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    DGAP-News: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
    BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Ergebnissteigerung im Geschäftsjahr 2021

    22.03.2022 / 08:34
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    BBI Immobilien AG steigert Ergebnis im Geschäftsjahr 2021

    - Prognosen vollumfänglich erfüllt

    - Umsatzerlöse steigen um 0,8 % auf rund 15,6 Mio. EUR

    - Ergebnis nach Steuern (ohne Sondereffekte) steigt um 8,5 % auf 7,7 Mio. EUR

    Ingolstadt, 22. März 2022 - Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI Immobilien AG), eine auf Bestandshaltung von Einzelhandelsimmobilien fokussierte Gesellschaft, konnte in einem erneut von der Corona-Pandemie geprägten Geschäftsjahr 2021 ihre Ertragszahlen aufgrund ihres soliden Geschäftsmodells weiter steigern. Die Umsatzerlöse lagen mit 15.596 TEUR um 0,8 % über dem Vorjahreswert von 15.470 TEUR. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 231 TEUR (Vorjahr: 210 TEUR).

    Der Materialaufwand betrug 1.991 TEUR (Vorjahr: 2.023 TEUR). Die Personalaufwendungen beliefen sich auf 26 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen lagen bei 4.134 TEUR (Vorjahr: 4.148 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf 225 TEUR (Vorjahr: 146 TEUR). Die Zinsaufwendungen konnten weiter reduziert werden und betrugen 1.730 TEUR (Vorjahr: 2.420 TEUR).

    Das Ergebnis nach Steuern lag im abgelaufenen Berichtszeitraum bei 7.690 TEUR (Vorjahr: 6.899 TEUR). Das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis nach Steuern konnte gegenüber dem Vorjahr um 8,5 % auf 7.705 TEUR gesteigert werden (Vorjahr: 7.100 TEUR).

    Das Ergebnis nach Steuern in Höhe von 7.690 TEUR ist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags in voller Höhe an die Muttergesellschaft, die VIB Vermögen AG, abzuführen.

    Für das laufende Geschäftsjahr 2022 rechnet die BBI mit Umsatzerlösen zwischen 15.000 und 16.200 TEUR und einem Ergebnis nach Steuern ohne Sondereinflüsse zwischen 7.400 und 8.200 TEUR. Für 2022 aufgrund der Corona-Krise eingeplante Mietnachlässe sind in den Prognosewerten berücksichtigt.

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