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     10179  0 Kommentare Die große Gesetzesnovelle für Bußgelder im Straßenverkehr

    Eine Analyse im Gespräch mit Rechtsanwalt Gerald Assner

    Herr Assner, Sie hatten in unserem Gespräch vom 24. Juni 2020 (Link) bereits durchblicken lassen, dass der ADAC und andere Interessenvertreter versuchen werden, die damals geplanten (härteren) Verschärfungen nochmals auf den Tisch zu bringen. Tatsächlich wurden die Änderungen dann nicht ganz so extrem zu Gesetz verarbeitet, wie ursprünglich geplant. Was genau ist passiert:

     

    Gerald Assner: Damals wurde geplant, ein Fahrverbot (bei PKW bis 3,5 t) bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts zu verhängen. Dies hätte sehr viele Fälle betroffen. Was die Fahrverbote angeht, ist hier dann letztendlich doch alles beim Alten geblieben. Dies heißt, innerorts ab 31 km/h zu schnell und außerorts ab 41 km/h. Wenn innerhalb eines Jahres eine weitere, also eine zweite Fahrt mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h hinzu kommt, gibt es auch Fahrverbot. Wir reden hier vom Regelfahrverbot gemäß dem Bußgeldkatalog. Wer beharrlich gegen die Straßenverkehrsgesetze verstößt, gegen den kann auch im Rahmen einer Ermessensentscheidung ein Fahrverbot verhängt werden, ohne dass der Tatbestand eines Regelfahrverbots erfüllt ist. Dass diejenigen, die zum ersten Mal ein Fahrverbot bekommen (würden), vor Gericht dann gute Chancen haben, dass dieses fallen gelassen wird, wenn sie gute Argumente vortragen können, habe ich bereits im damaligen Interview betont.

     

    Bild: Rechtsanwalt Gerald Assner. Bildquelle: Rechtsanwalt Gerald Assner

     

    Was sind aus Ihrer Sicht die entscheidenden Änderungen in der Gesetzesnovelle:

     

    Gerald Assner: Die Gesetzesnovelle ist am 9. November 2021 in Kraft getreten. Für Verstöße ab diesem Tag haben sich die Bußgelder erheblich erhöht, teils verdoppelt. Besonders aufpassen muss man, dass man nun nicht zu viele Punkte anhäuft. Wer beispielsweise sein Auto auf Geh- und Radwegen abstellt oder auf dem Schutzstreifen hält, wird vom Staat kräftig zur Kasse gebeten: Bei dadurch entstehender Behinderung sieht die Novelle 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Wegen der zahlreichen Änderungen ist es hier aber nicht möglich, auf alle Erhöhungen speziell einzugehen. Man kann jedoch generalisierend feststellen, dass die Bußgelder in allen Bereichen erheblich erhöht wurden. Dies entsprach dem politischen Kompromiss zwischen CDU/CSU und SPD, wonach spürbare Verschärfungen beschlossen wurden, aber die Fahrer nicht mit deutlich mehr Fahrverboten überhäuft werden. Letztendlich schonte man dadurch auch Ressourcen, weil bei Verhängung eines Fahrverbotes der Betroffene regelmäßig vor Gericht geht. Wer sich über die Änderungen speziell informieren möchte, der schaut am besten im Internet unter Bußgeldrechner 2021 nach. Wenn ein Bußgeldverfahren (z.B. weil man geblitzt wurde) läuft, bekommt der Betroffene einen Anhörungsbogen, in welchem die zu erwartende Ahndung angegeben ist, auch mit der Angabe der Punkte, die er nach dem Bußgeldkatalog für diese Tat erhält.

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    Rainer Brosy
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    Rainer Brosy (B.Eng.) ist seit 10 Jahren Geschäftsführer einer Digital-Agentur und führt gerne Interviews mit Köpfen aus der Businesswelt.
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    Verfasst von Rainer Brosy
    Die große Gesetzesnovelle für Bußgelder im Straßenverkehr Herr Assner, Sie hatten in unserem Gespräch vom 24. Juni 2020 (Link) bereits durchblicken lassen, dass der ADAC und andere Interessenvertreter versuchen werden, die damals geplanten (härteren) Verschärfungen nochmals auf den Tisch zu bringen. Tatsächlich wurden die Änderungen dann nicht ganz so extrem zu Gesetz verarbeitet, wie ursprünglich geplant. Was genau ist passiert: