Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG
VW Passat von 2017 mit Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 manipuliert! (FOTO)
Mönchengladbach (ots) - Ein geschädigter Verbraucher erhält im
Dieselabgasskandal der Volkswagen AG für die Manipulation an einem VW Passat 2.0
TDI mit dem Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 Schadenersatz fast in Höhe des
Kaufpreises!
Dieselgate 2.0 nimmt weiterhin an Fahrt auf. Immer mehr Gerichte in ganz
Deutschland verurteilen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung nun auch zu Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an den
Vierzylinder-Dieseln des Typs EA288 (Abgasnorm Euro 6), der millionenfach über
sämtliche Baureihen und Marken der Volkswagen AG hinweg eingesetzt wird.
Dieselabgasskandal der Volkswagen AG für die Manipulation an einem VW Passat 2.0
TDI mit dem Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 Schadenersatz fast in Höhe des
Kaufpreises!
Dieselgate 2.0 nimmt weiterhin an Fahrt auf. Immer mehr Gerichte in ganz
Deutschland verurteilen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung nun auch zu Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an den
Vierzylinder-Dieseln des Typs EA288 (Abgasnorm Euro 6), der millionenfach über
sämtliche Baureihen und Marken der Volkswagen AG hinweg eingesetzt wird.
Jetzt hat das Landgericht Bielefeld (Az.: 8 O 440/20) ein weiteres
verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Es hat die Volkswagen AG verurteilt,
an den Kläger 25.622,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und
Übereignung des Fahrzeuges VW Passat 2.0 TDI zu zahlen. Darüber hinaus muss die
Volkswagen AG an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von
1.324,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2021 leisten und die Kosten des Rechtsstreits
tragen.
"Der Kläger hatte den VW Passat am 14. Juli 2017 als Neuwagen zum Preis von
29.615 Euro erworben. In dem Fahrzeug ist ein Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm
6 mit NOx-Speicherkatalysator (NSK) verbaut. Es ist auch ein sogenanntes
Thermofenster vorhanden. Das Fahrzeug verfügt über eine Fahrkurvenerkennung. Mit
dieser Funktion kann das Fahrzeug erkennen, ob es sich auf dem Prüfstand
befindet. Die Beklagte ist Herstellerin des Fahrzeugs und des Motors. Der
aktuelle Kilometerstand beträgt 40.448 Kilometer", sagt der Mönchengladbacher
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ). Die Kanzlei befasst sich
ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die
Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung
gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche
Urteil vor dem Landgericht Bielefeld erstritten.
Durch die Fahrkurvenerkennung schaltet das Fahrzeug zwischen zwei Betriebsmodi
um. Der Kläger habe laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung schlüssig vorgetragen,
dass durch das Umschalten der Schadstoffausstoß bei normalem Betrieb auf der
Straße um ein Vielfaches höher sei als auf dem Prüfstand. Die
Fahrkurvenerkennung werde insofern dazu genutzt, um die erforderlichen Werte auf
dem Prüfstand einzuhalten. Das Gericht betont in dem Zusammenhang: "Soweit die
Beklagte sich darauf beruft, dass diese Funktion lediglich dafür genutzt werde,
dass die Messergebnisse nicht verfälscht werden und diese nicht dazu benötigt
werde, die Grenzwerte einzuhalten, dringt sie damit nicht durch."
Das bedeutet: "Die Ausführungen der Beklagten, dass diese Funktion nicht zur
Einhaltung der Grenzwerte benötigt werde, seien laut Gericht insofern auch nicht
nachvollziehbar. Das Gericht geht davon aus, dass eine unterschiedliche
NSK-Ansteuerung durchaus Auswirkung auf den Motor und seiner Umwelteinflüsse
haben wird. Weshalb hätte die Beklagte diese Funktion ansonsten entwickeln und
implementieren sollen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, da die Erklärung der
Beklagten, die Funktion sei lediglich zur Verhinderung von verfälschten
Messergebnissen vorhanden, nicht überzeugt", fasst Dieselanwalt Dr. Gerrit W.
Hartung zusammen.
Dr. Hartung sagt weiter: "Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate
2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange
nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die
Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe
Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für
Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!" Die Dr.
Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen
EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter
http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4971812
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Es hat die Volkswagen AG verurteilt,
an den Kläger 25.622,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und
Übereignung des Fahrzeuges VW Passat 2.0 TDI zu zahlen. Darüber hinaus muss die
Volkswagen AG an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von
1.324,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2021 leisten und die Kosten des Rechtsstreits
tragen.
"Der Kläger hatte den VW Passat am 14. Juli 2017 als Neuwagen zum Preis von
29.615 Euro erworben. In dem Fahrzeug ist ein Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm
6 mit NOx-Speicherkatalysator (NSK) verbaut. Es ist auch ein sogenanntes
Thermofenster vorhanden. Das Fahrzeug verfügt über eine Fahrkurvenerkennung. Mit
dieser Funktion kann das Fahrzeug erkennen, ob es sich auf dem Prüfstand
befindet. Die Beklagte ist Herstellerin des Fahrzeugs und des Motors. Der
aktuelle Kilometerstand beträgt 40.448 Kilometer", sagt der Mönchengladbacher
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ). Die Kanzlei befasst sich
ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die
Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung
gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche
Urteil vor dem Landgericht Bielefeld erstritten.
Durch die Fahrkurvenerkennung schaltet das Fahrzeug zwischen zwei Betriebsmodi
um. Der Kläger habe laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung schlüssig vorgetragen,
dass durch das Umschalten der Schadstoffausstoß bei normalem Betrieb auf der
Straße um ein Vielfaches höher sei als auf dem Prüfstand. Die
Fahrkurvenerkennung werde insofern dazu genutzt, um die erforderlichen Werte auf
dem Prüfstand einzuhalten. Das Gericht betont in dem Zusammenhang: "Soweit die
Beklagte sich darauf beruft, dass diese Funktion lediglich dafür genutzt werde,
dass die Messergebnisse nicht verfälscht werden und diese nicht dazu benötigt
werde, die Grenzwerte einzuhalten, dringt sie damit nicht durch."
Das bedeutet: "Die Ausführungen der Beklagten, dass diese Funktion nicht zur
Einhaltung der Grenzwerte benötigt werde, seien laut Gericht insofern auch nicht
nachvollziehbar. Das Gericht geht davon aus, dass eine unterschiedliche
NSK-Ansteuerung durchaus Auswirkung auf den Motor und seiner Umwelteinflüsse
haben wird. Weshalb hätte die Beklagte diese Funktion ansonsten entwickeln und
implementieren sollen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, da die Erklärung der
Beklagten, die Funktion sei lediglich zur Verhinderung von verfälschten
Messergebnissen vorhanden, nicht überzeugt", fasst Dieselanwalt Dr. Gerrit W.
Hartung zusammen.
Dr. Hartung sagt weiter: "Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate
2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange
nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die
Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe
Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für
Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!" Die Dr.
Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen
EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter
http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4971812
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH