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    Abgasskandal  154  0 Kommentare BGH bestätigt Schadensersatz nach Fahrzeug-Verkauf

    Berlin-Schönefeld (ots) - Wer ein illegal manipuliertes Auto gekauft und später
    verkauft hat, hat dennoch Anspruch auf Schadensersatz. Das gaben die Richter am
    Bundesgerichtshof (BGH) heute bekannt. Eine Urteilsverkündung in der Sache wird
    in den kommenden Tagen erwartet. "Die Entscheidung schließt eine weitere Lücke
    in der verbraucherrechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals. Von dem Urteil
    profitieren Zehntausende Verbraucher, die ihr Abgasskandal-Auto mittlerweile
    verkauft haben" , kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der
    Kanzlei Goldenstein (http://www.ra-goldenstein.de/) . Nachfolgend ordnet er die
    Entscheidung der BGH-Richter ein:

    "Hätten die Käufer von manipulierten Fahrzeugen bereits zum
    Anschaffungszeitpunkt von dem Betrug gewusst, hätten sie den Autokauf sicherlich
    nicht zu denselben Konditionen abgewickelt. Darüber hinaus erhielten die
    PKW-Besitzer beim Weiterverkauf oft deutlich niedrigere Summen als die Verkäufer
    von nicht-manipulierten Fahrzeugen.

    Die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen - insbesondere nach illegal manipulierten
    PKW - ist nämlich wegen des Abgasskandals massiv eingebrochen. Daher ist es nur
    logisch, dass betroffene Verbraucher für diesen Wertverlust entschädigt werden.
    Der Bundesgerichtshof stärkt heute korrekterweise die Rechte von betroffenen
    Verbrauchern.

    Auch fast sechs Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ist das Thema
    juristisch noch immer nicht vollständig aufgearbeitet worden. Die aktuelle
    Entscheidung trägt hierzu jedoch einen Teil bei und ist für viele Verbraucher
    relevant. Von dem Urteil profitieren unter anderem auch ehemalige Halter von
    Audi-, Fiat-, Iveco-, Mercedes-Benz- und Opel-Fahrzeugen, denn auch diese
    Hersteller haben ihre Fahrzeuge illegal manipuliert."

    Das sind die Hintergründe der Verfahren

    Die BGH-Richter haben sich heute mit zwei ähnlichen Verfahren befasst. In dem
    einen Fall geht es um einen VW mit EA 189-Motor. Dieser Diesel-Motor wurde
    nachweislich manipuliert. Die Klägerin hat das Fahrzeug bereits verkauft,
    fordert aber dennoch Schadensersatz von Volkswagen. Das Oberlandesgericht (OLG)
    Köln gab der Frau Recht und argumentierte, dass das Fahrzeug beim ursprünglichen
    Kauf mangelhaft war.

    Der BGH wird dieser Argumentation nun folgen und VW zu der Auszahlung von
    Schadensersatz verurteilen. Die Klägerin erhält voraussichtlich eine
    Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich des
    Verkaufspreises und einer Nutzungsentschädigung, die sich an der Laufleistung
    des PKW zum Verkaufszeitpunkt orientiert.

    In dem zweiten Verfahren geht es um einen Kläger, der sein manipuliertes VW-Auto
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