VW-Abgasskandal
Mehrere Dieselskandal-Fälle bald vor dem BGH
Im Sommer wird der Bundesgerichtshof (BGH) gleich mehrere Fälle im Dieselskandal verhandeln. Sollten auch Sie von den Folgen des Skandals betroffen sein, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.
Fortschritt bei der höchstrichterlichen Aufarbeitung des Dieselskandals
Der Dieselskandal beschäftigt immer mehr auch die höchstrichterlichen Ebenen. Bis zum Sommer sollen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) noch drei Fälle verhandelt werden. Das erste soll bereits am 5. Mai beginnen, die weiteren finden jeweils am 21. und 28. Juli statt. Urteile sind zeitnah – gegebenenfalls noch an jeweils demselben Tag – zu erwarten.
Die Rahmenbedingungen sind für alle drei Verfahren ähnlich: Die Kläger haben jeweils Gebrauchtwagen gekauft, die vom Abgasskandal betroffen sind (in denen also eine illegale Abschalteinrichtung verbaut war). Sie verlangen daher vom Hersteller Volkswagen Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises.
Die Inhalte der Verfahren im Fokus
Genauer betrachtet unterscheiden sich die Klagen in einzelnen Punkten jedoch. Einer der Kläger hat in seinem Fahrzeug zum Beispiel bereits das Software-Update installiert, das VW im Anschluss an das Bekanntwerden des Betruges angeboten hatte. Der Fall wurde bereits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig verhandelt und ist bislang ohne Erfolg für den Kläger ausgegangen (Az. VIZR 367/19).
Ein weiterer Fall kommt vom OLG Braunschweig – hier hatte sich der Kläger aber geweigert, das Software-Update aufspielen zu lassen. Die weitere Nutzung des Fahrzeuges wurde ihm daraufhin untersagt. Auch dieser Fall ist bislang ohne Schadenersatzzahlungen geblieben (Az. VIZR 354/19).
Im dritten Fall hatte das OLG Oldenburg der Klägerin bereits Schadenersatz zugesprochen. Laut dem Urteil greife der Paragraf zur sittenwidrigen Schädigung und die Klägerin könnte sogar sogenannte Deliktzinsen verlangen. Abgezogen würde lediglich eine Pauschale für die Nutzung des Fahrzeuges (Az. VIZR 397/19).
BGH könnte weitere Grundsatzfragen klären
"Die Urteile könnten eine wichtige Bedeutung für den weiteren Verlauf der Klagen im Dieselskandal haben", sagt dazu der Rechtsanwalt Markus Mingers von der gleichnamigen Verbraucherrechtskanzlei Mingers. Gemeinsam mit seinem Team aus erfahrenen Anwältinnen und Anwälten vertritt er bereits zahlreiche Betroffene des Abgasskandals und setzt sich für ihre Schadenersatzansprüche ein.
"Es gibt noch viele grundsätzliche Rechtsfragen zu klären", so Mingers. Die höchstrichterlichen Entscheidungen werden dementsprechend von vielen Seiten sehnsüchtig erwartet.
Unterdessen haben sich die Aussichten für eine Musterklage vor dem BGH von mehreren Hunderttausend Betroffenen in Luft aufgelöst. Der Volkswagenkonzern hatte sich mit der Verbraucherzentrale auf einen Vergleich geeinigt, wodurch es kein Urteil für eine Musterklage geben wird.
Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.
Sollten auch Sie von den Folgen des VW-Dieselskandals betroffen sein, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers. Wir beraten Sie gerne und rechnen Ihnen auch Ihre individuellen Chancen auf Schadenersatz aus. Schauen Sie dafür doch mal auf unserer Website vorbei – dort finden Sie auch unsere Kontaktdaten.
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