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    EANS-News  137  0 Kommentare Oberbank AG / Rückkaufprogramm 2021

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    Aktienrückkauf

    Linz - Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu
    machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG

    Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5
    VeröffentlichungsV 2018

    Der Vorstand der Gesellschaft hat am 27. Mai 2021 beschlossen, von den in der
    Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf
    für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für
    Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen
    Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener
    Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das
    Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9
    BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:


    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 20. Mai 2020.

    2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 20. Mai
    2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein
    Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf
    der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.

    3. Beginn des Rückkaufprogramms: am 07. Juni 2021; voraussichtliche Dauer bis
    17. Juni 2021.

    4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien
    der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108).

    5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der
    Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und am gesamten
    Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,28 %.

    6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt
    der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die
    Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um
    nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende
    Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
    Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
    vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.

    7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der
    aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs
    ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft
    beschlossenen Mitarbeiteraktion 2021, die in Stammaktien erfolgen soll, zu
    verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung
    (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) und für
    Mitarbeiterremunerationen verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die
    zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der
    Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für
    Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw. Mitarbeiterremunerationen in
    Folgejahren zu verwenden.

    8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

    9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7
    der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft,
    www.oberbank.at [http://www.oberbank.at/], zu erfüllen.

    Linz, am 27. Mai 2021
    Der Vorstand




    Rückfragehinweis:
    Oberbank AG
    Mag. Johanna Mitterhofer
    0043 / 732 / 7802 - 37402
    johanna.mitterhofer@oberbank.at

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: Oberbank AG
    Untere Donaulände 28
    A-4020 Linz
    Telefon: +43(0)732/78 02-0
    FAX: +43(0)732/78 58 10
    Email: sek@oberbank.at
    WWW: www.oberbank.at
    ISIN: AT0000625108
    Indizes: WBI
    Börsen: Wien
    Sprache: Deutsch

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/72010/4926081
    OTS: Oberbank AG




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