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    EQS-Adhoc  115  0 Kommentare SunMirror AG: MERGERS & ACQUISTIONS: DAS ÜBERNAHMEVERFAHREN BETREFFEND LATITUDE 66 COBALT LIMITED WIRD MIT ÜBERWIEGENDER WAHRSCHEINLICHKEIT ERFOLGLOS SEIN

    EQS-Ad-hoc: SunMirror AG / Schlagwort(e): Sonstiges
    SunMirror AG: MERGERS & ACQUISTIONS: DAS ÜBERNAHMEVERFAHREN BETREFFEND LATITUDE 66 COBALT LIMITED WIRD MIT ÜBERWIEGENDER WAHRSCHEINLICHKEIT ERFOLGLOS SEIN

    05.07.2022 / 17:07 CET/CEST
    Korrektur einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    BERICHTIGUNG DER VERÖFFENTLICHUNG VON INSIDERINFORMATIONEN GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) 596/2014 (MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG - MAR)

    MERGERS & ACQUISTIONS: DAS ÜBERNAHMEVERFAHREN BETREFFEND LATITUDE 66 COBALT LIMITED WIRD MIT ÜBERWIEGENDER WAHRSCHEINLICHKEIT ERFOLGLOS SEIN

    INVESTOR ZAHLT NICHT WIE VEREINBART / UNABHÄNGIGE DIREKTOREN VON LATITUDE 66 COBALT LIMITED ÄNDERN IHRE EMPFEHLUNG VON ANNEHMEN AUF ABLEHNEN / DIREKTOREN VON LATITUDE 66 COBALT LIMITED ZIEHEN DIE ANNAHME DES ANGEBOTS ZURÜCK

     

    Zug, Schweiz: 05.07.2022. Die SunMirror AG hat am 05.07.2022, 09:35 Uhr (MESZ), eine deutsch- und englischsprachige Ad-Hoc-Mitteilung über die erfolglose Beendigung des Übernahmeverfahrens der Latitude 66 Cobalt Limited (Lat66) veröffentlicht, die über die EQS-Publikationsplattform sowohl an elektronische Verteilsysteme als auch an europäische Medien versandt wurde.

     

    Das Datum der Ad-Hoc-Mitteilung ist der 05.07.2022 und nicht, wie in der Ad-Hoc-Mitteilung angegeben, der 04.07.2022. Darüber hinaus wird die Ad-Hoc-Mitteilung hiermit berichtigt und durch den folgenden Text ersetzt:

     

    Die SunMirror AG ("SunMirror"; Xetra; Wien: ROR1; ISIN CH0396131929) gibt bekannt, dass die bisher verfolgte Übernahme von Latitude 66 Cobalt Limited ("Lat66") am 12. Juli 2022 enden wird.

     

    SunMirror war es bislang nicht möglich, die im Rahmen der Übernahme der Lat66 vereinbarte Bedingung der Aufnahme von 70 Mio. EUR an weiterem Kapital im vereinbarten und mehrmals verlängerten Zeitrahmen zu erfüllen. Der Investor, der das genehmigte Kapital von 70 Millionen Euro verbindlich gezeichnet hat (siehe Pressemitteilung vom 30.11.2021), hat nur einen Teilbetrag eingezahlt. Somit musste auch die Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital in jenem Ausmaß unterbleiben, in dem die Leistung des Kapitalerhöhungsbetrages unterblieben ist.

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