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    Staatsrechtler Battis  128  0 Kommentare Bundes-Notbremse verfassungsgemäß

    AUGSBURG (dpa-AFX) - Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis sieht "keine verfassungsrechtlichen Probleme" für bundeseinheitliche Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz. "Die Kompetenz des Bundes, diese Fragen im Infektionsschutzgesetz zu klären, ist rechtlich völlig unproblematisch", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" (Montag). Das gelte auch für die Vorgaben zum Präsenzunterricht an Schulen.

    "Zwar ist die Schule grundsätzlich Ländersache, doch hier überschneiden sich organisatorische Fragen wie die Bedingungen für den Präsenzunterricht mit der Pandemiebekämpfung", erklärte er. Der Bund greife nicht inhaltlich in Lehrpläne oder die Bildungspolitik ein, sondern regele, wie man mit möglichen Infektionsquellen umgehe.

    Einfache Verwaltungsgerichte könnten dann kaum noch die im Gesetz geregelten Maßnahmen einschränken. "Weil dies nun ein Bundesgesetz werden soll, wird das nun Sache des Bundesverfassungsgerichts und nicht einfacher Verwaltungsgerichte", erklärte der Professor./and/DP/zb






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