Steuern
Das ändert sich 2022 (FOTO)
Neustadt a. d. W. (ots) - Länger Corona-Bonus, weiterhin Homeoffice-Pauschale,
mehr betriebliche Altersvorsorge, höhere Grenze für steuerfreie Sachbezüge: Für
das Jahr 2022 stehen etliche steuerliche Änderungen an. Der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wo
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner künftig besser
Steuern sparen können.
1. Alleinerziehende Mütter und Väter
mehr betriebliche Altersvorsorge, höhere Grenze für steuerfreie Sachbezüge: Für
das Jahr 2022 stehen etliche steuerliche Änderungen an. Der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wo
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner künftig besser
Steuern sparen können.
1. Alleinerziehende Mütter und Väter
Der höhere Entlastungsbetrag gilt unbefristet
Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer entlastet: mit einem
besonderen Freibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Um die besondere Belastung von Alleinerziehenden während der Pandemie zu
berücksichtigen, wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 mehr
als verdoppelt: von ursprünglich 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich - und dieser
Betrag gilt ab dem Jahr 2022 dauerhaft.
Eltern können mehr Unterstützungsleistungen absetzen
Eltern, die ein volljähriges Kind finanziell unterstützen, obwohl sie keinen
Anspruch mehr auf Kindergeldzahlungen haben, können diese Unterstützung
steuerlich geltend machen. Diese Unterstützungsleistungen gelten als sogenannte
"außergewöhnliche Belastung". 2022 sind es maximal 9.984 Euro. Diese Summe
erhöht sich zusätzlich um die Beiträge des Kindes zur privaten Kranken- und
Pflegeversicherung. Wiederum gesenkt wird der Beitrag durch eigenes Einkommen
und steuerfreie Bezüge des Kindes, die 624 Euro im Jahr übersteigen. Keine
Vergünstigungen erhalten Eltern, sollte das Kind mehr als 15.500 Euro besitzen.
Unterstützungsleistungen gelten aber nicht nur für Kinder, sondern auch für
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ihre Eltern finanziell unterstützen.
2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der Grundfreibetrag wird erhöht
Das so genannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein, so der
Gesetzgeber. Dafür gibt es bei der Einkommensteuer den sogenannten
Grundfreibetrag, der im letzten Jahr bei 9.744 Euro lag. Für das Jahr 2022 wird
der Betrag erneut angehoben, nämlich auf 9.984 Euro für Alleinstehende und
19.968 Euro für Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner. Das heißt: 9.984 Euro darf
jede und jeder in Deutschland verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.
Der steuerfreie Bonus kann weiter ausgezahlt werden
Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen
Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro von ihrem Arbeitgeber erhalten -
steuerfrei. Voraussetzungen ist, dass das Geld zusätzlich zum Arbeitslohn
gezahlt wird. Das heißt: Haben Sie den Bonus 2020 oder 2021 noch nicht bekommen,
Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer entlastet: mit einem
besonderen Freibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Um die besondere Belastung von Alleinerziehenden während der Pandemie zu
berücksichtigen, wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 mehr
als verdoppelt: von ursprünglich 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich - und dieser
Betrag gilt ab dem Jahr 2022 dauerhaft.
Eltern können mehr Unterstützungsleistungen absetzen
Eltern, die ein volljähriges Kind finanziell unterstützen, obwohl sie keinen
Anspruch mehr auf Kindergeldzahlungen haben, können diese Unterstützung
steuerlich geltend machen. Diese Unterstützungsleistungen gelten als sogenannte
"außergewöhnliche Belastung". 2022 sind es maximal 9.984 Euro. Diese Summe
erhöht sich zusätzlich um die Beiträge des Kindes zur privaten Kranken- und
Pflegeversicherung. Wiederum gesenkt wird der Beitrag durch eigenes Einkommen
und steuerfreie Bezüge des Kindes, die 624 Euro im Jahr übersteigen. Keine
Vergünstigungen erhalten Eltern, sollte das Kind mehr als 15.500 Euro besitzen.
Unterstützungsleistungen gelten aber nicht nur für Kinder, sondern auch für
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ihre Eltern finanziell unterstützen.
2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der Grundfreibetrag wird erhöht
Das so genannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein, so der
Gesetzgeber. Dafür gibt es bei der Einkommensteuer den sogenannten
Grundfreibetrag, der im letzten Jahr bei 9.744 Euro lag. Für das Jahr 2022 wird
der Betrag erneut angehoben, nämlich auf 9.984 Euro für Alleinstehende und
19.968 Euro für Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner. Das heißt: 9.984 Euro darf
jede und jeder in Deutschland verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.
Der steuerfreie Bonus kann weiter ausgezahlt werden
Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen
Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro von ihrem Arbeitgeber erhalten -
steuerfrei. Voraussetzungen ist, dass das Geld zusätzlich zum Arbeitslohn
gezahlt wird. Das heißt: Haben Sie den Bonus 2020 oder 2021 noch nicht bekommen,