"Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung"
Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)
Köln (ots) - Im Diesel-Skandal hat der Autobauer Daimler die bislang schwerste
Niederlage erlitten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler dazu, rund
25.000 Euro Schadenersatz an die Käuferin eines Mercedes Benz C 220 zu zahlen -
weil nach Überzeugung der Richter der Autobauer sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt
als auch Verbraucher getäuscht hat (Az: 7 O 224/20). Genau das hat Daimler immer
wieder bestritten.
Nach Ansicht der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse ist dieses Urteil ein
Meilenstein für die Klagen von Verbrauchern im Diesel-Skandal, nicht nur für
Klagen gegen Daimler. Denn zum ersten Mal folgte ein Gericht erkennbar dem
Beschluss des Bundesgerichtshofes von Anfang Januar 2021, wonach der Vorwurf
einer Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Gericht genau zu prüfen ist (Az:
VI ZR 433/19). Decker & Böse hatte diesen Vorwurf erhoben und die Anhaltspunkte
dafür detailliert vorgetragen. Da Daimler den Vorwurf der Täuschung nicht
widerlegen konnte, erkannte das Landgericht Stuttgart auf "vorsätzliche,
sittenwidrige Schädigung".
Niederlage erlitten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler dazu, rund
25.000 Euro Schadenersatz an die Käuferin eines Mercedes Benz C 220 zu zahlen -
weil nach Überzeugung der Richter der Autobauer sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt
als auch Verbraucher getäuscht hat (Az: 7 O 224/20). Genau das hat Daimler immer
wieder bestritten.
Nach Ansicht der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse ist dieses Urteil ein
Meilenstein für die Klagen von Verbrauchern im Diesel-Skandal, nicht nur für
Klagen gegen Daimler. Denn zum ersten Mal folgte ein Gericht erkennbar dem
Beschluss des Bundesgerichtshofes von Anfang Januar 2021, wonach der Vorwurf
einer Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Gericht genau zu prüfen ist (Az:
VI ZR 433/19). Decker & Böse hatte diesen Vorwurf erhoben und die Anhaltspunkte
dafür detailliert vorgetragen. Da Daimler den Vorwurf der Täuschung nicht
widerlegen konnte, erkannte das Landgericht Stuttgart auf "vorsätzliche,
sittenwidrige Schädigung".
Vertrauen in öffentliche Institution ausgenutzt
Als besonders schwerwiegend wertete das Landgericht Stuttgart, dass Daimler das
Vertrauen der Käufer in eine öffentliche Institution ausgenutzt habe, und zwar
das Vertrauen in das Kraftfahrt-Bundesamt.
Ulf Böse, Rechtsanwalt und Partner bei Decker & Böse: "Wir sind überzeugt, dass
dieses Urteil der Anfang vom Ende eines gigantischen Betruges an den Kunden der
Autoindustrie ist. Andere Gerichte werden ebenfalls den Beschluss des
Bundesgerichtshofes in ihre Entscheidung einfließen lassen - jedenfalls dann,
wenn der Vorwurf der Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes derart vorgetragen
wird, wie das bei Decker & Böse als Klägervertreter erfolgt."
"Fernliegend", dass Vorstand nichts gewusst hat
Das Urteil ist zudem brisant, da es sich um ein Daimler-Fahrzeug handelte, das
lediglich freiwillig zurückgerufen worden war. Bei freiwilligen Rückrufen
betonen die Autobauer in der Regel besonders, sie seien ganz und gar ahnungs-
und schuldlos. Das Urteil zeigt, dass kein verpflichtender Rückruf notwendig
ist, um einen Schadenersatz erfolgreich geltend zu machen.
Das Landgericht Stuttgart schrieb in seinem Urteil zudem unter anderem
Folgendes, was Daimler bitter aufstoßen dürfte:
- Ein so genanntes Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung im
Sinne von EU-Recht - es sei denn, es gab eine technische Notwendigkeit dafür.
- Dass eine Notwendigkeit für ein Thermofenster bestand, sei vom Autobauer zu
beweisen. Dabei komme es auch darauf an, ob eine andere technische Lösung
möglich gewesen wäre.
- Es sei nicht ersichtlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in die Lage versetzt
wurde, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung (Thermofenster) bei diesem
Fahrzeugtyp zu prüfen.
- Es erscheine fernliegend, dass die Entscheidung für eine rechtswidrige
Software ohne Einbindung des Vorstandes erfolgt sei.
- Das Aufspielen eines Software-Updates würde nicht dazu führen, dass ein
Schaden nicht mehr vorliegt. Das gelte umso mehr, da nicht feststehe, ob ein
Software-Update ohne nachteilige Folgen aufgespielt werden kann.
Das vollständige Urteil im Wortlaut können Sie hier downloaden:
https://ots.de/AnoQVM
Für eine ausführliche rechtliche Beurteilung steht Medienvertretern zur
Verfügung:
Ulf Böse - Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt
Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
https://www.db-anwaelte.de
Pressekontakt:
Ulf Böse Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt Decker & Böse
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Telefon: Tel.: 0221 - 29270 - 0
Mail: presse@db-anwaelte.de
www.db-anwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/140403/4889114
OTS: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Als besonders schwerwiegend wertete das Landgericht Stuttgart, dass Daimler das
Vertrauen der Käufer in eine öffentliche Institution ausgenutzt habe, und zwar
das Vertrauen in das Kraftfahrt-Bundesamt.
Ulf Böse, Rechtsanwalt und Partner bei Decker & Böse: "Wir sind überzeugt, dass
dieses Urteil der Anfang vom Ende eines gigantischen Betruges an den Kunden der
Autoindustrie ist. Andere Gerichte werden ebenfalls den Beschluss des
Bundesgerichtshofes in ihre Entscheidung einfließen lassen - jedenfalls dann,
wenn der Vorwurf der Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes derart vorgetragen
wird, wie das bei Decker & Böse als Klägervertreter erfolgt."
"Fernliegend", dass Vorstand nichts gewusst hat
Das Urteil ist zudem brisant, da es sich um ein Daimler-Fahrzeug handelte, das
lediglich freiwillig zurückgerufen worden war. Bei freiwilligen Rückrufen
betonen die Autobauer in der Regel besonders, sie seien ganz und gar ahnungs-
und schuldlos. Das Urteil zeigt, dass kein verpflichtender Rückruf notwendig
ist, um einen Schadenersatz erfolgreich geltend zu machen.
Das Landgericht Stuttgart schrieb in seinem Urteil zudem unter anderem
Folgendes, was Daimler bitter aufstoßen dürfte:
- Ein so genanntes Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung im
Sinne von EU-Recht - es sei denn, es gab eine technische Notwendigkeit dafür.
- Dass eine Notwendigkeit für ein Thermofenster bestand, sei vom Autobauer zu
beweisen. Dabei komme es auch darauf an, ob eine andere technische Lösung
möglich gewesen wäre.
- Es sei nicht ersichtlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in die Lage versetzt
wurde, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung (Thermofenster) bei diesem
Fahrzeugtyp zu prüfen.
- Es erscheine fernliegend, dass die Entscheidung für eine rechtswidrige
Software ohne Einbindung des Vorstandes erfolgt sei.
- Das Aufspielen eines Software-Updates würde nicht dazu führen, dass ein
Schaden nicht mehr vorliegt. Das gelte umso mehr, da nicht feststehe, ob ein
Software-Update ohne nachteilige Folgen aufgespielt werden kann.
Das vollständige Urteil im Wortlaut können Sie hier downloaden:
https://ots.de/AnoQVM
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