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    Schadensersatz  1727
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    Wirecard: Musterverfahren gegen EY

    Am 14.03.2022 hat das Landgericht München entschieden, dass es zu einem sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahren (weiter KapMuG) gegen EY (Ernst & Young GmbH) kommen wird.

    Hierbei werden Tatsachen- und Rechtsfragen, welche in mindestens zehn Schadensersatzprozessen gleich sind, gebündelt und inhaltlich entschieden. Dies soll sowohl die Arbeitslast von Gerichten minimieren, als auch den geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern.

    Was bedeutet dies für Anleger?

    Diese Entscheidung für ein KapMuG wirkt sich positiv auf Wirecard-Geschädigte aus, welche sich bislang noch nicht dazu entschlossen haben, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Das Musterverfahren bietet einerseits einen kostengünstigen Weg, rechtskräftig feststellen zu lassen, ob EY vorsätzliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit seinen Prüfungen bei Wirecard vorzuwerfen ist und sie hierfür haften. Andererseits kann dadurch auch die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gehemmt werden. Nach Beginn des Verfahrens haben geschädigte Investoren sechs Monate Zeit, um sich dem Prozess anzumelden.

    Wer ist LitFin?

    LitFin ist ein europäischer Prozessfinanzierer. Wir finanzieren die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für eine Vielzahl von Kunden aus fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. LitFin finanziert in der Europäischen Union derzeit Rechtsstreitigkeiten mit einem Anspruchswert von mehr als 1,3 Mrd. Euro.

    Prozessfinanzierung gegen EY

    Im Fall Wirecard bietet LitFin die Finanzierung der Teilnahme am Musterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH sowie der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit starker rechtlicher Vertretung durch die renommierte internationale Wirtschaftskanzlei Pinsent Masons.

    Als von LitFin finanzierter Teilnehmer mit Schaden von über EUR 20.000 tragen geschädigte Investoren bei der gesamten Anspruchsverfolgung, d.h. sowohl gerichtlich als auch in Vergleichsverhandlungen, keinerlei Prozesskostenrisiko. LitFin übernimmt alle Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten. Im Erfolgsfall erhalten wir hierfür lediglich eine prozentuale Erfolgsprovision vom tatsächlich erwirtschafteten Erlös, variierend je nach Verlusthöhe. Da wir diese Vergütung nur im Erfolgsfall erhalten, sind wir - anders als Rechtsanwaltskanzleien, die stets für ihre Tätigkeit Honorare erhalten - selbst unmittelbar finanziell am Ausgang der Verfahren beteiligt.

    Sollten Sie sich bis Ende April 2022 zur Teilnahme entschließen, gelten für Sie zudem die deutlich günstigeren Sonderkonditionen, welche LitFin aufgrund des günstigeren KapMuG-Verfahrens anbieten kann.

    Schadenshöhe Erfolgsprovision

    ab EUR 20.000,00

    bis zu EUR 100.000,00

    20%
    ab EUR 100.000,00
    bis zu EUR 250.000,00
    19%
    über EUR 250.000,00 individuell


    Eine unverbindliche Anfrage können Sie auf unserer Website stellen. Wir würden uns über eine Zusammenarbeit freuen.

    Jan Eisenreich

    Rechtsanwalt für Mergers & Acquisitions, Kapitalmarktrecht, Urheberrecht, IT-Recht und Finanzrecht. Jan Eisenreich arbeitete bei den Anwaltskanzleien Eversheds Sutherland und Vrána a Pelikán, und gründete dann sein eigenes juristisches Start-up im Bereich der juristischen Digitalisierung. Zu seinen Spezialgebieten gehören Kapitalmarktrecht, Urheberrecht, Finanzen, sowie Fusionen und Übernahmen. Er berät auch Start-ups in den Bereichen IoT und Fintech. Eisenreich veröffentlicht zudem Fachartikel zum Finanz- und Immobilienrecht, unter anderem für die wissenschaftliche Publikation Acta universitatis Carolinae.

    Auch im Feld der Prozessfinanzierung ist er seit LitFin's Gründung aktiv. Er leitet die deutsche LitFin Anlegerklage GmbH, welche sich auf die Finanzierung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger spezialisiert.



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    Verfasst von wO Gastbeitrag
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