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    Regierung erlässt zwei neue Ministerialdekrete

    Die Regierung des Kongos hat am 28. Januar zwei neue Ministerialdekrete erlassen. Sie betreffen die Explorations- und die Bergbaulizenz für das Manono-Lithium-Zinn-Projekt von AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2). Mit dem ersten Dekret wurde ein Dekret aus dem Frühjahr 2022 annulliert. Der zweite Beschluss hebt einen Ministerialerlass auf, durch den eine Explorationslizenz in eine Bergbaulizenz umgewandelt worden war.

    Die Regierung des Kongos hat am 28. Januar zwei neue Ministerialdekrete erlassen. Sie betreffen die Explorations- und die Bergbaulizenz für das Manono-Lithium-Zinn-Projekt von AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2). Mit dem ersten Dekret wurde ein Dekret aus dem Frühjahr 2022 annulliert. Der zweite Beschluss hebt einen Ministerialerlass auf, durch den eine Explorationslizenz in eine Bergbaulizenz umgewandelt worden war.

    In seiner Veröffentlichung vom 4. Mai 2022 hatte AVZ Minerals mitgeteilt, dass der Minister of Mines der Demokratischen Republik Kongo in einem Erlass den nördlichen Teil von PR13359 aus der Lizenz ausgeschlossen und den südlichen Teil im Rahmen einer Permis de Recherche (Explorationslizenz) für weitere fünf Jahre an den Betreiber des Projekts, die Dathcom, vergeben hatte.

    An ihr hält AVZ Minerals nach eigenen Angaben 75 Prozent der ausgegebenen Anteile. Der vom Bergbauministerium ausgeschlossene nördliche Teil der Gesamtlizenz umfasst etwa ein Drittel der gesamten Lizenz PR13359. Im Nachgang zu dieser Entscheidung führte AVZ Minerals lange Gespräche mit den zuständigen Behörden des Kongos. In ihnen wurde eine Reihe von komplexen Fragestellungen erörtert.

    Der allgemeine Stillstand lähmt nicht nur AVZ Minerals

    Dieser Schwebezustand führte dazu, dass das Cadastre Minier (CAMI) die Ausstellung der Rechnung an Dathcom für die Oberflächenrechte verzögerte. Damit verzögerte sich auch der Abschluss des Umwandlungsprozesses von der Explorationslizenz in eine Bergbaulizenz, was für AVZ Mineals die Konsequenz hatte, dass eine Reihe von Arbeiten, deren Durchführung eine Bergbaulizenz erfordern, nicht gestartet werden konnte.

    Am 28. Januar 2023 hat das Bergbauministerium nun zwei neue Entscheidungen getroffen. Der erste Entscheid des Minister of Mines annulliert das Ministerialdekret aus dem Frühjahr 2022, das eine Erklärung über den Teilverzicht von PR13359 durch Dathcom beinhaltete und damit den ausgeschlossenen nördlichen nördlichen Teil von PR13359 betraf, der nicht in eine Bergbaukonzession umgewandelt wurde.

    Das zweite Schreiben des Bergbauministeriums hob den Ministerialerlass auf, mit dem der südliche Teils der Lizenz PR13359 von einer Explorationslizenz in eine Bergbaulizenz umgewandelt worden war. Damit sind nunmehr auch auf dem südlichen Teil all jene Arbeiten nicht mehr gestattet, die zur Durchführung eine Bergbaulizenz erfordern.

    Die Regierung des Kongos scheint mit dem Status Quo unzufrieden zu sein

    AVZ nimmt zur Kenntnis, dass der oben genannte Ministerialerlass als Voraussetzung für die Entwicklung des des Manono-Projekts die Erfordernis einer harmonischen und gesunden Zusammenarbeit zwischen den Aktionären von Dathcom anerkennt.

    Gleichzeitig wird deutlich, dass die anhaltenden Meinungsverschiedenheiten, Konflikte und Differenzen zwischen den Aktionären der Dathcom die Entwicklung des Manono-Projekts ins Stocken gebracht haben. Der daraus resultierende Stillstand verhindert, dass der Staat derzeit von der Entwicklung von PE13359 profitieren kann.

    Um die Absichten der Regierung genauer zu erfahren, wird AVZ Minerals nun in Gespräche mit den zuständigen Regierungsbehörden eintreten. Gleichzeitig hat das Unternehmen beschlossen, eine unabhängige Rechtsberatung zu den beiden Ministerialdekreten vom 28. Januar 2023 einzuholen.


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    Regierung erlässt zwei neue Ministerialdekrete Die Regierung des Kongos hat am 28. Januar zwei neue Ministerialdekrete erlassen. Sie betreffen die Explorations- und die Bergbaulizenz für das Manono-Lithium-Zinn-Projekt von AVZ Minerals Ltd. (ASX: AVZ, FSE: 3A2). Mit dem ersten Dekret wurde ein …