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     105  0 Kommentare Datenschützer für stärkere Kontrolle beim Einsatz Künstlicher Intelligenz bei Sicherheitsbehörden

    Berlin (ots) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
    Informationsfreiheit fordert eine stärkere Kontrolle des Einsatzes Künstlicher
    Intelligenz bei den deutschen Sicherheitsbehörden. Man müsse "gesetzlich genau
    festlegen, wann Künstliche Intelligenz eingesetzt werden darf", so Ulrich Kelber
    im Gespräch mit dem Fachdienst "Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI".

    Seine Behörde hatte im vergangenen Jahr eine Konsultation mit
    Sicherheitsbehörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft durchgeführt. Die habe
    "deutlich gezeigt, dass KI in Bundes- und Landesbehörden bereits eingesetzt wird
    - an mehr Stellen, als uns das vorher bewusst war", erklärt Kelber im Interview.
    Bisher sei es üblich, dass Sicherheitsbehörden polizeiliche Generalklauseln
    nutzen, um den Einsatz von KI zu rechtfertigen. Das führe teilweise dazu, dass
    Technologien überall dort eingesetzt werden kann, wo es gerade technisch möglich
    ist.

    "Ich möchte erreichen, dass vorher genau definiert wird, was Sicherheitsbehörden
    mit KI machen dürfen", sagt Kelber. "Wir sprechen hier schließlich nicht von
    spekulativer Grundlagenforschung, sondern von einem Staatsapparat, der dringend
    notwendig ist, aber auch in die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern
    eingreift."

    Kelbers Behörde, die in Bonn ansässig ist, hat derzeit den Vorsitz der
    Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder, die nach dem Willen der
    Ampel-Regierung als Gremium aufgewertet und in ihren Kompetenzen gestärkt werden
    soll. Die Datenschützerinnen und Datenschützer trafen sich gestern zu einer
    gemeinsamen Konferenz.

    Kelber verteidigt auch die Rolle des Datenschutzes bei der aktuellen
    Informationslage in der Pandemie. Das Defizit an nutzbaren Daten sei nicht durch
    den Datenschutz gemacht. Es sei "kein Datenschutzgewinn, wenn
    Hospitalisierungsraten nicht aus den Krankenhäusern an das Robert Koch-Institut
    übertragen werden, oder niemand wirklich weiß, wie viele Menschen geimpft wurden
    und in welchen Altersgruppen. Es lag nicht am Datenschutz, dass diese Daten
    nicht aufgenommen wurden." Laut Kelber müssen Gesundheitsdaten endlich
    anonymisiert nutzbar sein, denn Daten ohne Personenbezug unterliegen nicht der
    Datenschutzgrundverordnung.

    Online unter (Paywall): https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/ulric
    h-kelber-gesundheitsdaten-muessen-anonymisiert-nutzbar-sein

    Pressekontakt:

    Der Tagesspiegel
    Chefin vom Dienst
    Patricia Wolf
    Telefon: 030-29021 14013
    E-Mail: cvd@tagesspiegel.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/2790/5132352
    OTS: Der Tagesspiegel



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