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    DGAP-Adhoc  139  0 Kommentare Homann Holzwerkstoffe GmbH beschließt Aufstockung ihrer Anleihe 2021/2026

    DGAP-Ad-hoc: HOMANN HOLZWERKSTOFFE GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
    Homann Holzwerkstoffe GmbH beschließt Aufstockung ihrer Anleihe 2021/2026

    10.05.2021 / 08:03 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    Homann Holzwerkstoffe GmbH beschließt Aufstockung ihrer Anleihe 2021/2026

    München, 10. Mai 2021 - Die Geschäftsführung der Homann Holzwerkstoffe GmbH hat heute beschlossen, eine Aufstockung der im März 2021 begebenen dritten Unternehmensanleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A3H2V19, WKN: A3H2V1) im Wege einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren durchzuführen. Gemäß § 11 der Anleihebedingungen besteht die Möglichkeit, maximal bis zu 13 Mio. Euro im Rahmen einer Aufstockung zu platzieren. Für die Anleihe 2021/2026 mit einer Laufzeit von 5,5 Jahren und einem jährlichen Zinssatz von 4,50 % war ursprünglich ein Zielvolumen von 60 Mio. Euro vorgesehen. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde das Volumen bereits bei der Emission im Rahmen der Privatplatzierung auf 65 Mio. Euro angehoben.

    Die zusätzlichen Mittel aus der Aufstockung sollen angesichts der anhaltend guten Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2021 als Liquiditätsreserve für weiteres Wachstum, künftige Investitionen und die generelle Unternehmensfinanzierung eingesetzt werden.

    Die Festlegung des Emissionsvolumens der Anleiheaufstockung wird durch die Geschäftsführung in Abhängigkeit von den Marktbedingungen voraussichtlich bis zum 12. Mai 2021 erfolgen. Die Homann Holzwerkstoffe GmbH wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Verlauf der Aufstockung informieren.
     

    Disclaimer:

    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion noch einen Wertpapierprospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ("Prospektverordnung") dar.

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