Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-Sparer / LBS-Tipp
Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen
Potsdam (ots) - Riester-Verträge werden vom Staat auf zwei verschiedene Arten
gefördert. Mit Wohn-Riester werden die eigenen vier Wände mit 175 Euro
Grundzulage und bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind gefördert. Das Eigenheim
steht nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste und ist heute Teil der privaten
Altersvorsorge. Neben den Zulagen können viele Sparer außerdem mit einer
jährlichen Steuererstattung rechnen. Die förderfähigen Ausgaben für die
Altersvorsorge von bis zu 2.100 Euro (inklusive Zulagen) werden in der Anlage AV
der Einkommenssteuerklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Die tatsächliche
Erstattung ist durch die Verrechnung der Zulagen immer niedriger. Das Finanzamt
prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis aus dem
Sonderausgabenabzug höher als der Zulagenanspruch ist. Ist die
Steuervergünstigung höher, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.
Eine Familie mit einem 2010 geborenen Kind und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen
von 65.000 Euro erhält insgesamt 650 Euro Zulagen und eine Steuerersparnis von
annäherungsweise 198 Euro. Hierzu müssen insgesamt 2.600 Euro als
Vorsorgebeitrag aufgebracht werden. Damit übernimmt der Staat 848 Euro an der
Altersversorgung.
Für einen Single mit einem Bruttoeinkommen von 39.000 Euro ergibt sich neben der
Grundzulage zusätzlich eine Steuerentlastung von rund 384 Euro. In der
Steuererklärung können als Sonderausgabe 574 Euro berücksichtigt werden. Der
Staat übernimmt hier 749 Euro der Altersvorsorge
Die Steuervorteile sind je nach Familienstand und Einkommen sehr
unterschiedlich. "Familien profitieren bei der Riester-Förderung vor allem von
den Zulagen, Alleinstehende haben oft einen höheren Steuervorteil", so Werner
Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.
Pressekontakt:
Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: mailto:ariane.greiner@lbs-ost.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/107633/4889504
OTS: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG
gefördert. Mit Wohn-Riester werden die eigenen vier Wände mit 175 Euro
Grundzulage und bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind gefördert. Das Eigenheim
steht nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste und ist heute Teil der privaten
Altersvorsorge. Neben den Zulagen können viele Sparer außerdem mit einer
jährlichen Steuererstattung rechnen. Die förderfähigen Ausgaben für die
Altersvorsorge von bis zu 2.100 Euro (inklusive Zulagen) werden in der Anlage AV
der Einkommenssteuerklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Die tatsächliche
Erstattung ist durch die Verrechnung der Zulagen immer niedriger. Das Finanzamt
prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis aus dem
Sonderausgabenabzug höher als der Zulagenanspruch ist. Ist die
Steuervergünstigung höher, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.
Eine Familie mit einem 2010 geborenen Kind und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen
von 65.000 Euro erhält insgesamt 650 Euro Zulagen und eine Steuerersparnis von
annäherungsweise 198 Euro. Hierzu müssen insgesamt 2.600 Euro als
Vorsorgebeitrag aufgebracht werden. Damit übernimmt der Staat 848 Euro an der
Altersversorgung.
Für einen Single mit einem Bruttoeinkommen von 39.000 Euro ergibt sich neben der
Grundzulage zusätzlich eine Steuerentlastung von rund 384 Euro. In der
Steuererklärung können als Sonderausgabe 574 Euro berücksichtigt werden. Der
Staat übernimmt hier 749 Euro der Altersvorsorge
Die Steuervorteile sind je nach Familienstand und Einkommen sehr
unterschiedlich. "Familien profitieren bei der Riester-Förderung vor allem von
den Zulagen, Alleinstehende haben oft einen höheren Steuervorteil", so Werner
Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.
Pressekontakt:
Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: mailto:ariane.greiner@lbs-ost.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/107633/4889504
OTS: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG