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    Abgasskandal  410  0 Kommentare
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    Mehrere Abschalteinrichtungen in Diesel-Motoren von Daimler entdeckt

    Der Daimler-Konzern gerät in Bedrängnis - gleich acht Abschalteinrichtungen wurden in Dieselmotoren entdeckt, die Chancen auf Schadenersatz steigen erheblich.

    Klagen bisher meist abgewiesen

    Immer mehr Fahrzeugbesitzer verklagen in Folge des Dieselskandals den jeweiligen Hersteller auf Schadenersatz. In Bezug auf Daimler-Fahrzeuge sind es mittlerweile 25.000 Klagen – in 95 Prozent der bisher entschiedenen Fälle haben die Gerichte die Klage jedoch abgewiesen. Die Begründung: Die Behauptung der Klage sei nicht bewiesen worden.

    Neues Gutachten bringt neue Argumentationsgrundlage

    Ein neues Gutachten könnte nun allerdings eine Kehrtwende dieses Trends ankündigen. Das 30-seitige Papier kommt zu dem Ergebnis, dass Daimler in der Motorsteuerungssoftware eines Dieselfahrzeuges wohl acht illegale Abschalteinrichtungen verbaut hat.

    Die Analyse des Gutachtens zeigt, dass der Verbrauch des Harnstoffs AdBlue in Daimler-Fahrzeugen systematisch gedrosselt wird. Dafür sorgen sechs der acht gefundenen Abschalteinrichtungen, denn sie wirken sich auf die Reinigung der Abgase durch den Katalysator aus. Wird weniger des Harnstoffs AdBlue in das System eingespritzt, steigt der Ausstoß von Schadstoffen erheblich.

    Analyse in verschiedenen Fahrsituationen

    Dem Gutachten liegen aufwendige Untersuchungen zugrunde, bei denen die Motorsteuerungssoftware eines E350-Diesels von Daimler im Fokus stand. Auf rund 10.000 Kilometern Strecke in verschiedenen Fahrsituationen wurde die ursprüngliche Software verglichen mit einem Update, das Daimler bereits für diesen Motor entwickeln musste.

    Schon 2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt mehrere Diesel-Modelle von Daimler zurückgerufen, jeweils mit der Begründung, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind.

    Abschalteinrichtung besonders gravierend

    Die Verbauung von Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren wird ohnehin meist bereits als sittenwidrige Täuschung bewertet. Dass in verschiedenen Daimler-Modellen acht mutmaßlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind, kann somit als besonders gravierend angesehen werden.

    Als besonders auffällig zeigte sich im Gutachten auch, dass die Motorsoftware den Verbrauch des Mittels AdBlue von Durchschnittsverbrauchen abhängig macht. Sobald der durchschnittliche Verbrauch überstiegen war, wechselte die Software in einen deutlich schmutzigeren Modus.

    Zudem zeigt das Gutachten einen weiteren kritischen Punkt: Beim Start des Motors funktioniert das Abgasreinigungssystem nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereiches – es liegt ein sogenanntes Thermofenster vor.

    Millionen-Bußgelder von EU verhängt

    Der Zweck der illegalen Abschalteinrichtungen mag der dadurch geringere Verbrauch von AdBlue gewesen sein. So konnte Daimler bewirken, dass vermeintlich lästiges Nachfüllen verhindert und gegebenenfalls sogar kleinere Tanks für den Harnstoff in den Fahrzeugmodellen verbaut werden konnten.

    Auch Kartell-Absprachen zwischen den großen Autokonzernen haben diesbezüglich stattgefunden. Im Juli dieses Jahres hat die EU-Kommission den Fahrzeugherstellern Volkswagen, BMW und Daimler Bußgelder in Höhe von 875 Millionen Euro auferlegt. Dem Daimler-Konzern wurde diese Summe erlassen, da er die Kommission über diese Absprachen informiert hat.

    Software-Update macht Motor sauberer

    Nach dem Software-Update tauchen die illegalen Abschalteinrichtungen nicht mehr in den Modellen auf. Die Systemgesamtleistung könne somit erheblich gesteigert werden, denn Abgasmessungen zeigten, dass das Motor-Modell E350 bis zu zehn Mal weniger Stickoxid ausstößt als vor dem Update. So können auch die erlaubten Grenzwerte eingehalten werden.

    Chancen auf Schadenersatz steigen durch das Gutachten

    Während Daimler im Sinne des Abgasskandals bisher kaum zu Schadenersatzzahlungen verurteilt wurde, könnte sich dies durch das neue Gutachten nun ändern. Denn die Entdeckung von acht verbauten Abschalteinrichtungen hat sich immens auf die Systemleistungen ausgewirkt und so wurden die Grenzwerte der Stickoxidemissionen deutlich überstiegen.

    „Dieses Gutachten bestätigt, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen in ihrem Diesel-Motor OM 462 verbaut hat. Das Ausmaß der Manipulation, nämlich verblüffende acht verbaute unzulässige Abschalteinrichtungen, überrascht dann aber doch“, lautet die Einordnung des Anwalts Jannik Großmann von der Kanzlei Mingers. „Daimler wird sich hierzu – auch vor Gericht – erklären müssen. Auf diese Erklärungen darf man gespannt sein.“

     

    Für das laufende Gerichtsverfahren könnten die neuen Erkenntnisse also eine wichtige Rolle spielen und die Chance auf Schadenersatz erhöhen. „Klagen können bei entsprechendem Vortrag des Klägers nicht mehr mit der Begründung abgewiesen werden, dass es sich um ein ‚Behaupten ins blaue Hinein‘ handelt“, so Großmann weiter. „Auch wird man angesichts der erkennbaren Anstrengung der Ingenieure, die Abschalteinrichtungen fein aufeinander abzustimmen, wohl von einem Täuschungs- und Schädigungsvorsatz ausgehen können. Die Sittenwidrigkeit liegt auf der Hand.“

    Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.

    Sollten Sie sich durch illegale Abschalteinrichtungen in einem Dieselfahrzeug von Daimler betroffen sehen, wenden Sie sich so bald wie möglich an die Kanzlei Mingers. und lassen sich beraten. „Das Gutachten stärkt die Kläger und steigert die Erfolgsaussichten einer Klage erheblich“, sagt auch der Experte Großmann. Unsere Anwälte bieten Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Unsere Kontaktdaten finden Sie dazu auf unserer Website.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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