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    Private Krankenversicherung  143  0 Kommentare
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    Wie Sie zu viel gezahlte PKV-Beiträge zurückfordern können

    Nicht immer sind die erhöhten Beiträge der privaten Krankenversicherung rechtmäßig. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten und verlangen Sie Ihr Geld zurück.

    Anpassungen der PKV-Beiträge grundsätzlich rechtmäßig

     

     

    Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Private Krankenversicherung die Beiträge erhöhen. Der Gesetzgeber schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher aber damit, dass für solche Erhöhungen strikte Regeln gelten. Die Beitragserhöhung wäre also dann unwirksam, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden.

     

    Für Privatversicherte bedeutet das im Umkehrschluss: Sie können gegen die Beitragserhöhung vorgehen. Dafür gibt es verschiedene Wege.

     

     

    Was können Privatversicherte tun?

     

     

    Einerseits können Versicherte im Fall einer unrechtmäßigen Beitragserhöhung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und damit ihre Versicherung wechseln. Allerdings bleiben Sie somit gegebenenfalls auf bereits zu viel gezahlten Summen sitzen.

     

    Aus finanzieller Sicht ist es daher sinnvoll, das zu viel gezahlte Geld zurückzufordern. Das ist in bestimmten Fällen sogar für die vergangenen zehn Jahre rückwirkend möglich.

     

    Dabei ist unerheblich, bei welchen Anbieter Sie sind. Auch welche Bedingungen Ihre Private Krankenversicherung beinhaltet, ist dafür nicht von Bedeutung. Je nach Verjährungsfrist muss die Versicherung Ihnen die zu viel gezahlten Summen für die vergangenen drei bis zehn Jahre zurückzahlen – inklusive Zinsen. Der Versicherungsschutz bleibt unterdessen weiterhin bestehen.

     

     

    Wann sind Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung unrechtmäßig?

     

     

    Der Gesetzgeber legt dabei fest: Die Private Krankenversicherung darf zum Beispiel nicht unmittelbar nach einer Erhöhung der Krankheitskosten auch die Beitragssummen erhöhen. Eine Anpassung wäre erst dann gerechtfertigt, wenn die Krankheitskosten mehr als zehn Prozent von den kalkulierten Ausgaben abweichen.

     

    Ähnlich unrechtmäßig ist eine Erhöhung dann, wenn keine hinreichende Begründung für die Beitragsanpassung genannt werden kann. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2020 entschieden.

     

     

    Die Kanzlei Mingers. prüft Ihre Ansprüche

     

     

    Sollten Sie von unrechtmäßigen Beitragserhöhungen Ihrer Privaten Krankenversicherung betroffen sein, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gern. Unsere Expertinnen und Experten prüfen Ihre Erfolgschancen und holen das Maximum aus Ihren Ansprüchen heraus.

     

    Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website. Erreichen können Sie uns auch über die Telefonnummer 02461/ 8081. Oder Sie schreiben uns eine Mail an office@mingers.law.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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