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    Steuern  114  0 Kommentare Das ändert sich 2022 (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) - Länger Corona-Bonus, weiterhin Homeoffice-Pauschale,
    mehr betriebliche Altersvorsorge, höhere Grenze für steuerfreie Sachbezüge: Für
    das Jahr 2022 stehen etliche steuerliche Änderungen an. Der
    Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wo
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner künftig besser
    Steuern sparen können.

    1. Alleinerziehende Mütter und Väter

    Der höhere Entlastungsbetrag gilt unbefristet

    Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer entlastet: mit einem
    besonderen Freibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
    Um die besondere Belastung von Alleinerziehenden während der Pandemie zu
    berücksichtigen, wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 mehr
    als verdoppelt: von ursprünglich 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich - und dieser
    Betrag gilt ab dem Jahr 2022 dauerhaft.

    Eltern können mehr Unterstützungsleistungen absetzen

    Eltern, die ein volljähriges Kind finanziell unterstützen, obwohl sie keinen
    Anspruch mehr auf Kindergeldzahlungen haben, können diese Unterstützung
    steuerlich geltend machen. Diese Unterstützungsleistungen gelten als sogenannte
    "außergewöhnliche Belastung". 2022 sind es maximal 9.984 Euro. Diese Summe
    erhöht sich zusätzlich um die Beiträge des Kindes zur privaten Kranken- und
    Pflegeversicherung. Wiederum gesenkt wird der Beitrag durch eigenes Einkommen
    und steuerfreie Bezüge des Kindes, die 624 Euro im Jahr übersteigen. Keine
    Vergünstigungen erhalten Eltern, sollte das Kind mehr als 15.500 Euro besitzen.
    Unterstützungsleistungen gelten aber nicht nur für Kinder, sondern auch für
    Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ihre Eltern finanziell unterstützen.

    2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    Der Grundfreibetrag wird erhöht

    Das so genannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein, so der
    Gesetzgeber. Dafür gibt es bei der Einkommensteuer den sogenannten
    Grundfreibetrag, der im letzten Jahr bei 9.744 Euro lag. Für das Jahr 2022 wird
    der Betrag erneut angehoben, nämlich auf 9.984 Euro für Alleinstehende und
    19.968 Euro für Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner. Das heißt: 9.984 Euro darf
    jede und jeder in Deutschland verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.

    Der steuerfreie Bonus kann weiter ausgezahlt werden

    Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen
    Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro von ihrem Arbeitgeber erhalten -
    steuerfrei. Voraussetzungen ist, dass das Geld zusätzlich zum Arbeitslohn
    gezahlt wird. Das heißt: Haben Sie den Bonus 2020 oder 2021 noch nicht bekommen,
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