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    EANS-Hauptversammlung  211  0 Kommentare OMV Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
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    28.04.2021

    OMV Aktiengesellschaft
    Wien
    Firmenbuch-Nr.: 93363z
    ISIN: AT0000743059

    Einberufung

    zu der am Mittwoch, 2. Juni 2021, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress
    Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich
    (U2-Station Messe-Prater) stattfindenden

    ordentlichen Hauptversammlung

    der OMV Aktiengesellschaft.

    Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

    Angesichts der globalen COVID-19 Pandemie hat der Vorstand zum Schutz der
    Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer unserer Hauptversammlung beschlossen, die
    diesjährige ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
    abzuhalten. Die Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form ist
    angesichts der derzeitigen Umstände und nach sorgfältiger Beurteilung durch den
    Vorstand zum Wohl und im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre
    erforderlich.

    Die ordentliche Hauptversammlung am 2. Juni 2021 wird daher im Sinne des
    Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes ("COVID-19-GesG") in der geltenden
    Fassung und der darauf basierenden Verordnung der Bundesministerin für Justiz
    (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung; "COVID-19-GesV") in der geltenden
    Fassung als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

    Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach
    Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der
    Versammlung und in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Dies hat insbesondere
    zur Folge, dass Aktionäre nicht physisch an der Versammlung teilnehmen können,
    sondern die Möglichkeit haben werden, die Hauptversammlung über das Internet
    optisch und akustisch in Echtzeit mitzuverfolgen.

    Die Stimmabgabe sowie die Ausübung des Antragsrechts und des Rechts, Widerspruch
    zu erheben, können im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch
    Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft
    vorgeschlagenen unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

    Das Auskunftsrecht kann durch jeden Aktionär während der virtuellen
    Hauptversammlung selbst ausgeübt werden. Fragen sind ausschließlich im Wege der
    elektronischen Kommunikation in Textform an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
    fragen.omv@hauptversammlung.at.

    Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4
    Aktiengesetz ("AktG") vollständig in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist
    datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3
    Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.

    Unsere Aktionäre können die Hauptversammlung am 2. Juni 2021 ab ca. 14:00 Uhr
    unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet über einen
    Link, der unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung
    > Hauptversammlung 2021 abrufbar sein wird, in Echtzeit verfolgen. Eine
    Anmeldung oder ein Login ist für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet
    nicht erforderlich.

    Durch die Übertragung der Hauptversammlung in Echtzeit haben unsere Aktionäre
    die Möglichkeit, an der Versammlung von jedem Ort aus durch eine akustische und
    optische Einwegverbindung in Echtzeit teilzunehmen, dem gesamten Verlauf der
    Hauptversammlung (einschließlich des Berichts des Vorstands, der Generaldebatte
    bzw. Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der Beschlussfassung) zu folgen
    und auf Entwicklungen in der Hauptversammlung zu reagieren. Die Live-Übertragung
    der Hauptversammlung im Internet ist keine Zweiweg-Verbindung und ermöglicht
    auch keine Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG und keine Fernabstimmung iSd §
    102 Abs 3 Z 3 AktG iVm § 126 AktG.

    Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
    technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
    ihrer Sphäre zuzurechnen sind.

    Im Übrigen wird auf die "Information über die organisatorischen und technischen
    Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3
    Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV", die ab spätestens 12. Mai 2021 unter
    www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung >
    Hauptversammlung 2021 bereitgestellt ist, hingewiesen. Wir bitten die Aktionäre
    um besondere Beachtung dieser Information und der darin beschriebenen
    Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen.

    Tagesordnung

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 samt Lagebericht, des
    (konsolidierten) Corporate Governance-Berichts, des (konsolidierten)
    Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des konsolidierten
    nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses 2020 samt
    Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom
    Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020.
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020
    ausgewiesenen Bilanzgewinns.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Geschäftsjahr 2020.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
    das Geschäftsjahr 2020.
    5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
    für das Geschäftsjahr 2020.
    6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2021.
    7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für den Vorstand und den
    Aufsichtsrat.
    8. Beschlussfassungen über den Long Term Incentive Plan und das Equity
    Deferral.
    9. Wahlen in den Aufsichtsrat.
    10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des
    Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zur Ausgabe an Arbeitnehmer,
    leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung
    der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens,
    einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere
    von Long-Term-Incentive-Plänen einschließlich Equity Deferrals oder
    sonstigen Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen
    Kaufmöglichkeit der Aktionäre, zu veräußern oder zu verwenden.


    Unterlagen zur Hauptversammlung

    Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens
    ab 12. Mai 2021 folgende Unterlagen zur Verfügung:

    * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
    Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4
    COVID-19-GesV;
    * die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
    * die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
    Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 10;
    * die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 9;
    * der Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat;
    * die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 9; sowie
    * der Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG für die
    Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 10.


    Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
    Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht an einen der
    besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, ein Frageformular
    und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser
    Hauptversammlung sind für Sie spätestens ab 12. Mai 2021 auf der im Firmenbuch
    eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Über uns > Corporate
    Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2021 frei verfügbar.

    Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang, am 4.
    Juni 2021 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.

    Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
    Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der virtuellen
    Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend gemacht werden können,
    richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist Sonntag, der 23.
    Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

    Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV
    ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
    Gesellschaft nachweist.

    Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine
    Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält
    (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut
    mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der
    OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden
    gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

    Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in
    deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
    enthalten:

    1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift
    oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code;
    2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
    juristischen Personen;
    3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung des Depots;
    4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
    5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 23.
    Mai 2021, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.


    Kraftlos erklärte Aktien

    Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe
    Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der
    Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Investoren > OMV Aktie >
    Verpflichtende Veröffentlichungen > Aufforderung zur Einreichung von
    Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der
    Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag
    (23. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien)) ihre (kraftlosen) Aktienurkunden
    bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine Gutschrift auf
    ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.

    Übermittlung von Depotbestätigungen

    Depotbestätigungen müssen spätestens am 28. Mai 2021, um 24:00 Uhr MESZ
    (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft
    einlangen:

    * per Post, Kurierdienst oder persönlich:
    OMV Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen/
    Wechsel, Köppel 60, Österreich;
    * per E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in
    Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist;
    * per Telefax: +43 1 8900 500 56;
    * per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN
    AT0000743059 im Text angeben.


    Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
    Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
    Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

    Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
    gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

    Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
    Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können daher über
    ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
    Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

    Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung durch besondere
    Stimmrechtsvertreter

    Im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV kann das Recht zur Stellung von
    Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe sowie zur Erhebung eines Widerspruchs in der
    virtuellen Hauptversammlung ausschließlich durch einen der nachstehenden
    besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden.

    Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung berechtigt
    ist und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben in der Einberufung der
    Hauptversammlung nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, einen der folgenden
    besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen:


    * Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M.
    c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
    1010 Wien, Karlsplatz 3/1
    oberhammer.omv@hauptversammlung.at

    * Dipl.-Volksw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M.
    c/o Interessenverband für Anleger, IVA
    1130 Wien, Feldmühlgasse 22
    beckermann.omv@hauptversammlung.at

    * Rechtsanwalt Mag. Christoph Moser
    c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH
    1010 Wien, Schottenring 19
    moser.omv@hauptversammlung.at [moser.omv@hauptversammlung.at]

    * Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.
    c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
    1220 Wien, ARES-Tower, Donau-City-Straße 11
    nauer.omv@hauptversammlung.at [nauer.omv@hauptversammlung.at]


    Jeder Aktionär kann zwischen den oben genannten Personen als besonderen
    Stimmrechtsvertreter frei wählen und diesem Vollmacht erteilen. Die Kosten
    dieser besonderen Stimmrechtsvertreter trägt die Gesellschaft. Sämtliche übrige
    Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder
    Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

    Für die Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreters bzw. den
    Widerruf der Bevollmächtigung empfehlen wir unseren Aktionären, stets das ab
    spätestens 12. Mai 2021 unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance >
    Hauptversammlung > Hauptversammlung 2021 bereitgestellte Vollmachtsformular bzw.
    Widerrufsformular zu verwenden. Für eine direkte Kontaktaufnahme sind die
    besonderen Stimmrechtsvertreter unter den oben genannten Kontaktdaten
    erreichbar, wobei diese im Falle spezifischer Instruktionen rechtzeitig erfolgen
    sollte.

    Für die Prüfung ihrer Identität ersuchen wir unsere Aktionäre, in dem
    Vollmachtsformular in dem dafür vorgesehenen Feld jene E-Mail-Adresse anzugeben,
    die auch für den Versand von Instruktionen an den besonderen
    Stimmrechtsvertreter (Weisungen, Anträge oder Widersprüche) oder für Fragen und
    Redebeiträge an die Gesellschaft verwendet wird. Zudem sollten die in der
    Depotbestätigung genannten Inhaberdaten mit den Daten auf der Vollmacht
    übereinstimmen (andernfalls wird die Vollmacht unter Umständen nicht als gültig
    anerkannt).

    Bei Bevollmächtigung einer anderen Person (als eines der zuvor genannten
    besonderen Stimmrechtsvertreters) ist zu beachten, dass durch eine wirksame
    Vollmachtskette (Subvollmacht) sichergestellt sein muss, dass für die Ausübung
    des Stimmrechts, des Antragsrechts und des Widerspruchsrechts einer der
    besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird. Die Bevollmächtigung einer
    anderen Person für die Ausübung dieser Rechte in der virtuellen Hauptversammlung
    ist nicht möglich.

    Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut - nach Absprache mit
    diesem - Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut
    zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe
    oben unter Übermittlung von Depotbestätigungen) gegenüber der Gesellschaft die
    Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in
    diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Das depotführende
    Kreditinstitut hat sich für die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe
    und die Erhebung eines Widerspruchs in der Hauptversammlung ebenso eines von der
    Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreters zu bedienen.

    Übermittlung der Vollmacht an die Gesellschaft

    Ausgefüllte und unterschriebene Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf
    von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis tunlichst
    1. Juni 2021, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform bei der Gesellschaft
    einlangen:

    * per Post, Kurierdienst oder persönlich:

    OMV Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen/
    Wechsel, Köppel 60, Österreich;


    * per E-Mail:

    für RA Oberhammer: oberhammer.omv@hauptversammlung.at
    für RA Moser: moser.omv@hauptversammlung.at [moser.omv@hauptversammlung.at]
    für Herrn Beckermann: beckermann.omv@hauptversammlung.at
    [beckermann.omv@hauptversammlung.at]
    für RA Nauer: nauer.omv@hauptversammlung.at [nauer.omv@hauptversammlung.at]
    wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail
    anzuschließen ist;

    Vollmachten, die an andere Personen als die genannten besonderen
    Stimmrechtsvertreter erteilt werden, richten Sie in der beschriebenen Form bitte
    an anmeldung.omv@hauptversammlung.at [anmeldung.omv@hauptversammlung.at];


    * per Telefax: +43 1 8900 500 56;

    * per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN
    AT0000743059 im Text angeben.


    Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte besondere
    Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.

    Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
    erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugeht.

    Eine Übermittlung der Vollmacht durch persönliche Vorlage am Versammlungsort ist
    nicht zulässig.

    Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

    Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in
    Höhe von mindestens 5 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens 12. Mai
    2021 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
    Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden
    solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt
    werden.

    Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten,
    können bis spätestens 21. Mai 2021 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
    Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen
    ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
    betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
    Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
    eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

    Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 9) ist Folgendes zu beachten:
    Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
    der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
    Diese Erklärungen müssen der Gesellschaft ebenfalls bis spätestens 21. Mai 2021
    zugehen. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen von der
    Gesellschaft samt den genannten Erklärungen bis spätestens 26. Mai 2021 auf der
    im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
    werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen
    werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung
    die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG, insbesondere die fachliche und persönliche
    Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des
    Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie die
    berufliche Zuverlässigkeit, zu beachten.

    Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt
    gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist. Gemäß § 86 Abs
    9 AktG wurde von der Mehrheit der Kapitalvertreter mehr als sechs Wochen vor der
    Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung erhoben. Der
    Mindestanteil von 30 % Frauen und 30% Männer ist daher von den Kapital- und
    Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen. Derzeit setzt sich
    der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus fünfzehn Mitgliedern zusammen (zehn
    Kapitalvertreter und fünf Arbeitnehmervertreter). Bei unveränderter Anzahl der
    Aufsichtsratsmitglieder müssen daher im Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens
    drei Sitze der Kapitalvertreter jeweils von Frauen und Männern besetzt sein, um
    den Mindestanteil zu erfüllen.

    Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
    Tagesordnung über seinen bevollmächtigten besonderen Stimmrechtsvertreter
    Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
    Teilnahmeberechtigung des Aktionärs sowie die Erteilung einer entsprechenden
    Vollmacht an einen besonderen Stimmrechtsvertreter. Ein Aktionärsantrag auf Wahl
    eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines
    Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs
    2 AktG (siehe oben) voraus.

    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
    Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
    Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
    erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
    Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns
    sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
    Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die
    Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
    Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
    einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar
    wäre oder soweit sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
    Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
    Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

    Zur Ausübung des Auskunftsrechts in der Hauptversammlung gemäß § 118 AktG sind
    die Aktionäre auch bei der virtuellen Hauptversammlung selbst berechtigt.

    Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere wie
    Beschlussanträge übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
    erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, finden Sie im Dokument "Rechte
    der Aktionäre 2021", das ab sofort auf der im Firmenbuch eingetragenen Website
    der Gesellschaft unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance >
    Hauptversammlung > Hauptversammlung 2021 verfügbar ist.

    Zusätzlich finden Sie weitergehende Informationen im Zusammenhang mit der
    Abhaltung der diesjährigen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung,
    insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, des Antrags- und Widerspruchsrechts
    sowie zur Übermittlung von Fragen im Dokument "Information über die
    organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der
    virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV", das ab
    spätestens 12. Mai 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der
    Gesellschaft unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance >
    Hauptversammlung > Hauptversammlung 2021 verfügbar ist.

    Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

    Zum 28. April 2021 ist das Grundkapital der Gesellschaft in 327.272.727
    Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aktien, die im Besitz der
    Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher sind zum 28. April 2021
    326.974.881 Stimmrechte ausübbar. Die Anzahl der ausübbaren Stimmrechte wird
    sich voraussichtlich bis zur Hauptversammlung aufgrund der für Anfang Mai 2021
    geplanten Übertragung von eigenen Aktien im Rahmen des Long Term Incentive Plans
    2018 und des Aktienteils des Jahresbonus 2020 ("Equity Deferral") noch
    verändern.

    Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27 Abs 6 der
    Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach Beschlussfassung durch die
    Hauptversammlung fällig, falls diese nichts anderes beschließt. Eine
    diesbezügliche Dividendenbekanntmachung wird spätestens am 4. Juni 2021
    erfolgen. Aktionäre können ihre Dividendenrechte über ihre Depotbank ausüben,
    die die Dividende über die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.

    Kein physischer Zutritt zur Hauptversammlung

    Wir ersuchen um Verständnis und weisen darauf hin, dass zum Schutz der
    Teilnehmer unserer Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste physisch an der
    Hauptversammlung teilnehmen können.

    Dies ist erforderlich, damit sowohl die gebotene Reduktion an in der
    Hauptversammlung agierenden Akteuren als auch ein geregelter Ablauf
    sichergestellt werden können.

    Information zum Datenschutz der Aktionäre

    Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer an der
    Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft (FN 93363 z) Trabrennstraße 6-8, A-
    1020 Wien ("OMV AG" oder "wir") beschlossen, das COVID-19-GesG und die COVID-19-
    GesV zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. Die
    Stimmabgabe, das Recht, Anträge zu stellen und das Recht, Widerspruch zu erheben
    erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von
    der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß den
    Bestimmungen der COVID-19-GesV.

    OMV AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß
    § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
    Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung,
    Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
    Bevollmächtigten sowie die E-Mail-Adresse und Unterschrift/firmenmäßige
    Zeichnung des Aktionärs) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
    insbesondere der europäischen Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") sowie des
    österreichischen Datenschutzgesetzes ("DSG 2018"), der einschlägigen
    aktienrechtlichen Bestimmungen sowie des COVID-19-GesG iVm COVID-19-GesV, um den
    Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
    ermöglichen.

    Für die Verarbeitung ist die OMV AG Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
    Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
    Aktiengesetz zwingend erforderlich oder erfolgt zur Wahrung berechtigter
    Interessen der OMV AG oder eines Dritten, nämlich insbesondere der Durchführung
    einer ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen (virtuellen) Hauptversammlung.
    Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art 6 Abs 1 lit c DSGVO sowie Art
    6 Abs 1 lit f DSGVO.

    Die OMV AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
    Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notare, Rechtsanwälte und auf die
    Organisation der Hauptversammlung spezialisierter Dienstleister. Diese erhalten
    von der OMV AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung der
    Dienstleistung notwendig sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich auf
    Weisung der OMV AG. Soweit rechtlich notwendig, hat OMV AG mit diesen
    Dienstleistungsunternehmen Auftragsdatenverarbeiterverträge abgeschlossen.

    Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle bei der
    Hauptversammlung physisch anwesenden besonderen Stimmrechtsvertreter, die
    physisch anwesenden Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der physisch
    anwesende Notar und alle anderen anwesenden Personen mit einem Recht zur
    physischen Teilnahme an der Hauptversammlung in das gesetzlich vorgeschriebene
    Teilnahmeverzeichnis (§ 117 AktG) und dadurch auch in die darin genannten
    personenbezogenen Daten (Wohnort, Name, Beteiligungsverhältnis) Einsicht nehmen.
    Die OMV AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten
    (insb. das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum
    Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

    Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
    Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind
    und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
    Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
    Unternehmens- und Aktienrecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus
    Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die OMV
    AG oder umgekehrt von OMV AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die
    Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen
    in Einzelfällen.

    Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
    Einschränkungs-, Widerspruchs-, und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
    personenbezogener Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach den Vorgaben
    der DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der OMV AG über die E-
    Mail Adresse privacy@omv.com oder über folgende Kontaktdaten geltend machen:

    OMV Aktiengesellschaft
    Trabrennstraße 6-8
    1020 Wien
    Datenschutzbeauftragter: Mag. Manfred Spanner, Msc.

    Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der zuständigen
    Aufsichtsbehörde (in Österreich: Österreichische Datenschutzbehörde) zu.

    Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung unter
    www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung >
    Hauptversammlung 2021 zu finden.

    Wien, im April 2021
    Der Vorstand



    Rückfragehinweis:
    OMV Aktiengesellschaft

    Andreas Rinofner, Public Relations
    Tel.: +43 (1) 40 440-21357; e-mail: public.relations@omv.com

    Florian Greger, Investor Relations
    Tel.: +43 (1) 40 440-21600; e-mail: investor.relations@omv.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
    --------------------------------------------------------------------------------

    Emittent: OMV Aktiengesellschaft
    Trabrennstraße 6-8
    A-1020 Wien
    Telefon: +43 1 40440/21600
    FAX: +43 1 40440/621600
    Email: investor.relations@omv.com
    WWW: http://www.omv.com
    ISIN: AT0000743059
    Indizes: ATX
    Börsen: Wien
    Sprache: Deutsch

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/25311/4901126
    OTS: OMV Aktiengesellschaft
    ISIN: AT0000743059



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    EANS-Hauptversammlung OMV Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 28.04.2021 OMV Aktiengesellschaft Wien Firmenbuch-Nr.: 93363z ISIN: AT0000743059 …

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