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    Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé  960  0 Kommentare Weitere Fortschritte in den P&R-Verfahren - Zweite Abschlagsverteilung wird im Dezember 2022 ausgezahlt - Seite 3

    Aufwendige Vorbereitung der Abschlagsverteilung und notwendige Rückstellungen

    Die Vorbereitung der zweiten Abschlagsverteilung war extrem aufwendig, auch wegen einer Flut von Datenänderungen und Tausenden von Erbfällen, die bearbeitet werden mussten. Die Ausschüttung gegen Jahresende ermöglicht es nun, die Einnahmen bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bei der Bemessung der Abschlagsverteilung zu berücksichtigen. Bei der Festsetzung der Höhe der Abschlagsverteilung, die abschließend durch die jeweiligen Gläubigerausschüsse erfolgte, war weiter zu berücksichtigen, dass die ausgezahlten Beträge von den Gläubigern nicht zurückgefordert werden können. Es muss also sicher feststehen, dass die Beträge, die ausgezahlt werden, endgültig von der Gesellschaft realisiert worden sind und im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens nicht benötigt werden. Daher mussten im Rahmen der Festsetzung der Höhe für alle Eventualitäten Vorsorge getroffen und Rückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungen können - je nach Entwicklung - im weiteren Verfahrensverlauf auch wieder aufgelöst werden.

    Quote in den großen P&R-Insolvenzverfahren erreicht bereits 12,5 Prozent

    Da die in den einzelnen P&R-Insolvenzverfahren zu bildenden Rückstellungen unterschiedlich hoch sind, differieren auch die im Rahmen der Abschlagsverteilung auszahlbaren Quoten von Gesellschaft zu Gesellschaft. Alle Gläubiger einer P&R Gesellschaft mit festgestellten Forderungen erhalten jedoch die gleiche Quote. „Erfreulich ist dabei, dass wir in den beiden großen Insolvenzverfahren auf über 68.000 Einzelforderungen jetzt eine Quote von weiteren 5 Prozent auf die festgestellten Forderungen an die Gläubiger auszahlen können. Vor Rückstellungen haben wir damit bereits eine Quote erreicht, die die ersten Kaufangebote, mit denen Dritte Forderungen erwerben wollten, deutlich übersteigt“, betont Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

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