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    BGH-Urteil  252  0 Kommentare
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    Schadenersatzansprüche im Dieselskandal gegen Autohändler

    Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt sich in einem Prozess im Abgasskandal auf die Seite des Klägers.

    Was besagt das BGH-Urteil?

     

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich kürzlich erneut mit einem Diesel-Fall beschäftigt (Az. VIII ZR 190/19). Heraus kam dabei, dass Käufer nach dem Erwerb eines Neuwagens, sollten daran Mängel festgestellt werden, einen Anspruch auf ein deutlich teureres Nachfolgemodell haben, wenn sie ihr Fahrzeug aufgrund des Mangels austauschen wollen.

     

    Händler dürfen in einem solchen Fall auch nicht alternativ auf das günstigere Software-Update verweisen, das in Bezug auf den Dieselskandal die manipulierte Software bereinigen und den Mangel am Fahrzeug beheben würde.

     

    Hintergrund ist eine Klage, die zunächst vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig verhandelt wurde. Der Kläger hatte 2015, noch bevor der Abgasskandal bekannt wurde, einen VW Caddy gekauft. Aufgrund des manipulierten Motorenmodells lag dem Käufer ein Mangel bei seinem Neuwagen vor und er hat ihn dementsprechend austauschen lassen. Dem Händler würden durch diesen Austausch 12.000 Euro entstehen – unverhältnismäßig, findet zunächst das OLG Braunschweig. Der BGH tendiert jedoch in eine andere Richtung.

     

    Freie Wahl: Nachbesserung oder Austausch

     

    Sollte bei einem Neuwagen ein Mangel festgestellt werden, steht es dem Käufer zu, frei zu wählen, ob er den Mangel ausgebessert oder das gesamte Fahrzeug ausgetauscht bekommen möchte. Dieser Anspruch besteht bis zwei Jahre nach dem Kauf. Einzige Einschränkung: Die Kosten müssen für den Autohändler dabei verhältnismäßig bleiben.

     

    BGH-Entscheidung: manipulierte Software ist als Mangel zu bewerten

     

    Dabei ist längst nicht neu, dass die manipulierte Software, die in Dieselmotoren illegalerweise die Abgasreinigung einschränkt, einen Mangel am Fahrzeug darstellt. So hat es der BGH bereits früher entschieden. Hintergrund ist zum Beispiel die Manipulation des Skandalmotors EA189 des Fahrzeugherstellers Volkswagen.

     

    Frage der Verhältnismäßigkeit

     

    Fraglich war nach diesem Urteil allerdings noch, inwieweit die Schadenersatzansprüche der Kunden einen kompletten Austausch des Fahrzeugs rechtfertigen – oder ob sie sich nicht mit einem Software-Update zufrieden geben müssen. Denn bereits mit unter 100 Euro kann die manipulierte Software durch ein vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassenes Update ausgetauscht und der Mangel dementsprechend behoben werden.

     

    Doch können Kunden trotzdem ein neues Fahrzeug im Gegenzug zum mangelhaften – weil manipulierten – Fahrzeug verlangen?

     

    BGH stellt sich auf die Kläger-Seite

     

    Zumindest schließt der BGH dies zunächst einmal nicht aus. Der Kläger im Beispielfall hatte als Argumente vorgetragen, dass durch das Update mögliche Folgeschäden entstehen könnten, zum Beispiel, dass das Auto an Leistung verlieren oder einen höheren Kraftstoffverbrauch entwickeln könnte.

     

    Mit der Entscheidung, dem Kläger Recht zu geben, entscheidet der BGH anders als zuvor das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, das sich gegen die Aussagen des Klägers gestellt hat. Das OLG Braunschweig hatte seinerzeit begründet, die Sorgen des Klägers vor einem Leistungsverlust seien substanzlos.

     

    BGH stärkt Rechte von Neuwagen-Käufern

     

    So besagt das BGH-Urteil also, dass Neuwagen-Käufer doch nach einem Nachfolgemodell verlangen können und somit das günstigere Software-Update ausschlagen können. Damit die Schadenersatzforderungen dabei trotzdem verhältnismäßig bleiben, müssen Käufer damit rechnen, einen gewissen Anteil der Mehrkosten selbst zu übernehmen.

     

    Und zwar dann, wenn das Nachfolgemodell um mindestens ein Viertel teurer ist als das vorherige Modell. Es werde für angemessen gehalten, dass der Kunde ein Drittel der Differenzkosten übernimmt, lautet es derzeit.

     

    Im Fall des Klägers vor dem OLG Braunschweig müssen sich die Richter des OLGs also noch einmal mit dem Fall befassen. Es bleibt dabei die Frage zu klären, ob ein Software-Update alle Mängel beheben würde oder ob damit gewisse Risiken, zum Beispiel Folgemängel, einhergehen.

     

    Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.

     

    Sollten Sie selbst in einer ähnlichen Situation und vom Abgasskandal betroffen sein, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei beraten Sie gerne! Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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