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    "Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung"  1597  0 Kommentare Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)

    Köln (ots) - Im Diesel-Skandal hat der Autobauer Daimler die bislang schwerste
    Niederlage erlitten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler dazu, rund
    25.000 Euro Schadenersatz an die Käuferin eines Mercedes Benz C 220 zu zahlen -
    weil nach Überzeugung der Richter der Autobauer sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt
    als auch Verbraucher getäuscht hat (Az: 7 O 224/20). Genau das hat Daimler immer
    wieder bestritten.

    Nach Ansicht der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse ist dieses Urteil ein
    Meilenstein für die Klagen von Verbrauchern im Diesel-Skandal, nicht nur für
    Klagen gegen Daimler. Denn zum ersten Mal folgte ein Gericht erkennbar dem
    Beschluss des Bundesgerichtshofes von Anfang Januar 2021, wonach der Vorwurf
    einer Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Gericht genau zu prüfen ist (Az:
    VI ZR 433/19). Decker & Böse hatte diesen Vorwurf erhoben und die Anhaltspunkte
    dafür detailliert vorgetragen. Da Daimler den Vorwurf der Täuschung nicht
    widerlegen konnte, erkannte das Landgericht Stuttgart auf "vorsätzliche,
    sittenwidrige Schädigung".

    Vertrauen in öffentliche Institution ausgenutzt

    Als besonders schwerwiegend wertete das Landgericht Stuttgart, dass Daimler das
    Vertrauen der Käufer in eine öffentliche Institution ausgenutzt habe, und zwar
    das Vertrauen in das Kraftfahrt-Bundesamt.

    Ulf Böse, Rechtsanwalt und Partner bei Decker & Böse: "Wir sind überzeugt, dass
    dieses Urteil der Anfang vom Ende eines gigantischen Betruges an den Kunden der
    Autoindustrie ist. Andere Gerichte werden ebenfalls den Beschluss des
    Bundesgerichtshofes in ihre Entscheidung einfließen lassen - jedenfalls dann,
    wenn der Vorwurf der Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes derart vorgetragen
    wird, wie das bei Decker & Böse als Klägervertreter erfolgt."

    "Fernliegend", dass Vorstand nichts gewusst hat

    Das Urteil ist zudem brisant, da es sich um ein Daimler-Fahrzeug handelte, das
    lediglich freiwillig zurückgerufen worden war. Bei freiwilligen Rückrufen
    betonen die Autobauer in der Regel besonders, sie seien ganz und gar ahnungs-
    und schuldlos. Das Urteil zeigt, dass kein verpflichtender Rückruf notwendig
    ist, um einen Schadenersatz erfolgreich geltend zu machen.

    Das Landgericht Stuttgart schrieb in seinem Urteil zudem unter anderem
    Folgendes, was Daimler bitter aufstoßen dürfte:

    - Ein so genanntes Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung im
    Sinne von EU-Recht - es sei denn, es gab eine technische Notwendigkeit dafür.
    - Dass eine Notwendigkeit für ein Thermofenster bestand, sei vom Autobauer zu
    beweisen. Dabei komme es auch darauf an, ob eine andere technische Lösung
    möglich gewesen wäre.
    - Es sei nicht ersichtlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in die Lage versetzt
    wurde, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung (Thermofenster) bei diesem
    Fahrzeugtyp zu prüfen.
    - Es erscheine fernliegend, dass die Entscheidung für eine rechtswidrige
    Software ohne Einbindung des Vorstandes erfolgt sei.
    - Das Aufspielen eines Software-Updates würde nicht dazu führen, dass ein
    Schaden nicht mehr vorliegt. Das gelte umso mehr, da nicht feststehe, ob ein
    Software-Update ohne nachteilige Folgen aufgespielt werden kann.

    Das vollständige Urteil im Wortlaut können Sie hier downloaden:

    https://ots.de/AnoQVM

    Für eine ausführliche rechtliche Beurteilung steht Medienvertretern zur
    Verfügung:

    Ulf Böse - Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt

    Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    https://www.db-anwaelte.de

    Pressekontakt:

    Ulf Böse Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt Decker & Böse
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Telefon: Tel.: 0221 - 29270 - 0
    Mail: presse@db-anwaelte.de
    www.db-anwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/140403/4889114
    OTS: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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