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    DGAP-News: ADVA Optical Networking SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Stellungnahme
    ADVA Optical Networking SE: Vorstand und Aufsichtsrat von ADVA Optical Networking empfehlen Aktionären die Annahme des Angebots von ADTRAN

    23.11.2021 / 23:11
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    Vorstand und Aufsichtsrat von ADVA Optical Networking empfehlen Aktionären die Annahme des Angebots von ADTRAN

    München, Deutschland. 23. November 2021. ADVA (FWB: ADV) gab heute bekannt, dass Vorstand und Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE ("ADVA") heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme nach § 27 WpÜG zum Übernahmeangebot der ADTRAN, Inc. Tochtergesellschaft Acorn HoldCo, Inc. vom 12. November 2021 veröffentlicht haben. Nach eingehender Prüfung empfehlen sie den Aktionären von ADVA die Annahme des Angebots.

    Vorstand und Aufsichtsrat halten die von der Bieterin angebotene Gegenleistung für fair und angemessen. Das Angebot liegt nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat im besten Interesse der ADVA und ihrer Aktionäre.

    "Wir freuen uns auf den geplanten Unternehmenszusammenschluss mit ADTRAN und sind zuversichtlich, dass unsere Aktionäre diese wunderbare Gelegenheit nutzen werden, um einen neuen Innovationsführer im spannendsten Marktbereich unserer Branche zu schaffen," sagte Brian Protiva, Firmengründer und CEO von ADVA. "Wir befinden uns in der Anfangsphase eines beispiellosen Investitionszyklus im Glasfaserausbau mit dem Ziel, Hochgeschwindigkeitsanschlüsse für alle Haushalte, Unternehmen und die zukünftige 5G-Infrastruktur bereitzustellen. Dieser Ausbau der digitalen Infrastruktur erfordert neue, innovative Lösungen. Gemeinsam mit ADTRAN schaffen wir einen Branchenführer in diesem Bereich, der ein umfassendes und einzigartiges Lösungsportfolio bietet, das auf offenem Zugang, Skalierbarkeit, Sicherheit und softwaregesteuerter Automatisierung basiert."

    Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist im Internet unter https://www.adva.com unter der Rubrik Investor Relations / Transaktionen in deutscher Sprache sowie in unverbindlicher englischer Übersetzung einsehbar, wobei allein die deutsche Fassung maßgeblich ist. Aktionären wird empfohlen, die gemeinsame Stellungnahme und die darin enthaltenen Hinweise zu lesen und diese sowie ihre jeweilige persönliche Situation bei ihrer Entscheidung über die Annahme des Angebots zu berücksichtigen.

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