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    Gesetzesreform  238  0 Kommentare
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    Bundestag bringt schärfere Maßnahmen für Bestechung und Lobbyismus auf den Weg

    Verschärfung der Maßnahmen gegen Bestechung und Lobbyismus.

    Parlament beschließt Reform

     

     

    Provisionen für Vermittlungen, bezahlte Einflussnahme oder das Verbergen von Nebeneinkünften. Erst in der kürzlichen Vergangenheit hatten mehrere Unionsabgeordnete im Bundestag ihr Mandat niedergelegt aufgrund von Skandalen in diesen Bereichen. Eine neue Reform, die das Parlament kürzlich beschlossen hat, soll dem in Zukunft einen Riegel vorschieben.

     

    Und so wird Abgeordnetenbestechung zum Verbrechen, das Strafmaß für Abgeordnete, die sich bestechen lassen, sowie für Personen, die Abgeordnete bestechen, wird auf mindestens ein Jahr hochgesetzt. Auch der Versuch ist damit bereits strafbar.

     

     

    Meldepflicht für Nebeneinkünfte verschärft

     

     

    Auch soll die Pflicht zur Offenlegung von Nebeneinkünften bereits bei geringeren Summen greifen als bisher der Fall. So liegt die neue Grenze bei 1.000 Euro im Monat, beziehungsweise bei 3.000 Euro im Jahr. Bisher war diese Jahresgrenze erst bei 10.000 Euro angesetzt.

     

    Auch das Halten von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften muss demnächst früher angezeigt werden: Bisher lag die Grenze bei 25 Prozent, nun muss dies bereits ab 5 Prozent veröffentlicht werden. Ähnliche Pflicht zur Offenlegung gilt für Einkünfte aus Beteiligungen wie Dividenden oder anderen Gewinnausschüttungen.

     

     

    Verbot von bezahlter Lobbytätigkeit

     

     

    Während Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Arbeit weiterhin erlaubt bleiben, zum Beispiel für Vereinstätigkeit, gelten in anderen Bereichen bald deutlich verschärfte Regelungen.

     

    So ist die Annahme von Honoraren für Vorträge, die im Kontext der parlamentarischen Arbeit gehalten werden, verboten. Auch die Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag, die von Dritten bezahlt würde, wird strenger geahndet.

     

     

    Kritik aus Teilen der Opposition

     

     

    Während CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke für die Reform stimmten und damit ein Zeichen gegen Korruption und für mehr Transparenz setzen wollen, werden auch Gegenstimmen aus Teilen der Opposition laut. FDP und AfD enthielten sich bei der Abstimmung, die AfD kritisiert außerdem, dass durch das neue Gesetz die erhoffte Transparenz nur vorgetäuscht werde, jedoch weiterhin zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten bestehen blieben.

     

     

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an uns!

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem oder weiteren Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Schauen Sie doch mal vorbei!

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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