Europäischer Gerichtshof
Dieselfahrer können nach Softwareupdate Ansprüche geltend machen (FOTO)
Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit der Zulässigkeit
des Thermofensters beschäftigt, das in Dieselmodellen des Volkswagenkonzerns
nach einem Softwareupdate zu finden ist. Die Richter in Luxemburg halten das
Thermofenster für unionsrechtswidrig und damit für illegal. Daraus ergeben sich
Ansprüche auf Entschädigung
(https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) , die VW-Halter
jetzt geltend machen sollten.
Untersuchungen haben ergeben, dass VW-Fahrzeuge, die im Zuge des Dieselskandals
ein Softwareupdate erhalten haben, die freigesetzten Abgase noch immer nicht
gesetzeskonform reinigen. Der Grund ist das sogenannte Thermofenster, das die
Abgasreinigung im Motor nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad
zulässt. Außerhalb dieser Temperaturen werden die Abgase nicht gereinigt und die
gesetzlichen Emissionsgrenzwerte damit überschritten. In Mitteleuropa liegt die
Durchschnittstemperatur gerade einmal bei 11 Grad. Die meiste Zeit setzen
Fahrzeuge mit Thermofenster also ungefiltert Abgase frei. Das verstößt gegen
EU-Recht.
des Thermofensters beschäftigt, das in Dieselmodellen des Volkswagenkonzerns
nach einem Softwareupdate zu finden ist. Die Richter in Luxemburg halten das
Thermofenster für unionsrechtswidrig und damit für illegal. Daraus ergeben sich
Ansprüche auf Entschädigung
(https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) , die VW-Halter
jetzt geltend machen sollten.
Untersuchungen haben ergeben, dass VW-Fahrzeuge, die im Zuge des Dieselskandals
ein Softwareupdate erhalten haben, die freigesetzten Abgase noch immer nicht
gesetzeskonform reinigen. Der Grund ist das sogenannte Thermofenster, das die
Abgasreinigung im Motor nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad
zulässt. Außerhalb dieser Temperaturen werden die Abgase nicht gereinigt und die
gesetzlichen Emissionsgrenzwerte damit überschritten. In Mitteleuropa liegt die
Durchschnittstemperatur gerade einmal bei 11 Grad. Die meiste Zeit setzen
Fahrzeuge mit Thermofenster also ungefiltert Abgase frei. Das verstößt gegen
EU-Recht.
Rückrufe im Abgasskandal: Kraftfahrt-Bundesamt hatte Softwareupdate zugelassen
Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte das Softwareupdate samt Thermofenster genehmigt,
das im Zuge von Rückrufen auf die Motorsteuerung der betroffenen Fahrzeuge
aufgespielt wurde. Eigentlich sollte mit dem Update eine nachgewiesene illegale
Abschalteinrichtung entfernt werden. Stattdessen hat VW mit dem Thermofenster
eine neue Abschalteinrichtung installiert, die die Abgasreinigung ebenfalls
manipuliert. Jetzt könnten diese Fahrzeuge erneut zurückgerufen oder aber sogar
stillgelegt werden, weil sie nicht gesetzeskonform sind.
Die Richter am EuGH sehen im Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung.
Eine Abschalteinrichtung wäre nur erlaubt, wenn sie Schäden am Motor verhindert,
die zu Unfällen oder Gefahren beim Betrieb des Fahrzeugs führen könnten. Das
Thermofenster hingegen soll lediglich Verschleiß und Verschmutzung des Motors
verhindern. Das sieht der EuGH nicht als ausreichenden Grund für die Verwendung
des Thermofensters.
EuGH-Urteil: Anspruch auf Schadensersatz gegen VW prüfen lassen
In seinem Urteil schließt der EuGH das Recht des Verbrauchers auf eine
Vertragsauflösung aufgrund des Thermofensters im Dieselauto nicht aus. Halter
von Fahrzeugen aus dem VW-Konzern, die ein Softwareupdate im Rahmen des
Abgasskandals erhalten haben, sollten sich jetzt anwaltlich beraten lassen.
Aufgrund des neuen EuGH-Urteils ergeben sich nun sehr gute Chancen auf
Schadensersatz. Das manipulierte Auto kann gegen Rückzahlung des Kaufpreises
nach Abzug einer Nutzungsentschädigung an VW zurückgegeben werden. Es ist aber
ebenso möglich, das Fahrzeug zu behalten und den Kaufpreis anteilig von VW
erstattet zu bekommen.
Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt Verbraucher im Abgasskandal und
bietet eine kostenlose Erstberatung
(https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) für alle
Betroffenen an. Bundesweit vertritt die Kanzlei bereits mehr als 40.000
Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich gegen deutsche und internationale
Hersteller im Dieselskandal - auch gegen den Volkswagenkonzern.
Pressekontakt:
VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
mailto:info@rueden.de
https://www.rueden.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/140928/5273275
OTS: VON RUEDEN
Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte das Softwareupdate samt Thermofenster genehmigt,
das im Zuge von Rückrufen auf die Motorsteuerung der betroffenen Fahrzeuge
aufgespielt wurde. Eigentlich sollte mit dem Update eine nachgewiesene illegale
Abschalteinrichtung entfernt werden. Stattdessen hat VW mit dem Thermofenster
eine neue Abschalteinrichtung installiert, die die Abgasreinigung ebenfalls
manipuliert. Jetzt könnten diese Fahrzeuge erneut zurückgerufen oder aber sogar
stillgelegt werden, weil sie nicht gesetzeskonform sind.
Die Richter am EuGH sehen im Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung.
Eine Abschalteinrichtung wäre nur erlaubt, wenn sie Schäden am Motor verhindert,
die zu Unfällen oder Gefahren beim Betrieb des Fahrzeugs führen könnten. Das
Thermofenster hingegen soll lediglich Verschleiß und Verschmutzung des Motors
verhindern. Das sieht der EuGH nicht als ausreichenden Grund für die Verwendung
des Thermofensters.
EuGH-Urteil: Anspruch auf Schadensersatz gegen VW prüfen lassen
In seinem Urteil schließt der EuGH das Recht des Verbrauchers auf eine
Vertragsauflösung aufgrund des Thermofensters im Dieselauto nicht aus. Halter
von Fahrzeugen aus dem VW-Konzern, die ein Softwareupdate im Rahmen des
Abgasskandals erhalten haben, sollten sich jetzt anwaltlich beraten lassen.
Aufgrund des neuen EuGH-Urteils ergeben sich nun sehr gute Chancen auf
Schadensersatz. Das manipulierte Auto kann gegen Rückzahlung des Kaufpreises
nach Abzug einer Nutzungsentschädigung an VW zurückgegeben werden. Es ist aber
ebenso möglich, das Fahrzeug zu behalten und den Kaufpreis anteilig von VW
erstattet zu bekommen.
Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt Verbraucher im Abgasskandal und
bietet eine kostenlose Erstberatung
(https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) für alle
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Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich gegen deutsche und internationale
Hersteller im Dieselskandal - auch gegen den Volkswagenkonzern.
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Leipziger Platz 9
10117 Berlin
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/140928/5273275
OTS: VON RUEDEN