CSR-Richtlinie
Heute beginnt eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung - Seite 2
Größenkriterium der Arbeitnehmerzahl von 500 auf 250 gesenkt werden. "Bislang
waren in Deutschland rund 500 Unternehmen berichtspflichtig. Nach den neuen
Regelungen werden es mindestens zehnmal so viele sein", schätzt Hendrik Fink.
Aber auch die Berichtsinhalte werden umfassend ausgeweitet und präzisiert: Dafür
sollen neue, verbindliche Standards für das Sustainability-Reporting
veröffentlicht werden, die den bislang geltenden Flickenteppich ablösen und
Einheitlichkeit in der Anwendung schaffen.
Die Informationen sollen künftig nach dem Prinzip der doppelten Materialität
offengelegt werden. Das bedeutet: Es müssen alle nachhaltigkeitsbezogenen Fakten
veröffentlicht werden, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Lage und
Ergebnis erforderlich sind, aber auch Informationen, die nötig sind, um die
Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft zu verstehen. Zudem sind von
den berichtspflichtigen Unternehmen auch die Angaben zu den grünen
Finanzkennzahlen nach der Taxonomie-Verordnung zu beachten, die durch den
ebenfalls heute veröffentlichten delegierten Rechtsakt konkretisiert wurden.
"Ein weitestgehend qualitativer Nachhaltigkeitsbericht, der nur wenige Seiten
umfasst, wird nicht mehr regelkonform sein", so Nicolette Behncke, Partnerin und
Expertin für Sustainability-Reporting und -Assurance bei PwC Deutschland.
Nachhaltigkeit muss zwingend in den Lagebericht
Der Vorschlag sieht zudem vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung
zwingend im Lagebericht erfolgen muss. Das birgt aus Sicht der PwC-Expertin eine
große Herausforderung: "Unternehmen müssen die Nachhaltigkeitsberichterstattung
auf den Zeitpunkt der Lageberichterstattung vorziehen - und das bei
ausgeweiteten Inhalten." Des Weiteren ist vorgesehen, auch für die
Nachhaltigkeitsinformationen ein digitales Tagging einzuführen - analog zur
Finanzberichterstattung.
Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Geschäftsführung: In Zukunft soll das
Management aktiv und nachweislich die Verantwortung für die
Sustainability-Berichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf
die Finanzberichterstattung bezieht, soll auch auf den Nachhaltigkeitsreport
ausgeweitet werden. "Damit würde das Management explizit und schriftlich nach
außen zeigen, dass es diese Verantwortung trägt", resümiert Nicolette Behncke.
Die vorgesehene Überwachungspflicht über die nichtfinanzielle Berichterstattung
durch den Aufsichtsrat ist für deutsche Kontrollorgane allerdings kein Neuland.
Die externe Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte kommt
Darüber hinaus sieht der Vorschlag der EU-Kommission eine Prüfungspflicht für
offengelegt werden. Das bedeutet: Es müssen alle nachhaltigkeitsbezogenen Fakten
veröffentlicht werden, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Lage und
Ergebnis erforderlich sind, aber auch Informationen, die nötig sind, um die
Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft zu verstehen. Zudem sind von
den berichtspflichtigen Unternehmen auch die Angaben zu den grünen
Finanzkennzahlen nach der Taxonomie-Verordnung zu beachten, die durch den
ebenfalls heute veröffentlichten delegierten Rechtsakt konkretisiert wurden.
"Ein weitestgehend qualitativer Nachhaltigkeitsbericht, der nur wenige Seiten
umfasst, wird nicht mehr regelkonform sein", so Nicolette Behncke, Partnerin und
Expertin für Sustainability-Reporting und -Assurance bei PwC Deutschland.
Nachhaltigkeit muss zwingend in den Lagebericht
Der Vorschlag sieht zudem vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung
zwingend im Lagebericht erfolgen muss. Das birgt aus Sicht der PwC-Expertin eine
große Herausforderung: "Unternehmen müssen die Nachhaltigkeitsberichterstattung
auf den Zeitpunkt der Lageberichterstattung vorziehen - und das bei
ausgeweiteten Inhalten." Des Weiteren ist vorgesehen, auch für die
Nachhaltigkeitsinformationen ein digitales Tagging einzuführen - analog zur
Finanzberichterstattung.
Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Geschäftsführung: In Zukunft soll das
Management aktiv und nachweislich die Verantwortung für die
Sustainability-Berichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf
die Finanzberichterstattung bezieht, soll auch auf den Nachhaltigkeitsreport
ausgeweitet werden. "Damit würde das Management explizit und schriftlich nach
außen zeigen, dass es diese Verantwortung trägt", resümiert Nicolette Behncke.
Die vorgesehene Überwachungspflicht über die nichtfinanzielle Berichterstattung
durch den Aufsichtsrat ist für deutsche Kontrollorgane allerdings kein Neuland.
Die externe Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte kommt
Darüber hinaus sieht der Vorschlag der EU-Kommission eine Prüfungspflicht für