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    Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG  215  0 Kommentare VW Passat von 2017 mit Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 manipuliert! (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Ein geschädigter Verbraucher erhält im
    Dieselabgasskandal der Volkswagen AG für die Manipulation an einem VW Passat 2.0
    TDI mit dem Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 Schadenersatz fast in Höhe des
    Kaufpreises!

    Dieselgate 2.0 nimmt weiterhin an Fahrt auf. Immer mehr Gerichte in ganz
    Deutschland verurteilen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger
    Schädigung nun auch zu Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an den
    Vierzylinder-Dieseln des Typs EA288 (Abgasnorm Euro 6), der millionenfach über
    sämtliche Baureihen und Marken der Volkswagen AG hinweg eingesetzt wird.

    Jetzt hat das Landgericht Bielefeld (Az.: 8 O 440/20) ein weiteres
    verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Es hat die Volkswagen AG verurteilt,
    an den Kläger 25.622,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem
    jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und
    Übereignung des Fahrzeuges VW Passat 2.0 TDI zu zahlen. Darüber hinaus muss die
    Volkswagen AG an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von
    1.324,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen
    Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2021 leisten und die Kosten des Rechtsstreits
    tragen.

    "Der Kläger hatte den VW Passat am 14. Juli 2017 als Neuwagen zum Preis von
    29.615 Euro erworben. In dem Fahrzeug ist ein Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm
    6 mit NOx-Speicherkatalysator (NSK) verbaut. Es ist auch ein sogenanntes
    Thermofenster vorhanden. Das Fahrzeug verfügt über eine Fahrkurvenerkennung. Mit
    dieser Funktion kann das Fahrzeug erkennen, ob es sich auf dem Prüfstand
    befindet. Die Beklagte ist Herstellerin des Fahrzeugs und des Motors. Der
    aktuelle Kilometerstand beträgt 40.448 Kilometer", sagt der Mönchengladbacher
    Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
    mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ). Die Kanzlei befasst sich
    ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die
    Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung
    gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche
    Urteil vor dem Landgericht Bielefeld erstritten.

    Durch die Fahrkurvenerkennung schaltet das Fahrzeug zwischen zwei Betriebsmodi
    um. Der Kläger habe laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung schlüssig vorgetragen,
    dass durch das Umschalten der Schadstoffausstoß bei normalem Betrieb auf der
    Straße um ein Vielfaches höher sei als auf dem Prüfstand. Die
    Fahrkurvenerkennung werde insofern dazu genutzt, um die erforderlichen Werte auf
    dem Prüfstand einzuhalten. Das Gericht betont in dem Zusammenhang: "Soweit die
    Beklagte sich darauf beruft, dass diese Funktion lediglich dafür genutzt werde,
    dass die Messergebnisse nicht verfälscht werden und diese nicht dazu benötigt
    werde, die Grenzwerte einzuhalten, dringt sie damit nicht durch."

    Das bedeutet: "Die Ausführungen der Beklagten, dass diese Funktion nicht zur
    Einhaltung der Grenzwerte benötigt werde, seien laut Gericht insofern auch nicht
    nachvollziehbar. Das Gericht geht davon aus, dass eine unterschiedliche
    NSK-Ansteuerung durchaus Auswirkung auf den Motor und seiner Umwelteinflüsse
    haben wird. Weshalb hätte die Beklagte diese Funktion ansonsten entwickeln und
    implementieren sollen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, da die Erklärung der
    Beklagten, die Funktion sei lediglich zur Verhinderung von verfälschten
    Messergebnissen vorhanden, nicht überzeugt", fasst Dieselanwalt Dr. Gerrit W.
    Hartung zusammen.

    Dr. Hartung sagt weiter: "Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate
    2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange
    nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die
    Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher
    sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe
    Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für
    Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!" Die Dr.
    Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen
    EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
    Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter
    http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Dr. Gerrit W. Hartung
    Humboldtstraße 63
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161 68456-0
    E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
    Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4971812
    OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



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