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    OSA  327  0 Kommentare Aktueller Statusbericht zur Deutsche Lichtmiete AG


    Pressemitteilung der One Square Advisory Services S.á.r.l.:

    Deutsche Lichtmiete AG – Statusbericht vom 3. Januar 2022

    • Deutsche Lichtmiete stellt am 30. Dezember Insolvenzantrag
    • One Square hinterlegt Schutzschrift bei Gericht
    • Anleger können sich registrieren

    Deutsche Lichtmiete stellt am 30. Dezember Insolvenzantrag

    Der Vorstand Alexander Hahn hat in einem Schreiben die Mitarbeiter informiert, dass die Deutschen Lichtmiete zahlungsunfähig ist und am 30. Dezember 2021 Insolvenz angemeldet hat. Betroffen sind demnach auch die Tochterfirmen für Produktion und Vermietung.

    Die Staatsanwaltschaft hatte am 8. Dezember alle Konten der Gruppe gesperrt. Seit einer Razzia Anfang Dezember ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen Verantwortliche wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs ermittelt.

    Lichtmiete soll Kapital von Anlegern eingesammelt haben, obwohl das Investorenmodell „nicht tragfähig und ungeeignet“ gewesen sei. Rund € 200 Millionen hat Lichtmiete schätzungsweise von ca. 5.000 Investoren eingesammelt. Die Unternehmensgruppe nutze dazu zwei Finanzierungsmodelle: Direktinvestitionen in die Anlagen und börslich gehandelte Anleihen.

    Schon 2017 wurden von externen Analyten erhebliche Mietunterdeckungen festgestellt. Demnach hatte die Vermietungstochter Umlagen aus anderen Teilfirmen erhalten, da die von Dritten in 2017 erhaltenen Mieten mit € 1,0 Million weit unter dem intern bezahlten Mietaufwand von 13,6 Millionen Euro lagen. Der Vorstand Alexander Hahn hatte das als „temporäre Mietdifferenz“ erklärt, die sich aus langen Vorlaufzeiten bei den Projekten ergäbe.

    Auch heute besteht nach wie vor keine Transparenz. Die Mietunterdeckungen sind in den veröffentlichen Bilanzen und Abschlüssen nicht zu erkennen. Zudem hat die Gesellschaft keine Gewinn-und-Verlust-Rechnung für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlicht.

    Dem Vernehmen nach wird die Deutsche Lichtmiete AG von der auf Insolvenzen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Buchalik beraten und soll einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt und auch einen Sachwalter sowie einen Gläubigerausschuss vorgeschlagen haben.

    One Square hinterlegt Schutzschrift bei Gericht

    One Square hat eine Schutzschrift beim Amtsgericht Oldenburg hinterlegt und vorgetragen, dass sich die Verfahrensart der Eigenverwaltung in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG nicht eignet.

    Die Verfahrensart der Eigenverwaltung ist vor allem für Fälle nicht geeignet, in denen das Vertrauen der wesentlichen Gläubiger in das bestehende Management abhandengekommen ist. Wie oben aufgezeigt, werden gegen vier Mitglieder des Managements Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Verdacht des gemeinschaftlichen Betruges geführt. Das Einschreiten der Kriminalbehörden im Zusammenhang mit Finanzinvestitionen ist besonders gravierend, da im Rahmen dieser Geschäfte ein besonderes Maß an Vertrauen durch die beteiligten Akteure in Anspruch genommen wird.

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