Die große Gesetzesnovelle für Bußgelder im Straßenverkehr - Seite 3
Wie lange stehen die Punkte im Register und welche Folgen resultieren daraus:
Gerald Assner: Die Tilgung im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg beträgt bei einer Tat mit einem Punkt zweieinhalb Jahre, bei einer Tat mit zwei Punkten fünf Jahre und bei einer Tat mit drei Punkten zehn Jahre ab Rechtskraft. Diese Fristen in Flensburg sind starr, so dass durch das Hinzutreten neuer Eintragungen die Fristen dennoch nicht verlängert werden (dies ist anders geregelt für die Eintragung von Straftaten im Bundeszentralregister - BZR).
Ab 4 – 5 Punkten ist die schriftliche Ermahnung vorgeschrieben: Der Betroffene erhält eine schriftliche Ermahnung, in welcher er darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass er durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen kann. Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Der Betroffene kann auch jetzt noch freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, hat aber keine Möglichkeit mehr, Punkte abzubauen.
Bei 8 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen und muss der Führerschein abgegeben werden. Regelmäßig ist eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) notwendig, um die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies ist erst nach Ablauf von 6 Monaten möglich. Es empfiehlt sich, hier eine MPU-Beratung zu konsultieren. Ein erfahrener Anwalt in Verkehrssachen kann dem Betroffenen normalerweise einen guten MPU-Berater empfehlen. Aber auch und insbesondere nach Alkohol- oder Drogenfahrten (ab 1,6 Promille) ist die MPU-Beratung sehr sinnvoll; dann sollte vor allem sofort mit dem Abstinenznachweisprogramm begonnen werden, um den Grundstein für eine erfolgreiche MPU zu legen und um keine Zeit zu verlieren.
Herr Assner, vielen Dank für das sehr interessante Gespräch und die aufschlussreichen Antworten. Diese fördern für viele Leser das Verständnis, wann ein Rechtsanwalt des Straf- und Verkehrsrechts hinzugezogen werden sollte.