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    Europäischer Gerichtshof  376  0 Kommentare Dieselfahrer können nach Softwareupdate Ansprüche geltend machen (FOTO)

    Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit der Zulässigkeit
    des Thermofensters beschäftigt, das in Dieselmodellen des Volkswagenkonzerns
    nach einem Softwareupdate zu finden ist. Die Richter in Luxemburg halten das
    Thermofenster für unionsrechtswidrig und damit für illegal. Daraus ergeben sich
    Ansprüche auf Entschädigung
    (https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) , die VW-Halter
    jetzt geltend machen sollten.

    Untersuchungen haben ergeben, dass VW-Fahrzeuge, die im Zuge des Dieselskandals
    ein Softwareupdate erhalten haben, die freigesetzten Abgase noch immer nicht
    gesetzeskonform reinigen. Der Grund ist das sogenannte Thermofenster, das die
    Abgasreinigung im Motor nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad
    zulässt. Außerhalb dieser Temperaturen werden die Abgase nicht gereinigt und die
    gesetzlichen Emissionsgrenzwerte damit überschritten. In Mitteleuropa liegt die
    Durchschnittstemperatur gerade einmal bei 11 Grad. Die meiste Zeit setzen
    Fahrzeuge mit Thermofenster also ungefiltert Abgase frei. Das verstößt gegen
    EU-Recht.

    Rückrufe im Abgasskandal: Kraftfahrt-Bundesamt hatte Softwareupdate zugelassen

    Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte das Softwareupdate samt Thermofenster genehmigt,
    das im Zuge von Rückrufen auf die Motorsteuerung der betroffenen Fahrzeuge
    aufgespielt wurde. Eigentlich sollte mit dem Update eine nachgewiesene illegale
    Abschalteinrichtung entfernt werden. Stattdessen hat VW mit dem Thermofenster
    eine neue Abschalteinrichtung installiert, die die Abgasreinigung ebenfalls
    manipuliert. Jetzt könnten diese Fahrzeuge erneut zurückgerufen oder aber sogar
    stillgelegt werden, weil sie nicht gesetzeskonform sind.

    Die Richter am EuGH sehen im Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung.
    Eine Abschalteinrichtung wäre nur erlaubt, wenn sie Schäden am Motor verhindert,
    die zu Unfällen oder Gefahren beim Betrieb des Fahrzeugs führen könnten. Das
    Thermofenster hingegen soll lediglich Verschleiß und Verschmutzung des Motors
    verhindern. Das sieht der EuGH nicht als ausreichenden Grund für die Verwendung
    des Thermofensters.

    EuGH-Urteil: Anspruch auf Schadensersatz gegen VW prüfen lassen

    In seinem Urteil schließt der EuGH das Recht des Verbrauchers auf eine
    Vertragsauflösung aufgrund des Thermofensters im Dieselauto nicht aus. Halter
    von Fahrzeugen aus dem VW-Konzern, die ein Softwareupdate im Rahmen des
    Abgasskandals erhalten haben, sollten sich jetzt anwaltlich beraten lassen.
    Aufgrund des neuen EuGH-Urteils ergeben sich nun sehr gute Chancen auf
    Schadensersatz. Das manipulierte Auto kann gegen Rückzahlung des Kaufpreises
    nach Abzug einer Nutzungsentschädigung an VW zurückgegeben werden. Es ist aber
    ebenso möglich, das Fahrzeug zu behalten und den Kaufpreis anteilig von VW
    erstattet zu bekommen.

    Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt Verbraucher im Abgasskandal und
    bietet eine kostenlose Erstberatung
    (https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) für alle
    Betroffenen an. Bundesweit vertritt die Kanzlei bereits mehr als 40.000
    Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich gegen deutsche und internationale
    Hersteller im Dieselskandal - auch gegen den Volkswagenkonzern.

    Pressekontakt:

    VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
    Johannes von Rüden
    Leipziger Platz 9
    10117 Berlin
    030 / 200 590 770
    mailto:info@rueden.de
    https://www.rueden.de/

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/140928/5273275
    OTS: VON RUEDEN



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