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     119  0 Kommentare BGH überprüft Bestpreisklauseln von Hotelbuchungsportalen

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nimmt am Dienstag (9.00 Uhr) die Geschäftsbedingungen von Buchungsportalen wie Booking.com unter die Lupe. Es geht um sogenannte Bestpreisklauseln, die es Hotels untersagen, auf ihrer eigenen Internetseite Zimmer günstiger anzubieten als auf der Plattform. Auf konkurrierende Portale bezieht sich das Verbot nicht. Die Hotels dürfen Gästen zum Beispiel auch an der Rezeption oder telefonisch ein besseres Angebot machen, aber nicht im Internet damit werben.

    Das Bundeskartellamt hält die Klausel für unzulässig und hat sie Booking Ende 2015 für den deutschen Markt verboten. Aber das Unternehmen wehrte sich erfolgreich: 2019 hob das Oberlandesgericht Düsseldorf die Verfügung auf. Dagegen hat das Kartellamt Rechtsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nun wird darüber verhandelt. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. KVR 54/20)/sem/DP/fba






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