Corona
Kanzlei Mingers. erhebt Verfassungsbeschwerde gegen beschränkte Impfpflicht
Die Kanzlei Mingers. reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht der Gesundheits- und Pflegeberufe ein. Melden Sie sich jetzt bis zum 28.02.2022 an!
Was heißt einrichtungsbezogene Impfpflicht?
Betroffen sind Beschäftigte von Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Diese müssen aufgrund §20a Infektionsschutzgesetz bis zum 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Ansonsten kann das Gesundheitsamt, nach einer weiteren Aufforderung, ein Verbot über die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder des Betretens der Einrichtung aussprechen.
Argumente gegen die Impfpflicht
Rechtsanwalt Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers. erklärt: „Die Impfpflicht stellt einen Eingriff in verschiedene Grundrechte dar, vorangestellt in das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“ Eine Impfung, ungeachtet ihrer Wirkung, tangiert immer das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, aufgrund des Einstiches und der körperlichen Reaktion auf den Impfstoff. Das Problem liegt vielmehr darin, ob dieser Eingriff auch gerechtfertigt ist.
- Dagegen spricht unter anderem die bereits hohe Impfquote vom medizinischen Personal, die laut Schätzungen des RKI bei 90,2% liegen (Erhebungszeitraum 15.09. bis 18.10.). Anstatt, dass die Impfpflicht die Zahl der Geimpfte erhöht, werden wahrscheinlich nur mehr Betroffene Ihren Beruf niederlegen.
- Durch sich immer wieder widersprechenden Berichte über die Höhe dert Krankenhausbelastung, ist äußerst fragwürdig, ob diese wirklich genügend statistisch belegt ist.
- Viele Impfstoffe sind nur bedingt zugelassen.
Wer kann sich anmelden?
Jeder, der aus der Gesundheits- und Pflegebranche kommt, kann sich anmelden! Die Kosten pro Teilnehmer betragen 300€. Interessierte können sich bis zum 28.02.2022 unter office@mingers.law melden.
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