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    DGAP-News  229  0 Kommentare Greiffenberger AG: Vorläufige Zahlen 2020; Prognose 2021; Konzernfinanzierung; Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden - Seite 3

    Prognose für das Geschäftsjahr 2021

    "Das Jahr 2021 wird den Greiffenberger-Konzern weiterhin vor große Herausforderungen stellen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht ausgestanden und ihre weitere Entwicklung schwer abzuschätzen, ebenso ihre weiteren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft," so Martin Döring. Für das Geschäftsjahr 2021 wird vor diesem Hintergrund eine im Vergleich zu 2020 zwar verbesserte, allerdings zugleich noch spürbar unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie liegende operative Entwicklung erwartet. So wird der Umsatz im laufenden Jahr das Umsatzniveau 2019 (49,1 Mio. €) noch nicht wieder erreichen, während das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) zwischen -1,2 Mio. € und +0,2 Mio. € (2019: +0,8 Mio. €) liegen soll.

    Konzernfinanzierung

    Eberle hat in den letzten Monaten mit den ehemaligen Konsortialbanken abschlussreif eine Anschlussfinanzierung auf der Basis von LfA-Bürgschaftszusagen verhandelt. Zur Umsetzung dieser Finanzierung sind gemäß den Bürgschaftszusagen bestimmte Beiträge der Greiffenberger Holding GmbH als Hauptaktionärin der Greiffenberger AG erforderlich. Die Greiffenberger Holding GmbH hat zwischenzeitlich erklärt, dass sie diese Beiträge nicht fristgerecht erbringen wird. Damit kann die angestrebte Anschlussfinanzierung nicht mehr umgesetzt werden. Eberle hat mit Unterstützung der Gesellschaft bereits Gespräche mit anderen Kreditinstituten über eine mögliche Unternehmensfinanzierung ohne LfA-Bürgschaftszusage aufgenommen.

    Unabhängig davon ist nach der derzeitigen Mittelfristplanung bis 2023 die Finanzierung des Greiffenberger-Konzerns auch ohne die bislang verfolgte Anschlussfinanzierung gesichert. Ursächlich hierfür ist einerseits, dass sich die Corona-Pandemie bislang weniger deutlich als zunächst angenommen auf den Greiffenberger-Konzern ausgewirkt hat und dessen Finanzmittelbestand vor diesem Hintergrund über den ursprünglichen Planungen liegt. Zum anderen wird aufgrund der zwischenzeitlichen Entscheidung zur Bildung einer sogenannten
    § 6b-Rücklage der Gewinn aus dem Immobilienverkauf im Planungszeitraum nicht zu einer Steuerzahlung führen.

    Martin Döring: "Wir finden das Nicht-Zustandekommen der uns verbindlich zugesagten Anschlussfinanzierung ausgesprochen bedauerlich. Zwar reicht unsere Liquidität planerisch auch ohne diese Anschlussfinanzierung bis Ende 2023 aus, allerdings bedeutet dies für die J.N. Eberle & Cie. GmbH trotzdem eine deutliche Einschränkung von Flexibilität und Handlungsoptionen, insbesondere hinsichtlich möglicher Umsatzausweitungen, die über unsere Planungen deutlich hinausgehen würden, und die hierfür notwendigen Investitionen." Die Gesellschaft wird verschiedene Ansätze zur Sicherstellung einer alternativen Fremdfinanzierung unvermindert weiter vorantreiben, um so neben der Vergrößerung der kurz- und mittelfristigen Handlungsspielräume auch möglichst frühzeitig eine Grundlage für den mittelfristig erforderlichen Umzug der J.N. Eberle & Cie. GmbH an einen neuen Standort zu schaffen.

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