil der Vorinstanz hätte sie für ihren geschlossenen Laden noch die volle …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer