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     305  0 Kommentare Für Essen zum Mitnehmen gilt Mehrwegangebotspflicht

    BERLIN (dpa-AFX) - Der Kaffee-to-Go und das Mittagessen vom Restaurant nebenan müssen von nun an auch im Mehrwegbecher und der wiederverwendbaren Dose angeboten werden. Seit Mitternacht gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht. Demnach müssen Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. So sollen laut Bundesumweltministerium insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Der Bundestag hatte diese Pflicht im Mai 2021 beschlossen.

    Seit Jahren steige der Verbrauch von Verpackungen an, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Die neue Pflicht zum Mehrwegangebot könne hier entscheidend zur Trendumkehr beitragen. "Viele Restaurants und Cafés, aber auch Caterer und Kantinen haben bereits frühzeitig umgestellt. Niemand muss mehr Wegwerfplastik hinnehmen", sagte sie. "Künftig sollte die Pflicht auch für sämtliche Einweg-Verpackungen gelten, egal aus welchem Material sie sind. Es braucht auch noch bessere Rücknahme- und Pfandsysteme." Dafür sei zum Beispiel eine Mindestquote für Mehrweggetränkeflaschen in Supermärkten denkbar.

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    Der neuen Vorgabe zufolge darf dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Von der Novelle ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Allerdings besteht die Möglichkeit, Speisen und Getränke in selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse füllen zu lassen.

    Eine Sprecherin des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga sagte: "Für die allermeisten Betriebe bedeutet das verpflichtende Vorhalten von Mehrwegbehältnissen zusätzliche Belastungen." Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro.

    Für den Umweltverband BUND geht der Schritt in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Er fordert eine ausnahmslose Mehrwegpflicht, da er fürchtet, dass viele Händler weiter Einweg als Standard anbieten werden. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) drohen die Regeln in ihrer jetzigen Form ins Leere zu laufen. Zwar sei der Ansatz richtig. Die Regelung enthalte jedoch weder Vorgaben, wie viel Mehrweg genutzt werden soll, noch eine finanzielle Schlechterstellung von umwelt- und klimaschädlichem Einweg.

    Greenpeace befürchtet, dass die Branche trotz langer Vorlaufzeit nicht auf die flächendeckende Umsetzung vorbereitet ist. Um zu überprüfen, ob das Gesetz auch wirklich umgesetzt wird, starten die Umweltschützer die bundesweite Recherche "Deutschland macht den Mehrweg-Test". Dazu sollen vom 1. bis 8. Januar 2023 in den größten deutschen Städten und bei den größten Gastronomiebetrieben und Lieferdiensten Tests durchgeführt werden./red/ppz/hgo/DP/he





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