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    Diesel-Abgasskandal  933  0 Kommentare
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    Es ist offiziell - KBA wertet Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung!

    Das KBA hat im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal seine Wortwahl geändert und das Thermofenster als eine unzulässige Abschalteinrichtung bezeichnet. Was das für Sie als Betroffener bedeutet, das erfahren Sie hier!

     

     

    Rückruf des Mercedes B 180 CDI - KBA nimmt zum Fall Stellung!

     

    Es haben bereits mehrere Gerichte im Kontext des Diesel-Abgasskandals festgestellt, dass es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Nun schließt sich das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dieser Ansicht an und ändert in einem Fall vor dem Landgericht (LG) Berlin seine Wortwahl. Das KBA geht damit einen wichtigen Schritt in Richtung der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals.

     

    Im vorliegenden Fall vor dem LG Berlin hat der Fahrzeughalter eines von einem verpflichtenden Rückruf betroffenen Mercedes B 180 CDI mit 80 kW der Abgasnorm 5 gegen den Autohersteller geklagt. Das KBA stellte in seinem Schreiben fest, dass es sich bei dem Mercedes nicht um einen genehmigten Typ handelt, da die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht eingehalten wurden. Bei Nichteinhaltung des Rückrufs drohe dem Fahrzeughalter die Betriebsuntersagung des Fahrzeugs.

     

     

    “Unzulässige Abschalteinrichtung“ statt „Konformitätsabweichung“!

     

    Zudem ist laut KBA ein Thermofenster eingebaut worden, dass die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert. Dadurch werde die Abgasreinigung bei normalem Betrieb ausgeschaltet, sodass das Emissionskontrollsystem nicht mehr wirksam arbeite und der Stickoxidausstoß ansteige. Das KBA bewertet dies in dem Schreiben an das LG Berlin als „unzulässige Abschalteinrichtung“, statt wie bislang als „Konformitätsabweichung“.

     

    Das KBA begründete seine Formulierungsänderung mit zahlreichen Urteilen, mitunter des Bundesgerichtshofs (BGH), zu Abschalteinrichtungen. Außerdem habe Mercedes im Verfahren zur Typgenehmigung keine konkreten Angaben zur Funktionsweise der Abgasreinigung vorgetragen. Der Autohersteller habe das Thermofenster weder hinreichend gerechtfertigt, noch seine Zulässigkeit begründet.

     

     

    EuGH-Entscheidung soll Anfang 2023 kommen!

     

    Es steht eine große Wende im Diesel-Abgasskandal bevor, die sich auf tausende Geschädigte auswirken könnte. Die meisten Gerichte warten derzeit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Damit wird Anfang des Jahres 2023 gerechnet. Anschließend muss der BGH  die Rechtsprechung des EuGH in deutsches Recht umsetzen.

     

    Der Generalanwalt des EuGH Athanasios Rantos hat in seinen Schlussanträgen bereits eine Richtung vorgelegt, der sich das Gericht in den meisten Fällen anschließt. Demnach hätten Verbraucher grundsätzlich dann einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihre Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen aufweisen, welche die Abgasreinigung manipulieren. Dies sei auch dann der Fall, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind.

     

     

    Neue Klagewelle erwaret!

     

    Bisher hat der BGH die Messlatte für eine Verurteilung der Autohersteller zu Schadensersatzzahlungen sehr hoch gehängt. Sollte sich der EuGH der Sichtweise des Generalanwalts anschließen, könnte das eine neue Klagewelle lostreten. Vor allem Fahrzeuge mit den Abschalteinrichtungen „Thermofenster“ und „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“, die in den meisten Diesel-Fahrzeugen verbaut sind, wären davon betroffen.

     

    Die Erfolgschancen der Verbraucher erhöhen sich damit weiterhin enorm! Sie können vor Gericht umfassenden Schadenersatz erhalten und manipulierte Fahrzeuge zurückgeben. Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Kanzlei Mingers.! Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten ist auf Fälle des Dieselabgasskandals spezialisiert und berät Sie individuell über Ihre Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Gerne können Sie auch von der kostenfreien Erstberatung profitieren. Schicken Sie uns dafür einfach eine Mail an office@mingers.law oder rufen Sie uns an. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.

    Über weitere spannende Rechtsnews halten wir Sie außerdem auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel auf dem Laufenden. Schauen Sie dort doch auch mal vorbei!

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
    Diesel-Abgasskandal Es ist offiziell - KBA wertet Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung! Das KBA hat im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal seine Wortwahl geändert und das Thermofenster als eine unzulässige Abschalteinrichtung bezeichnet. Warum mitunter diese Formulierungsänderung den EuGH dazu bewegen könnte, sich der Ansicht vieler deutsche Gerichte anzuschließen und was das für Sie als Betroffener bedeuten würde, das erfahren Sie hier!