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    CSR-Richtlinie  820  0 Kommentare Heute beginnt eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung - Seite 2


    Größenkriterium der Arbeitnehmerzahl von 500 auf 250 gesenkt werden. "Bislang
    waren in Deutschland rund 500 Unternehmen berichtspflichtig. Nach den neuen
    Regelungen werden es mindestens zehnmal so viele sein", schätzt Hendrik Fink.

    Aber auch die Berichtsinhalte werden umfassend ausgeweitet und präzisiert: Dafür
    sollen neue, verbindliche Standards für das Sustainability-Reporting
    veröffentlicht werden, die den bislang geltenden Flickenteppich ablösen und
    Einheitlichkeit in der Anwendung schaffen.

    Die Informationen sollen künftig nach dem Prinzip der doppelten Materialität
    offengelegt werden. Das bedeutet: Es müssen alle nachhaltigkeitsbezogenen Fakten
    veröffentlicht werden, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Lage und
    Ergebnis erforderlich sind, aber auch Informationen, die nötig sind, um die
    Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft zu verstehen. Zudem sind von
    den berichtspflichtigen Unternehmen auch die Angaben zu den grünen
    Finanzkennzahlen nach der Taxonomie-Verordnung zu beachten, die durch den
    ebenfalls heute veröffentlichten delegierten Rechtsakt konkretisiert wurden.
    "Ein weitestgehend qualitativer Nachhaltigkeitsbericht, der nur wenige Seiten
    umfasst, wird nicht mehr regelkonform sein", so Nicolette Behncke, Partnerin und
    Expertin für Sustainability-Reporting und -Assurance bei PwC Deutschland.

    Nachhaltigkeit muss zwingend in den Lagebericht

    Der Vorschlag sieht zudem vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung
    zwingend im Lagebericht erfolgen muss. Das birgt aus Sicht der PwC-Expertin eine
    große Herausforderung: "Unternehmen müssen die Nachhaltigkeitsberichterstattung
    auf den Zeitpunkt der Lageberichterstattung vorziehen - und das bei
    ausgeweiteten Inhalten." Des Weiteren ist vorgesehen, auch für die
    Nachhaltigkeitsinformationen ein digitales Tagging einzuführen - analog zur
    Finanzberichterstattung.

    Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Geschäftsführung: In Zukunft soll das
    Management aktiv und nachweislich die Verantwortung für die
    Sustainability-Berichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf
    die Finanzberichterstattung bezieht, soll auch auf den Nachhaltigkeitsreport
    ausgeweitet werden. "Damit würde das Management explizit und schriftlich nach
    außen zeigen, dass es diese Verantwortung trägt", resümiert Nicolette Behncke.
    Die vorgesehene Überwachungspflicht über die nichtfinanzielle Berichterstattung
    durch den Aufsichtsrat ist für deutsche Kontrollorgane allerdings kein Neuland.

    Die externe Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte kommt

    Darüber hinaus sieht der Vorschlag der EU-Kommission eine Prüfungspflicht für
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