Abgasskandal
BGH bestätigt Schadensersatz nach Fahrzeug-Verkauf
Berlin-Schönefeld (ots) - Wer ein illegal manipuliertes Auto gekauft und später
verkauft hat, hat dennoch Anspruch auf Schadensersatz. Das gaben die Richter am
Bundesgerichtshof (BGH) heute bekannt. Eine Urteilsverkündung in der Sache wird
in den kommenden Tagen erwartet. "Die Entscheidung schließt eine weitere Lücke
in der verbraucherrechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals. Von dem Urteil
profitieren Zehntausende Verbraucher, die ihr Abgasskandal-Auto mittlerweile
verkauft haben" , kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der
Kanzlei Goldenstein (http://www.ra-goldenstein.de/) . Nachfolgend ordnet er die
Entscheidung der BGH-Richter ein:
"Hätten die Käufer von manipulierten Fahrzeugen bereits zum
Anschaffungszeitpunkt von dem Betrug gewusst, hätten sie den Autokauf sicherlich
nicht zu denselben Konditionen abgewickelt. Darüber hinaus erhielten die
PKW-Besitzer beim Weiterverkauf oft deutlich niedrigere Summen als die Verkäufer
von nicht-manipulierten Fahrzeugen.
verkauft hat, hat dennoch Anspruch auf Schadensersatz. Das gaben die Richter am
Bundesgerichtshof (BGH) heute bekannt. Eine Urteilsverkündung in der Sache wird
in den kommenden Tagen erwartet. "Die Entscheidung schließt eine weitere Lücke
in der verbraucherrechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals. Von dem Urteil
profitieren Zehntausende Verbraucher, die ihr Abgasskandal-Auto mittlerweile
verkauft haben" , kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der
Kanzlei Goldenstein (http://www.ra-goldenstein.de/) . Nachfolgend ordnet er die
Entscheidung der BGH-Richter ein:
"Hätten die Käufer von manipulierten Fahrzeugen bereits zum
Anschaffungszeitpunkt von dem Betrug gewusst, hätten sie den Autokauf sicherlich
nicht zu denselben Konditionen abgewickelt. Darüber hinaus erhielten die
PKW-Besitzer beim Weiterverkauf oft deutlich niedrigere Summen als die Verkäufer
von nicht-manipulierten Fahrzeugen.
Die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen - insbesondere nach illegal manipulierten
PKW - ist nämlich wegen des Abgasskandals massiv eingebrochen. Daher ist es nur
logisch, dass betroffene Verbraucher für diesen Wertverlust entschädigt werden.
Der Bundesgerichtshof stärkt heute korrekterweise die Rechte von betroffenen
Verbrauchern.
Auch fast sechs Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ist das Thema
juristisch noch immer nicht vollständig aufgearbeitet worden. Die aktuelle
Entscheidung trägt hierzu jedoch einen Teil bei und ist für viele Verbraucher
relevant. Von dem Urteil profitieren unter anderem auch ehemalige Halter von
Audi-, Fiat-, Iveco-, Mercedes-Benz- und Opel-Fahrzeugen, denn auch diese
Hersteller haben ihre Fahrzeuge illegal manipuliert."
Das sind die Hintergründe der Verfahren
Die BGH-Richter haben sich heute mit zwei ähnlichen Verfahren befasst. In dem
einen Fall geht es um einen VW mit EA 189-Motor. Dieser Diesel-Motor wurde
nachweislich manipuliert. Die Klägerin hat das Fahrzeug bereits verkauft,
fordert aber dennoch Schadensersatz von Volkswagen. Das Oberlandesgericht (OLG)
Köln gab der Frau Recht und argumentierte, dass das Fahrzeug beim ursprünglichen
Kauf mangelhaft war.
Der BGH wird dieser Argumentation nun folgen und VW zu der Auszahlung von
Schadensersatz verurteilen. Die Klägerin erhält voraussichtlich eine
Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich des
Verkaufspreises und einer Nutzungsentschädigung, die sich an der Laufleistung
des PKW zum Verkaufszeitpunkt orientiert.
In dem zweiten Verfahren geht es um einen Kläger, der sein manipuliertes VW-Auto
PKW - ist nämlich wegen des Abgasskandals massiv eingebrochen. Daher ist es nur
logisch, dass betroffene Verbraucher für diesen Wertverlust entschädigt werden.
Der Bundesgerichtshof stärkt heute korrekterweise die Rechte von betroffenen
Verbrauchern.
Auch fast sechs Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ist das Thema
juristisch noch immer nicht vollständig aufgearbeitet worden. Die aktuelle
Entscheidung trägt hierzu jedoch einen Teil bei und ist für viele Verbraucher
relevant. Von dem Urteil profitieren unter anderem auch ehemalige Halter von
Audi-, Fiat-, Iveco-, Mercedes-Benz- und Opel-Fahrzeugen, denn auch diese
Hersteller haben ihre Fahrzeuge illegal manipuliert."
Das sind die Hintergründe der Verfahren
Die BGH-Richter haben sich heute mit zwei ähnlichen Verfahren befasst. In dem
einen Fall geht es um einen VW mit EA 189-Motor. Dieser Diesel-Motor wurde
nachweislich manipuliert. Die Klägerin hat das Fahrzeug bereits verkauft,
fordert aber dennoch Schadensersatz von Volkswagen. Das Oberlandesgericht (OLG)
Köln gab der Frau Recht und argumentierte, dass das Fahrzeug beim ursprünglichen
Kauf mangelhaft war.
Der BGH wird dieser Argumentation nun folgen und VW zu der Auszahlung von
Schadensersatz verurteilen. Die Klägerin erhält voraussichtlich eine
Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich des
Verkaufspreises und einer Nutzungsentschädigung, die sich an der Laufleistung
des PKW zum Verkaufszeitpunkt orientiert.
In dem zweiten Verfahren geht es um einen Kläger, der sein manipuliertes VW-Auto
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