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    Quantum eMotion - Patent der ersten Generation in China anerkannt

    Das Patent für den riesigen, chinesischen Markt hat für Quantum eMotion große Bedeutung.

    Quantum eMotion Corp. (TSXV: QNC; FRA: 34Q0; OTCQB: QNCCF) hat bekanntgegeben, dass sein Patent der ersten Generation zur Erzeugung von Quantenzufallszahlen auf der Grundlage von Quantentunneling nun in China anerkannt worden ist. Nach Prüfung und in Übereinstimmung mit dem chinesischen Patentgesetz hat die National Intellectual Property Administration, PRC (CNIPA) das Patent unter der Nummer ZL 2015800368834 für eine Dauer von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreichung erteilt.

    Francis Bellido, CEO von Quantum eMotion, kommentierte: „In Anbetracht der Ressourcen, die China in die Entwicklung von Quantentechnologien investiert, und der Führungsrolle, die das Land im Bereich der Quantenkommunikation einnimmt, freuen wir uns sehr über die Erteilung dieses Patents durch die CNIPA. China ist ein wichtiger Akteur im Bereich der Cybersicherheit, und die Aufnahme Chinas als ein Land, das die Einzigartigkeit unseres Anspruchs anerkennt, ist ein entscheidender geschäftlicher Meilenstein und ein bedeutender Schritt hin zur weltweiten Anerkennung unseres grundlegenden geistigen Eigentums. Da wir mit einem klaren Plan in das Jahr 2022 gehen, ist dies auch ein wichtiges Ereignis für unsere Aktionäre, unsere Partner und zukünftigen Kunden.“

    Quantum eMotion will mit seiner Technologie die wachsende Nachfrage nach erschwinglicher Hardware-Sicherheit für vernetzte Geräte befriedigen. Die patentierte Lösung für einen Quantenzufallszahlengenerator nutzt die Unvorhersehbarkeit der Quantenmechanik und verspricht eine verbesserte Sicherheit für den Schutz hochwertiger Vermögenswerte und kritischer Systeme.

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    Gemäß §34 WpHG weisen wir darauf hin, dass Auftraggeber, Partner, Autoren oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Quantum eMotion halten können und somit ein Interessenskonflikt bestehen kann. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer dritten Partei, die im Lager des Emittenten (Quantum eMotion) steht, direkt oder indirekt ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist, zumal diese dritte Partei die GOLDINVEST Consulting GmbH für die Berichterstattung zu Quantum eMotion entgeltlich entlohnt. Diese dritte Partei kann ebenfalls Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg der Aktien von Quantum eMotion profitieren.



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